Kontaktnachverfolgung

Hilft die Corona-Warn-App den Gesundheitsämtern?

Carl-Friedrich Höck16. Juni 2020
Die Corona-Warn-App kann seit Dienstagmorgen heruntergeladen werden.
Die Corona-Warn-App sei „keine Wunderwaffe“, meint der Deutsche Landkreistag. Dennoch könne sie nützlich sein. Der Verband fordert eine Verzahnung mit den kommunalen Gesundheitsämtern.

Seit diesem Dienstag kann die Corona-Warn-App der Bundesregierung heruntergeladen werden. Sie informiert die Nutzer*innen, wenn sie Kontakt mit Corona-Infizierten hatten, die ebenfalls die App benutzen. Die Regierung hofft, dass Infektionsketten dank der App schneller unterbrochen werden können. Genau das ist auch die Aufgabe der kommunalen Gesundheitsämter. Denn diese sollen nachvollziehen, welche Personen die mit Sars-CoV-2 infizierten Menschen getroffen und möglicherweise angesteckt haben. Deshalb haben die Kommunen die Präsentation der App mit Spannung erwartet.

Landkreise: App ein „ergänzendes Instrument”

Was die App nun tatsächlich bewirkt, hängt laut dem Präsidenten des Deutschen Landkreistages Reinhard Sager davon ab, wie gut sie von der Bevölkerung angenommen wird. Er gehe davon aus, dass eine Nutzungsquote von 60 Prozent notwendig sei, um einen positiven Effekt zu erzielen. Nur dann könne die App einen echten Beitrag leisten und die weitere Eindämmung im täglichen Leben erleichtern. „Uns allen muss aber auch klar sein, dass sie nur ein ergänzendes Instrument ist und dass es nach wie vor entscheidend auf die Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter zur Durchbrechung von Infektionsketten ankommt.“

Beim Landkreistag geht die Sorge um, dass die Warn-App die Gesundheitsämter sogar vor neue Schwierigkeiten stellen könnte. Dies müsse mitgedacht werden, wenn es darum gehe, das Prozedere weiter zu verfeinern oder die Software mit Updates zu versorgen. „Die Verzahnung mit den Gesundheitsämtern ist deshalb wichtig, damit die händische Nachverfolgung zumindest ein Stück weit entlastet wird“, erklärt Sager.

Fehlalarme könnten Ämter zusätzlich belasten

Gelinge dies nicht, würden die Gesundheitsämter im schlimmsten Fall als letzte informiert werden, heißt es in einem aktuellen Statement des Landkreistages. Gleichzeitig sähen sich die Ämter dann einer Fülle von Anrufen besorgter Bürger*innen gegenüber, die Warnmeldungen auf ihren Handys erhalten hätten.

In der Vergangenheit hatte der Landkreistag auch schon vor Fehlalarmen gewarnt, da die Corona-Warnungen anonym ausgespielt werden. Deshalb könnten App-Nutzer*innen nicht nachvollziehen, ob die Kontaktpersonen beispielsweise durch eine Glasscheibe getrennt waren. Die Crux: Genau die Datenschutz-Maßnahmen, die zu einer hohen Akzeptanz der App beitragen sollen, erschweren den Gesundheitsämtern die Nachverfolgung. So erhalten Nutzer*innen keine Echtzeitwarnung, wenn Sie sich einer positiv auf Corona getesteten Person nähern. Zwar erfahren sie später das Datum, aber nicht, wo und wie genau der Alarm zustande gekommen ist.

Kommunales Fazit: „... dennoch nützlich”

„Eine wichtige Aufgabe der Gesundheitsämter ist es auch, die benachrichtigten Personen einer Infektionskette zu beruhigen und Unterstützung bei den nächsten Schritten anzubieten“, betont Reinhard Sager. Dies werde vor allem dann bedeutsam werden, wenn es im Herbst zu einer zweiten Corona-Welle kommen sollte.

Trotz aller Kritik überwiegen aus Sicht des Landkreistages die Vorteile der Warn-App. Sie sei „keine Wunderwaffe, dennoch nützlich“, heißt es im Statement des kommunalen Spitzenverbandes. Auch Uwe Lübking, Dezernent beim Deutschen Städte- und Gemeindebund, hält die App für ein gutes Hilfsmittel, um die Ausbreitung des Virus zu kontrollieren. „Sie kann damit die Nachverfolgung der Gesundheitsämter ergänzen.“

Städte werben für App-Nutzung

Ähnlich fällt das Fazit des Deutschen Städtetages aus. Die Möglichkeiten der App dürften nicht überschätzt werden, merkt Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy an. Es sei aber gut, dass sie jetzt startet. Sie sei ein zusätzliches Werkzeug, um Infektionsketten nachzuverfolgen. „Wirksam werden kann sie aber nur, wenn sie häufig genutzt wird. Deshalb werben die Städte dafür, dass viele Menschen die App auf ihrem Smartphone installieren.”

Die langen Diskussionen um die App und einen wirksamen Datenschutz hätten sich gelohnt, die damit verbundene Wartezeit auch, so Dedy. „Denn ohne Vertrauen in die App würden die Menschen sie nicht nutzen.” Die neue Corona-Warn-App schütze persönliche Daten, sie sei transparent und nachvollziehbar in der technischen Umsetzung. Dedy betont: „Die Nutzung ist freiwillig. Das schafft Vertrauen. Und wer die App nicht nutzen will, muss keine Nachteile befürchten.”

Das Wichtigste zur Corona-Warn-App

Die Corona-Warn-App wurde im Auftrag der Bundesregierung entwickelt und wird vom Robert-Koch-Institut herausgegeben. Sie soll helfen, Infektionsketten schneller zu erkennen und zu unterbrechen. Die Bundesregierung erklärt dazu in einer Mitteilung: „Wenn jeder und jede Einzelne schnell über eine mögliche Infektion durch Kontakt mit einem Infizierten informiert wird, kann sie oder er schnell reagieren und sich und andere schützen.“

Die App kann auf Smartphones und andere mobilen Geräten installiert werden. Mittels Bluetooth-Technologie misst die App den Abstand und die Begegnungsdauer zu anderen Anwender*innen der Software. Bei längeren beziehungsweise engen Kontakten tauschen die Geräte untereinander einen zufällig erzeugten Code aus. Die Codes werden für 14 Tage auf den Handys der Nutzer*innen gespeichert. Wer positiv auf das Coronavirus getestet wird, kann über die App freiwillig andere Nutzer*innen darüber informieren. Über den Zufallscode wird dann eine anonyme Warnung auf die Geräte der Kontaktpersonen ausgespielt. Die gewarnten Personen werden gebeten, einen Arzt oder das Gesundheitsamt zu kontaktieren.

Die Regierung betont: „Die Nutzung der App ist freiwillig“. Hohe IT-Sicherheit und umfassender Datenschutz seien gewährleistet. Der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung Ulrich Kelber bestätigt das im Wesentlichen: „Aus Sicht des Datenschutzes sehe ich keinen Grund, der gegen eine Installation spricht.“

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