Kommunalfinanzen

Grundsteuerreform: SPD kritisiert Bayern und Baden-Württemberg

Carl-Friedrich Höck03. Februar 2023
Blick auf die Münchener Altstadt: für Bayern gilt ein Flächenmodell für die Berechnung der neuen Grundsteuer.
Eigentlich ist die Frist für Grundsteuererklärungen Ende Januar abgelaufen. Bayern hat die Abgabefrist nun verlängert. SPD-Politiker kritisieren: Damit werde die Reform gefährdet, Leidtragende seien die Kommunen.

Bis zum Jahr 2025 bleibt noch Zeit: Bis dahin muss die Grundsteuerreform umgesetzt sein. Denn die bisherige Berechnungsgrundlage ist verfassungswidrig. Damit die Reform greifen kann, muss der Wert der Grundstücke also neu berechnet werden. Deshalb waren alle Grundstückseigentümer*innen aufgefordert, bis zum 31. Januar 2023 eine Grundsteuererklärung abzugeben und Angabe zur Beschaffenheit ihrer Grundstücke zu machen.

In Bayern und Baden-Württemberg weniger Erklärungen abgegeben

Die meisten Steuerpflichtigen sind der Aufforderung auch nachgekommen. Zum 1. Februar liegen bundesweit 74 Prozent der Erklärungen vor. Doch zwischen den Bundesländern gibt es deutliche Unterschiede. In Hamburg und Sachsen-Anhalt haben fast 90 Prozent die Erklärungen abgegeben, in Bayern nur 69,6 Prozent und in Baden-Württemberg mit 64,9 Prozent.

Kritik müssen sich die beiden Ländern nun von den SPD-Bundestagsabgeordneten Michael Schrodi und Bernhard Daldrup anhören. Der eine ist finanzpolitische Sprecher, der andere Kommunalexperte der Fraktion. „Ausgerechnet Bayern und Baden-Württemberg, die angeblich ein einfacheres und ‚bürgerfreundlicheres‘ Modell für die Grundsteuer gewählt haben, fallen negativ auf“, erklären Schrodi und Daldrup.

Kommunale Einnahmequelle in Gefahr?

Bayern habe zudem im Alleingang die Abgabefrist auf den 30. April verlängert. „Das erhöht massiv den Druck auf die Kommunen, die letztlich die Steuerbescheide erstellen müssen. Scheitert die Grundsteuerreform, fehlen den Kommunen über 15 Milliarden Euro im Jahr“, so Schrodi und Daldrup. Damit stünden die kommunale Finanzhoheit, die Planungssicherheit und die kommunale Daseinsvorsorge auf dem Spiel. Die SPD-Politiker fordern Bayern und Baden-Württemberg auf, die Umsetzung der Reform nicht weiter zu gefährden. Auch dort müssten schnellstmöglich die erforderlichen Erklärungen vorliegen.

Beschlossen wurde die Reform der Grundsteuer im Jahr 2019. Vorangegangen war ein lange schwelender Streit um die Ausgestaltung der neuen Berechnungsgrundlagen. Am Ende einigte man sich auf eine Länderöffnungsklausel – vor allem die in Bayern regierende CSU hatte darauf bestanden. Das Bundesmodell berücksichtigt nicht nur die Größe der Grundstücke, sondern auch ihren Wert. Ein Villenbesitzer mit Filet-Grundstück in begehrter Lage soll mehr zahlen als eine Hausbesitzerin auf dem Dorf. Baden-Württemberg und Bayern haben eigene Modelle beschlossen. So gilt in Bayern ein reines Flächenmodell, bei dem die Grundstücksart, die Lage und das Alter der Gebäude keine Rolle spielen.

„Die schlechten Zahlen aus Bayern und Baden-Württemberg lassen nur einen Schluss zu: Die nur vermeintlich einfachen Grundsteuermodelle haben in Wirklichkeit nicht die Bereitschaft bei den Bürgerinnen und Bürgern gefördert, die notwendigen Angaben zu machen“, meinen Schrodi und Daldrup. Das bayerische Modell sei ungerecht, weil die Grundsteuer in der Münchner City so hoch ausfalle wie am Stadtrand.

weiterführender Artikel