Equal Pay Day

Gender Pay Gap: Warum es den Lohnunterschied auch im öffentlichen Dienst gibt

Karin Billanitsch18. März 2019
Der Equal Pay Day ist der internationale Aktionstag für Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern. Er markiert den Tag, bis zu dem Frauen in einem Land umsonst arbeiten.
Der Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen in Deutschland beträgt unverändert 21 Prozent. Der öffentliche Dienst steht dabei mit sieben Prozent besser da. Aber um die noch bestehenden Probleme anzugehen, fordert der dbb Beamtenbund eine gerechtere Leistungsbewertung.

Im öffentlichen Dienst gibt es immer noch geschlechterbedingte Verdienstunterschiede. Darauf hat der dbb Beamtenbund zum Equal Pay Day am 18. März aufmerksam gemacht. Der ddb fordert: „Lohngleichheit braucht eine gerechte Leistungsbewertung“.

Gender Pay Gap: 77 Tage arbeiteten Frauen im Jahr 2019 unbezahlt.

Der Equal Pay Day markiert symbolisch die geschlechtsspezifische Lohnlücke (Gender Pay Gap), die sich aus der unterschiedlichen Bezahlung von Männern und Frauen ergibt. Die vom Statistischen Bundesamt errechneten Bruttostundenlöhne der Frauen betrugen im Jahr 2017 16,59 Euro, während Männer auf 21 Euro kamen. Damit liegt die Lohnlücke in Deutschland bei 21 Prozent. Umgerechnet ergeben sich daraus 77 Tage, die Frauen 2019 unbezahlt arbeiten, und das Datum des Equal Pay Day am heutigen 18. März 2019.

Der öffentliche Dienst steht allerdings dabei besser da, als die Privatwirtschaft: hier verdienen weibliche Beschäftigte immer noch sieben Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. „Besoldungs-, -, Tarif- und Gleichstellungsrecht zeigen hier zwar Wirkung – reichen aber offenkundig zur Erreichung von Entgeltgleichheit nicht aus“, heißt es in einem Papier, das auf dem dbb-bundesfrauenkongress beschlossen wurde.

Ulrich Silberbach fordert Aufwertung von Pflege- und Erziehungsberufen

Der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach erläutert einige der Gründe für die nach wie vor herrschenden Unterschiede: Eine Ursache sei die vergleichsweise niedrigere Bezahlung in Berufsfeldern mit hohem Frauenanteil wie Pflege oder Erziehung. „Hier müssen wir weiter kontinuierlich an einer Aufwertung arbeiten“, erklärte Silberbach.

Auch seien es weiterhin überwiegend Frauen, die familiäre „Care-Arbeit“ übernehmen und deshalb auf Teilzeitmodelle angewiesen seien. Deshalb müsse etwa der Ausbau der Kinderbetreuungsangebote vorangetrieben werden, forderte Silberbach und betonte: „Der öffentliche Dienst muss Vorbild für geschlechtergerechte Bezahlung sein.“

dbb-Bundesfrauenvertretung zur Lohnlücke: „Radikal umdenken“

Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb Bundesfrauenvertretung, verlangte zudem ein radikales Umdenken bei der Leistungsbewertung. „Arbeitszeit darf nicht länger der Maßstab für den Wert der Arbeitsleistung sein. Die Qualität der Tätigkeit muss im Vordergrund stehen, egal ob jemand 20, 30 oder 41 Stunden pro Woche arbeitet.“

Vielmehr müssten die Vorteile der Digitalisierung vor allem dazu genutzt werden, um Eltern und Beschäftigten mit Pflegeverantwortung den Zugang zu gut dotierten Jobs zu ermöglichen, so Wildfeuer. Sie forderte einen Kulturwandel in der öffentlichen Verwaltung. Arbeitszeitmodelle wie Führen in Teilzeit und Job-Sharing-Modelle für Führungskräfte müssen endlich Normalität werden und zwar für Männer und Frauen.

Auswirkungen auf den gesamten Lebenslauf

Die dbb-Bundesfrauenvertretung betonte auch die Bedeutung der geschlechterbedingten Unterschiede in der Bezahlung: Sie wirke sich nicht nur auf die aktuelle Situation von Frauen aus, sondern „hat auch einen nachhaltigen Einfluss auf Pensionen und Renten und bestimmt somit die Einkommensverhältnisse über den gesamten Lebensverlauf“, heißt es.

 

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