Bund-Länder-Treffen

Grundsteuerreform: Erste Annäherung zwischen Bund und Ländern

Karin Billanitsch01. Februar 2019
Bundesfinanzminister Olaf Scholz und die Vertreter der Bundesländer haben einen Kompromiss bei der Grundsteuerreform gefunden.
Im Streit um die Reform der Grundsteuer haben sich Bund und Länder auf Eckpunkte eines Kompromissmodells geeinigt. Erste Reaktionen mit meist positivem Grundtenor.

Bei einem Treffen der Ländervertreter mit Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), bei dem es um die Reform der Grundsteuer ging, gibt es offenbar eine Annäherung. Bund und Länder haben sich übereinstimmenden Medienberichten zufolge auf Grundzüge eines Kompromisses geeinigt. Man wolle ein Modell, bei dem Grundstückswerte, das Alter von Gebäuden und die durchschnittlichen Mietkosten herangezogen werden, sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz in einem Statement in Berlin. Also weder ein reines Flächenmodell, noch ein ein werteabhängiges Model in der Reinform.

Scholz: „Alles in allem eine gute Lösung“

Der aktuelle Wert der Gebäude soll nach diesem Eckpunktepapier nicht in die Berechnung einfließen. Das hatte der ursprüngliche Vorschlag von Bundesfinanzminister Scholz vorgesehen. Scholz wollte zunächst auch jede einzelne Nettokaltmiete in die Berechnung einbeziehen. Zu dem jetzt erzielten ersten Kompromiss sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz: „Alles in allem ist das eine gute Lösung“. „Ausgangspunkt für die Bewertung von Grund und Boden werden die Bodenrichtwerte sein“, heißt es im Eckpunktepapier.

Die Reform soll aufkommensneutral gestaltet werden. Im Detail heißt es weiter: „Die Steuermesszahl für die Neuregelung des Grundsteuer- und Bewertungsrechts ... beträgt bei konstanten Hebesätzen nach erster grober Schätzung 0,325 ‰. Die Steuermesszahl wird nach Grundstücksarten differenziert. Für die jeweiligen Grundstücksarten wird die Steuermesszahl regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst.“ Für die Grundsteuer A für die Land- und Forstwirtschaft soll ein Ertragswertverfahren gemäß dem Gesetzentwurf des Bundesrats (BR-Drs. 515/16) eingeführt werden. Die Kommunen sollen nach dem Enturf die Option erhalten, eine Grundsteuer C auf unbebaute baureife Grundstücke zu erheben.

Die Reform soll wie bisher im Jahr rund 14 Milliarden Euro in die Haushalte der Kommunen spülen. Allerdings, so schreibt das Bundesfinanzministerium auf seiner Webseite, sollen die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nicht wesentlich stärker belastet werden.

Grundsteuer wichtige Finanzquelle der Kommunen

Wenn aber die Bewertungsgrundlagen sich erhöhen, müssten im Gegenzug die Kommunen ihre Hebesätze entsprechend senken, damit das Gesamtaufkommen gleich bleibt. Darauf hat der Bund aber keinen Einfluss, die Kommunen bestimmen das in eigener Verantwortung. Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Finanzquellen der Kommunen.

Der Grund für die Neuregelung ist ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht vom April 2018. Die Richter kritisierten vor allem, dass die zugrunde gelegten Werte die tatsächlichen Wertentwicklungen nicht mehr in ausreichendem Maße widerspiegeln, weil sie aus dem Jahr 1964 (alte Länder) und 1934 (neue Länder) stammten. Spätestens bis zum 31. Dezember 2019 muss es eine neue Regelung geben, die realitätsgerechter ist.

Reaktionen auf den Grundsteuer-Kompromiss

Die SPD-Fraktion begrüßte die Eckpunkte. Sie brächten „unterschiedliche Interessen zu einem insgesamt guten und gerechten Reform-Modell zusammen”, zeigt sich Fraktionsvize Achim Post zufrieden. Das Wichtigste sei nun, dass alle Beteiligten auf dieser Basis mit gutem Willen auf einen zügigen Abschluss der Reform hinarbeiten, damit das Aufkommen der Grundsteuer für die Kommunen gesichert werde. „Das muss insbesondere auch die CSU in Bayern beherzigen. Natürlich wird die Ausgestaltung der Reform im Detail weiter zu beraten sein. Die Zeit für immer wieder neu aufgelegte Grundsatzdiskussionen ist nach der Grundsatzverständigung von Bund und Ländern nun aber vorbei.”

Hemut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags: „Nach jahrzehntelangen Anläufen für eine Reform ist das eine gute Nachricht für die Städte. Nun kommt eine Korrektur in Sichtweite, damit eine der wichtigsten Steuern der Kommunen in Zukunft wieder verfassungsgemäß erhoben werden kann.“ Der Städtetag begrüßt, dass die Eckpunkte von Bund und Ländern „wertorientierte Elemente enthalten und damit keine reine Flächensteuer kommt.“ Jetzt müssten die Eckpunkte konkretisiert und schnell ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, bis spätestens Ostern.

Der Deutsche Landkreistag hat den heute gefundenen Kompromiss zur Grundsteuer als „wichtigen Zwischenschritt“ zur Reform begrüßt. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke sagte: „Es ist gut, dass damit eine lange Hängepartie auf dem Rücken der Kommunen endet und ein Gesetzentwurf nun auf den Weg gebracht werden kann. Dass die Neuregelung auf der Grundlage des werteabhängigen Modells des Bundesfinanzministers stattfinden soll, findet ebenfalls unsere Zustimmung. Ein wertunabhängiger Ansatz ginge an den Realitäten am Immobilienmarkt vorbei."

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßte auf Anfrage der DEMO die grundsätzliche Verständigung, weil „die Uhr tickt und sehr viel auf dem Spiel steht“, insgesamt 14 Milliarden Euro für die Kommunen. Sprecher Alexander Handschuh sagte: „Die Eckpunkte stellen aus unserer Sicht durchaus einen durchaus ausgewogenen und umsetzbaren Kompromiss dar. Jetzt sei wichtig, dass weiterhin Tempo gemacht wird, damit im Frühjahr noch ein Gesetzentwurf vorliege.

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) kritisiert: „Das präsentierte Eckpunktepapier ist weder ein guter Kompromiss noch ein Fortschritt. Wenn diese Reform so kommt, dann wird die Bewertung ungeheuer bürokratisch und teuer. Zudem müssen sich die Gerichte abermals auf viele Streitigkeiten einstellen“, befürchtet BdSt-Präsident Reiner Holznagel. Der BdSt forderte entscheidende Nachbesserungen.  Der Wertbezug führt gerade in Ballungsgebieten automatisch zu einer höheren Grundsteuer, was vor allem viele Menschen mit kleinen Einkommen treffe. (KBI)

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