Medizinische Versorgung auf dem Land

Gegen den drohenden Ärztemangel

Irmela HeßCarsten Wittmaack18. Juli 2019
Von der demografischen Entwicklung im ländlichen Raum ist auch die medizinische Versorgung betroffen: Das Netz der niedergelassenen Landärzte wird stetig löchriger.
Die Versorgung im ländlichen Raum zu sichern, ist eine wichtige Herausforderung: Ein Weg ist eine Landarztquote, wie sie jetzt in Rheinland-Pfalz kommen soll. Darüber hinaus kann auch der Einsatz von Telemedizin helfen, Engpässe zu schließen.

Die demografische Entwicklung wird sich im ländlichen Raum in den kommenden Jahren immer spürbarer auswirken: Die Einwohnerzahl sinkt und der Altersdurchschnitt steigt. Gleichzeitig führt der Strukturwandel auf dem Land zu einschneidenden Änderungen. Betroffen davon ist auch die medizinische Versorgung – das Netz der niedergelassenen Landärzte wird stetig löchriger. Dies könnte zu einer deutlichen Verschlechterung der medizinischen Versorgung besonders für ältere oder weniger mobile Einwohner führen. Gegenmaßnahmen sind gefragt.

Gesetzentwurf für Landarztquote vorgelegt

Beschlossen wird sie wohl noch dieses Jahr, aber bis sie Wirkung zeigt, werden noch etliche Jahre vergehen: Rheinland-Pfalz will die Landarztquote einführen. Der Gesetzentwurf wurde im Dezember 2018 vom Ministerrat im Grundsatz ­gebilligt, soll nach der Sommerpause Thema im Landtag werden und zum Wintersemester 2020/2021 greifen. Auch in anderen Bundesländern ist die Landarztquote Thema, in Nordrhein-Westfalen werden bereits zum kommenden Wintersemester die ersten jungen Frauen und Männer einen Medizinstudienplatz erhalten, weil sie sich verpflichtet haben, nach dem Studium erstmal auf dem Land zu arbeiten.

Die Sicherung der hausärztlichen Versorgung vor allem im ländlichen Raum beschäftigt die Landesregierung in Rheinland-Pfalz seit Jahren. Die Bevölkerung wird durchschnittlich immer älter, vor allem auf dem Land, wo die jungen Menschen wegziehen. „Nach Analyse der Kassenärztlichen Vereinigung ist rund ein Drittel der Vertragsärzte in Rheinland-Pfalz älter als 60 Jahre. Das bedeutet, diese Ärzte scheiden in absehbarer Zeit aus der Versorgung aus. Der daraus resultierende Nachbesetzungsbedarf ist bei Hausärzten besonders hoch“, heißt es aus der Pressestelle des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz (MSAGD). Hinzu kommt, dass nicht genügend Medizinstudierende die Fachrichtung Allgemeinmedizin wählen - und wenn doch, dann wollen sie danach eher nicht in ländlichen, meist auch strukturschwachen Regionen arbeiten.

Erweiterter Zugang zum Studium

Der Zugang zum Medizinstudium ist normalerweise schwierig. Tausende junger Menschen bewerben sich jedes Semester für ein Medizinstudium, 80 Prozent von ihnen erhalten eine Absage. Mit einer Abiturnote, die schlechter als 1,0 ist, ist der Zugang nur bedingt möglich, obwohl eigentlich jedem klar ist, dass wer einen sehr guten Abiturschnitt hat, nicht unbedingt auch ein sehr guter Arzt werden wird. Das Landarztgesetz soll jenen eine Möglichkeit für ein Studium bieten, deren Abiturnote es normalerweise nicht möglich machen würde.

Der Plan: Bis zu zehn Prozent der Medizin-Studienplätze in Rheinland-Pfalz werden an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die sich verpflichten, nach ihrer Facharztausbildung für zehn Jahre in ­einer unterversorgten Region als Landärztin oder Landarzt zu arbeiten. Wer letztlich einen solchen Studienplatz erhält, wird durch ein Auswahlverfahren ermittelt: Auch hier spielt die Abiturnote eine Rolle, daneben aber auch die persönliche Eignung, die in einem speziellen Test ermittelt wird, der im Laufe dieses Jahres entwickelt wird. Zusätzlich soll die Zahl der Studienplätze an der Uni Mainz erhöht werden.

Auswahl durch das Land

Das Auswahlverfahren wird federführend durch das MSAGD erarbeitet. Die Auswahl erfolgt durch das Land beziehungsweise eine dafür zuständige ­Stelle. Die Namen der Bewerberinnen und Bewerber, die sich erfolgreich über das Landarztquote-Verfahren beworben haben, werden dann der Stiftung für Hochschulzulassung übermittelt, die die Zulassungsbescheide erstellt.

Die Landarztquote ist nicht die einzige Maßnahme gegen den drohenden Ärztemangel: Im Jahr 2007 war Rheinland-Pfalz eines der ersten Länder, in dem gemeinsam mit Kassenärztlicher Vereinigung, Landesärztekammer, dem Hausärzteverband Rheinland-Pfalz und der Universitätsmedizin Mainz ein Masterplan zur Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung aufgestellt wurde. Dieser wurde seitdem immer wieder weiterentwickelt.

Förderprogramm für Hausärztinnen und -ärzte

Ein Baustein darin ist neben anderen ein Förderprogramm für Hausärztinnen und Hausärzte, die sich in einer Region niederlassen, in der eine Unterversorgung herrscht oder droht. Sie können bis zu 20.000 Euro erhalten. „Seit Inkraft­treten des Förderprogramms 2011 konnten bereits mehr als 130 Maßnahmen gefördert werden. Das Land hat dafür bisher rund 1,85 Millionen Euro bereitgestellt“, meldete jüngst die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD).

Und sie betonte: „Die Landesregierung wird sich auch künftig für einen attraktiven Arztberuf und eine gute ärztliche Versorgung auch im ländlichen Raum einsetzen. Deshalb werden wir neben weiteren Maßnahmen wie der Landarztquote und Angeboten zur Aus- und Weiterbildung auch beim Förderprogramm hausärztliche Versorgung engagiert bleiben.“

Telemedizin als ergänzendes Instrument in Schleswig-Holstein

Eine Möglichkeit einer individuellen medizinischen Betreuung ohne persönliches Treffen des Arztes mit dem Patienten bietet die Telemedizin. Zu ihren Verfechtern gehört der Mediziner Dr. Carsten Leffmann, ärztlicher Geschäftsführer der Ärztekammer Schleswig-Holstein. Doch die Telemedizin wirft auch Fragen auf: Sehe und spreche ich meine/n Ärztin/Arzt nicht mehr persönlich? Welche technischen Bedingungen sind notwendig? Ist der Datentransfer sicher? Was kostet diese Behandlungsform den Patienten, und wo macht Telemedizin Sinn? Auch gewisse technische Voraussetzungen müssten für den erfolgreichen Einsatz der Telemedizin erfüllt sein. „Wir brauchen Breitband“, nennt Leffmann ein Beispiel. Schnelle und leistungsfähige Internet-Leitungen seien eine Voraussetzung, um die datenintensive Verbindung zwischen Arzt und Patient gewährleisten zu können.

In Schleswig-Holstein gebe es zwar kaum Landarztstellen, die länger unbesetzt seien, sagt Leffmann, doch viele Ärzte würden in den kommenden Jahren in den Ruhestand gehen, und so würde insbesondere der hausärztliche Nachwuchs zurzeit durch spezielle Aktivitäten umworben – und das bundesweit. Verwaiste Einzelpraxen könnte es wohl vor allem in den Regionen „hinterm Deich an der Westküste“ geben, wie es Leffmann ausdrückt. Der Hamburger Rand etwa werde vom Ärztemangel aller Voraussicht nach zumindest vorerst verschont bleiben. Insgesamt seien neue Organisationsformen der ärztlichen Versorgung gefordert. Hier sei aber hauptsächlich auch die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein schon seit langem innovativ-konzeptionell engagiert.

Noch in den Kinderschuhen

Telemedizin sei aber nicht nur dort ein brauchbares Instrument, wo Ärzte fehlten, betont der Mediziner. Ein Beispiel seien Diabetiker, die regelmäßig überwacht und betreut werden müssten und sich mittels telemedizinischer Anwendungen etliche Arztbesuche sparen könnten. Generell soll und darf die Telemedizin nicht den Arzt ersetzen, sondern müsse ein zusätzliches Angebot sein. Noch stecke sie ohnehin in den Kinderschuhen. „In Schleswig-Holstein geht es – wie in ganz Deutschland – jetzt erst richtig los“, so Leffmann. Ein Meilenstein sei durch die im vergangenen Jahr erfolgte Lockerung des sogenannten Fernbehandlungsverbotes in Schleswig-Holstein gesetzt worden. Ein wichtiger Punkt, um beispielsweise Patien­ten behandeln zu dürfen, die dem Arzt bislang unbekannt waren. Noch jedoch sei die Telemedizin größtenteils „von der Eigeninitiative der Ärzte abhängig“.

Es gebe auch kritische Details, die ernst genommen werden müssten, sagt Leffmann. Ein Thema sei der Datenschutz. Das neue Behandlungsformen auch neue Probleme mit sich bringen können, zeigt ein Fall, der zu Jahresbeginn durch die Medien ging. Eine Hamburger Firma bot Krankschreibungen via WhatsApp an. Die Ärztekammern in Hamburg und Schleswig-Holstein zeigten sich wenig ­begeistert. Man rate von der Nutzung des Online-Angebots ab – „allein schon aus datenschutzrechtlichen Gründen“, wie Leffmann betont. Auch die Rechtmäßigkeit würde angezweifelt und noch im Detail geprüft.

Kontakt via Laptop oder Webcam

Doch generell stünden die positiven Aspekte im Vordergrund. Die Telemedizin könne auch für Ärzte eine Erleichterung sein, sagt Leffmann. So würde sich für Hausärzte der eine oder andere zeitintensive Hausbesuch erübrigen können. Zum Einsatz kommt die Telemedizin mit Hilfe von nichtärztlichen Praxisassistentinnen (NäPA) beispielsweise schon in Büsum und in Travemünde. Dort können NäPA und Patient via Laptop und Webcam bei Bedarf direkt Kontakt zum Hausarzt aufnehmen, der dann entscheidet, ob der Patient persönlich in der Praxis vorstellig werden muss. Der Aufwand ist vergleichsweise gering, auch für die Patienten, vieles funktioniert über Apps und das eigene Smartphone.