Erste Lesung im Bundestag

Grundsteuer: Daldrup kritisiert bayerischen Sonderweg

Benedikt Dittrich02. Juli 2019
Die Grundsteuerreform soll für Rechtssicherheit sorgen und die Einnahmen von Kommunen sichern.
Bis Jahresende hat die Koalition noch Zeit, dann muss die Reform der Grundsteuer verabschiedet werden. Nun wurde der Gesetzentwurf zur ersten Lesung in den Bundestag eingebracht.

Die erste Lesung zur Grundsteuerreform passierte am Donnerstag den Bundestag. Die Abgeordneten brachten damit einen Vorschlag des Bundesfinanzministers Olaf Scholz auf den Weg, es gibt aber eine Öffnungsklausel. Ein Kompromiss, den die CSU der SPD abgerungen hatte, der für Kritik in den eigenen Reihen sorgte: „Das ist ein Ausdruck von Provinzialität und Kleinstaaterei“, sagt Bernhard Daldrup am Donnerstag dazu, der den bayrischen Koalitionspartner für einen Sonderweg kritisiert. „Die CSU nimmt die Kommunen in Geiselhaft, um ihre bayrischen Interessen durchzusetzen.“

Die Grundsteuer legt fest, wie viel ein Eigentümer pro Jahr für sein Grundstück an die Kommune zahlen muss. Grundlage der Steuer war bisher ein Einheitswert in Kombination mit einem Hebesatz, der von der Kommune festgelegt wurde. Dieser Einheitswert ist allerdings nicht mehr zeitgemäß, urteilte das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr. Deswegen muss die Regierung die Grundsteuer reformieren, die Frist dafür läuft Ende des Jahres aus. Ohne den Kompromiss vor der Sommerpause wäre die Zeit knapp geworden. Ergebnis aus den Verhandlungen innerhalb der Koalition: Die Grundstücke werden neu bewertet, berücksichtigt werden dabei Größe und Lage der Grundstücke sowie die darauf stehenden Häuser.

Bayerischer Sonderweg

Dagegen wehrte sich vor allem die CSU, die nur die Grundstücksfläche als Bewertungsgrundlage nehmen möchte. „Das kann doch nicht gerecht sein“, wettert Daldrup nun im Bundestag. Denn nach dem Modell der CSU würde ein großes Grundstück damit grundsätzlich teurer als ein kleines Grundstück mit einer Villa im Zentrum einer Großstadt. Außerdem hat Daldrup noch ein anderes Problem mit der Klausel, wie er im Gespräch mit dem „vorwärts" erläutert: „Es besteht die Gefahr, dass das Steuerrecht zerfasert.“ Denn die Klausel könnte von jedem Bundesland in Anspruch genommen werden.

Damit das nicht passiert, hatte sich die SPD mit CDU und CSU darauf geeinigt, dass sich die unterschiedlichen Modelle nicht auf den Länderfinanzausgleich auswirken sollen. Bedeutet: Auf Bundesebene soll nach einem Modell gerechnet werden, kommt es zu Differenzen bei den Steuereinnahmen aufgrund der verschiedenen Berechnungen, zahlen die Länder den Unterschied aus der eigenen Kasse. Dabei geht es um viel Geld: Rund 15 Milliarden Euro werden über die Grundsteuer pro Jahr eingenommen. Das Geld fließt den Kommunen zu und kann über die Hebesätze direkt beeinflusst werden. „Damit erhalten wir die kommunale Selbstverwaltung“, betonte Daldrup im Bundestag.

Neue Grundsteuer gegen Spekulationen

Der Sozialdemokrat erhofft sich außerdem von einer neuen Grundsteuer C eine Entlastung der Kommunen und eine Entspannung des Wohnungsmarktes: Bisher gilt die Grundsteuer A für landwirtschaftliche Flächen, B für bebaute Grundstücke. Mit der Grundsteuer C sollen Flächen besteuert werden, die brach liegen, auf denen aber gebaut werden könnte. Damit sollen vor allem Spekulationen mit Baulücken in Ballungszentren unterbunden werden, erklärt Daldrup die Absichtserklärung, die so schon im Koalitionsvertrag vereinbart wurde: „Die setzen wir jetzt um.“

Unabhängig vom Berechnungsmodell steht aber jetzt schon fest: Jedes Grundstück in Deutschland muss nach der Reform neu bewertet werden – bis zur Umsetzung der Reform wird es also noch einige Jahre dauern.

Der Artikel ist zuerst auf vorwaerts.de erschienen.

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