Gesundheitsförderung

Gesetzliche Krankenkassen: Kommunales Förderprogramm läuft weiter

DEMO Redaktion07. Januar 2021
Sport und Bewegung findet wegen der Corona-Krise derzeit oft im Freien auf öffentlichen Grünflächen statt. für die Förderung von Bewegungsangeboten können Kommunen Finanzhilfen beantragen.
In diesem Jahr können Kommunen Projektmittel für gesundheitsfördernde Vorhaben und Prävention erhalten, die insbesondere die Gesundheit von sozial und gesundheitlich benachteiligten Menschen verbessern sollen. Die Krankenkassen stellen hierfür insgesamt 46 Millionen Euro bereit.

Seit dem Jahr 2019 gibt es das Bündnis für Gesundheit der gesetzlichen Krankenversicherungen, um Strukturen aufzubauen, die förderlich für die Gesundheit sind. „Die Zusammenarbeit mit den Städten und Kreisen ist ein zentrales Anliegen der gesetzlichen Krankenkassen, denn Kommunen können insbesondere Menschen in belastenden Lebenssituationen durch gesundheitsfördernde Angebote gut erreichen. Die Arbeit in den Projekten ist zwar durch die Corona-Pandemie vielerorts erschwert. Aber es zeigt sich auch, wie wichtig Gesundheitsförderung gerade in schwierigen Zeiten ist“, betont Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.

Nun wird das Bündnis fortgesetzt, heißt es in einer aktuellen Mitteilung. Dafür stellen alle 105 gesetzliche Krankenkassen 46 Millionen Euro bereit.

Beispiel: Förderung von Bewegung in der Kommune

Beispielsweise geht es darum, in Kitas, Schulen oder Senioreneinrichtungen Angebote zu schaffen, die sich positiv auf die Gesundheit auswirken, zum Beispiel, indem Gelegenheiten zur Bewegung geschaffen werden, wie etwa Sporträume, Umkleidemöglichkeiten, Fahrradstellplätze oder andere Ideen, die Bewegung unterstützen.

Auch Vereine, insbesondere Sportvereine können gefördert werden, um mehr Menschen attraktive und günstige Sportangebote machen zu können. Darüber hinaus können nach den Angaben auch Finanzspritzen für kommunale Sport- und Grünflächen, Schwimmbäder, Fahrrad- und Fußwege beantragt werden.

Insbesondere Personengruppen, die gesundheitlich als besonders verletzlich angesehen werden, sollen erreicht werden: Alleinerziehende, Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit Behinderungen bzw. Beeinträchtigungen, Ältere und Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten und/oder psychisch belasteten Familien

Vereinfachtes Verfahren

Der GKV-Spitzenverband nennt auch die Voraussetzungen für die Förderung: Kommunen können maximal zwei Anträge stellen und bis zu vier Jahre lang mit insgesamt 220.000 Euro gefördert werden. Das Antragsverfahren für die Kommunen sei mit Blick auf die Corona-Krise vereinfacht worden, um interessierten Städten und Landkreisen insbesondere mit Blick auf die aktuellen Herausforderungen durch die Pandemie den Zugang zum Förderangebot zu erleichtern, heißt es in der Mitteilung.

Kommunen können die Förderung allein oder in Kooperation mit einem Partner (z. B. Sportverein, Einrichtung der Suchthilfe, Wohlfahrtsverband) beantragen. 

Zentrale Anlaufstelle für die Kommunen bleiben die Programmbüros des GKV-Bündnisses für Gesundheit in den Bundesländern. Sie bieten persönliche Beratung zu den Fördervoraussetzungen und -kriterien an und beantworten Fragen zur inhaltlichen Ausgestaltung der Vorhaben. Nähere Informationen für die einzelnen Bundesländer gibt es hier.