Kinderbetreuung

Wie das Gute-Kita-Gesetz umgesetzt wird

Karin Billanitsch07. August 2019
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey, Hamburgs Erster Bürgermeister Dr. Peter Tschentschner und Familiensenatorin Melanie Leonhard nach Vertragsunterzeichnung zur Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes.
Die Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes der zuständigen Familienministerin Franziska Giffey (SPD) geht voran: Am heutigen Mittwoch haben Giffey, Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher und Sozialsenatorin Melanie Leonhard (alle SPD) die Vereinbarung unterzeichnet.

Die Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes der zuständigen Familienministerin Franziska Giffey (SPD) geht voran: Am heutigen Mittwoch haben Giffey, Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher und Sozialsenatorin Melanie Leonhard (alle SPD) die Vereinbarung unterzeichnet. Giffey freute sich, dass „das Land Hamburg neben den Mitteln aus dem Gute-Kita-Gesetz zusätzlich die eigenen Investitionen in die frühkindliche Bildung verstärkt“. Das zeige den hohen Stellenwert, den Hamburg der Bildung unserer Kinder gibt“, sagte die Ministerin in Hamburg.

„Hamburg hat schon heute ein bundesweit vorbildliches System der Kindertagesbetreuung.“ Das betonte Bürgermeister Peter Tschentscher. Kontinuierlich würden weitere Kitas eröffnet, auch die Qualität der Betreuung soll schrittweise weiter verbessert werden. „Dabei hilft uns das Bundesprogramm, für das wir heute die vorgesehene Vereinbarung mit der Bundesfamilienministerin unterzeichnen“, setzte der Bürgermeister hinzu.

Acht Monate nach Inkrafttreten des Gute-Kita-Gesetzes sind die Vertragsverhandlungen bereits mit einer Reihe von Bundesländern abgeschlossen. Mit dem Gute-KiTa-Gesetz unterstützt der Bund die Länder bis 2022 mit rund 5,5 Milliarden, um die  Qualität in der Kindertagesbetreuung weiter zu entwickeln, Personal zu gewinnen und zu fördern und die und zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren zu entlasten. Die Kindertagesbetreuung soll so überall in Deutschland weiterentwickelt werden.

Hamburg erhält demnach bis zum Jahr 2022 rund 212 Millionen Euro. Es gibt kostenlose fünfstündige Kitabetreuung für alle Kinder von der Geburt bis zur Einschulung und kostenfreies Mittagessen. Die Gelder werden nicht verwendet um die Beitragsfreiheit auszuweiten, sondern für einen besseren Fachkaft-Kind-Schlüssel und zusätzliche Angebote zur Sprachförderung. Bis zum Jahresende sollen nach Angaben des Familienministeriums alle Verträge unter Dach und Fach sein.

Jedes Bundesland hat seine eigenen Entwicklungsbedarfe, deshalb schließt das Bundesfamilienministerium mit jedem Bundesland gesondert Vereinbarungen ab. Das Gesetz ist wie ein Instrumentenkasten aufgebaut: Die Länder entscheiden selbst, in was genau investiert werden soll. Hier ein Überblick, der auf Angaben aus den Bundesländern und des Bundesfamilienministeriums beruht (https://www.bmfsfj.de/gute-kita-gesetz):

Bremen Im April 2019 wurde der erste Gute-Kita-Vertrag abgeschlossen. Rund 45 Millionen Euro bekommt die Hansestadt bis zum Jahr 2022. Mit dem Geld wird Bremen nach eigenen Angaben mehr Personal in Kitas in wirtschaftlich und sozial benachteiligten Stadtteilen einsetzen. Insgesamt sollen bis zu 400 Gruppen aus Gute-Kita-Mitteln profitieren (320 in Bremen, 80 in Bremerhaven). Darüber hinaus werden Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, von den Elternbeiträgen befreit. Zur Fachkräftesicherung- und Gewinnung sollen die Ausbildung reformiert, und die berufsbegleitende Weiterbildung ausgeweitet werden. Hier soll auch eine „Abschlussprämie“ in Höhe des Schulgeldes gezahlt werden. Außerdem soll in beiden Stadtgemeinden eine bessere Kitasteuerung entwickelt werden.

Brandenburg erhält eine Finanzspritze von rund 165 Millionen Euro bis zum Jahr 2022. Das Geld soll in vier Maßnahmenbündel gesteckt werden: die finanzielle Förderung längerer Betreuungszeiten, mehr Zeit für die Anleitung pro Erzieherin und Erzieher, eine stärkere Elternbeteiligung sowie eine Ausweitung der Elternbeitragsfreiheit für Geringverdienende. 43.000 Kinder können dann künftig beitragsfrei in eine Kindertagesstätte gehen. Aus eigenen Mitteln steckt Brandenburg jährlich rund 500 Millionen Euro in die Kitas, darunter 44 Millionen Euro für die Beitragsfreiheit im letzten Jahr vor der Einschulung.

Saarland Mit seinen 65 Millionen Euro will das Saarland Kitas mit besonderen Herausforderungen personell besser ausstatten (Fachkraft-Kind-Schlüssel), die Leitungen von Kitas besser qualifizieren (Stärkung der Leitung) und die Elternbeiträge senken. Der Plan: Bis 2022 sollen Eltern nur noch höchstens die Hälfte der jetzigen Beiträge zahlen. Auch mehr Betreuungsplätze soll es geben.  

Niedersachsen hat vor, mehr als die Hälfte seines Anteils von 526 Millionen Euro für einen guten Betreuungsschlüssel, Entlastung und Fortbildung der Kitaleitung und für mehr Nachwuchs (Azubi-Gewinnung) einzusetzen. Ein Teil des Geldes soll für die Ausweitung der Elternbeitragsfreiheit bereitgestellt werden. Auch die Bedarfsplanung soll verbessert werden. Der Platzausbau liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der Kommunen – um die örtlichen Träger zu unterstütezn, soll ein geeignetes IT-Verfahren für die Bedarfsplanung entwickelt werden.

Sachsen In Dresden wurde im Juni der Bund-Länder-Vertrag zur Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes in Sachsen unterzeichnet. Rund 269 Millionen Euro plant der der Freistaat Sachsen laut Vertrag in folgende Bereiche zu investieren: in einen „guten Betreuungsschlüssel“ und eine „starke Kindertagespflege“. Elternbeiträge werden hier nicht abgeschafft oder gesenkt.

Das Geld an die Länder wird aber erst fließen, wenn alle 16 Bundesländer eine individuelle Vereinbarung unterschrieben haben, wofür sie das Geld einsetzen wollen.

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