Gesetzentwurf

Härtere Strafen für Hass und Hetze

Carl-Friedrich Höck19. Februar 2020
Justizia am Römerberg in Frankfurt am Main: Die Strafen für Hass und Hetze werden erhöht, Kommunalpolitiker*innen besser geschützt.
Die Bundesregierung will Drohungen und Hetze im Internet härter bestrafen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am Mittwoch vom Kabinett beschlossen. Kommunalpolitiker*innen sollen besser vor Verleumdung geschützt werden.

Die Bundesregierung hat ein Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität auf den Weg gebracht. Der Entwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) wurde am Mittwoch vom Kabinett beschlossen und wird nun dem Bundestag vorgelegt.

Regierung will Hass-Spirale durchbrechen

„Die Flut menschenverachtender Volksverhetzungen und Bedrohungen im Netz lässt Hemmschwellen sinken“, begründet Lambrecht die geplante Rechtsnovelle in einer Pressemitteilung. Die Spirale von Hass und Gewalt müsse gestoppt werden. „Hass-Straftaten sollen endlich dort landen, wo sie hingehören: vor Gericht“, fordert die Justizministerin.

Der Gesetzentwurf sieht erstens härtere Strafen für Beleidigungen und Bedrohungen vor. Zweitens werden Soziale Netzwerke verpflichtet, strafbare Postings in besonders schweren Fällen selbst an das Bundeskriminalamt zu melden. Und drittens sollen Menschen, die beleidigt, bedroht oder gestalkt werden, leichter einen Auskunftssperre im Melderegister eintragen lassen können. Letzteres gilt insbesondere für Personen, die aufgrund beruflicher oder ehrenamtlicher Tätigkeiten verstärkt angefeindet werden.

Längere Haftstrafen möglich

Sofern das Gesetz beschlossen wird, gilt künftig nicht mehr nur eine Morddrohung als Bedrohung im strafrechtlichen Sinne (nach Paragraf 241 StGB), sondern es werden auch angedrohte Vergewaltigungen und Körperverletzungen unter Strafe gestellt. Sogar die Ankündigung, Wertgegenstände zu zerstören, kann dann strafbar sein. Je nach Schwere der Drohung sollen in Zukunft bis zu drei Jahre Haft verhängt werden können. Aktuell liegt der Strafrahmen bei einem Jahr.

Die Maximalstrafe für Beleidigungen soll von einem auf zwei Jahre hochgesetzt werden. Strafbar werden soll auch die Billigung von Straftaten, beispielsweise die Aussage, jemand gehöre „an die Wand gestellt“. Antisemitische Tatmotive will die Regierung als strafverschärfende Beweggründe in das Strafgesetzbuch aufnehmen.

Kommunale werden anderen Politiker*innen gleichgestellt

Kommunalpolitiker*innen will Christine Lambrecht unter besonderen Schutz stellen. Hierzu soll der Paragraf 188 des Strafgesetzbuches reformiert werden. Dieser stellt Personen des politischen Lebens unter besonderen Schutz vor Verleumdung und übler Nachrede. Angewendet wurde dieser Paragraf in der bisherigen Rechtsprechung vor allem auf Landtagsabgeordnete oder Bundespolitiker, aber nicht auf kommunalpolitisch Aktive. Eine Klarstellung im Gesetzestext soll das ändern.

„Der Hass trifft unsere Demokratie mitten ins Herz“, argumentiert Lambrecht. Für viele, die sich für ein menschliches Deutschland engagierten, seien Drohungen Alltag geworden. Manche hätten sich aus ihren Ämtern oder der öffentlichen Debatte zurückgezogen. „Das dürfen wir niemals hinnehmen“, unterstreicht die SPD-Politikerin.

Besser schützen will die Regierung auch das Personal in Notaufnahmestellen und ärztlichen Notdiensten. Vor zwei Jahren sind bereits die Strafen für Angriffe auf Rettungskräfte im Einsatz erhöht worden. Diese Sonderregelung wird nun ausgeweitet.

Städtetag verweist auf Anstieg der Straftaten

Der Deutsche Städtetag begrüßt das geplante Gesetz gegen Hasskriminalität. Menschen, die sich bedroht fühlen oder bedroht werden, müssten deutlicher spüren, dass der Staat sie schützt, sagt Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy. „Wir brauchen wirksame Hemmschwellen gegen extreme Auswüchse im Netz sowie gegen direkte Bedrohungen.“ Im vergangenen Jahr habe die Polizei mehr Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger*innen in Deutschland registriert als je zuvor, so Dedy.

 

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bmjv.de

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