Tierschutz

Immer mehr Kastrationsverordnungen für Katzen

Karin Billanitsch18. August 2017
Katze auf Morgenpirsch. Immer mehr Gemeinden wollen die Zahl der frei lebenden Katzen begrenzen, indem sie eine Kastrations von Freigängern anordnen.
In Deutschland leben Millionen Katzen auf der Straße. Immer mehr Kommunen haben zum Schutz der Tiere Verordnungen auf Basis des Tierschutzgesetzes erlassen. Der Deutsche Tierschutzbund fordert eine bundesweit einheitliche Regelung und hat dafür 100.000 Unterschriften gesammelt.

Von Flensburg über Zwickau bis Garmisch-Partenkirchen kennen Gemeinden, Landkreise und Städte in Deutschland das Problem: Vielerorts gibt es zu viele frei lebende Katzen. Sie haben auf der Straße oft ein hartes Leben. Hier zu Lande leben rund zwei Millionen Katzen auf der Straße, in Hinterhöfen und verlassenen Industriegebäuden, mahnt der Deutsche Tierschutzbund. Das Problem: Diese Tiere stammen von Hauskatzen ab, die ihre Besitzer nicht kastrieren ließen. Doch immer mehr Gemeinden reagieren und erlassen eine so genannte „Katzenschutz-Verordnung“, um die unkontrollierte Vermehrung einzudämmen.

Katzenschutz-Verordnung  im Rhein-Sieg-Kreis

Ein Beispiel von vielen ist der Rhein-Sieg-Kreis: Vor wenigen Wochen hat der Kreistag eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen beschlossen. Wie Hanns von den Driesch, Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Rhein-Sieg-Kreises anlässlich der Bekanntgabe des Beschlusses erläutert, sind  „Katzenhalterinnen und Katzenhalter im Rhein-Sieg-Kreis, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren verpflichtet, diese im Alter ab fünf Monaten von einem Tierarzt kastrieren zu lassen.“ Darüber hinaus müssen die Katzen durch einen Mikrochip gekennzeichnet und bei einem Haustierregister "Tasso" oder "Deutsches Haustierregister" registriert werden. Immerhin 1.000 Euro Strafe kostet es, wenn ein Katzenhalter diesen Pflichten nicht nachkommt und erwischt wird. Die Kastration eines Katers kostet schätzungsweise um die 70 Euro, der Eingriff bei einer Katze um die 100 Euro. Allerdings zögern manche Kommunen auch: so scheiterte in diesem Jahr der Antrag der SPD-Fraktion in Hattersheim, eine so genannte „Katzenschutzverordnung“ zu beschließen. Es fehle an Personal, eine solche Verordnung zu kontrollieren, hieß es von Seiten der CDU.

Mehr als 550 Städte und Gemeinden haben Verordnungen erlassen

Der Rhein-Sieg-Kreis ist damit eine der mehr als 550 Städte und Gemeinden mit entsprechenden Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungsverordnungen für Katzen – und die Tendenz ist steigend. Welche das sind, kann auf einer Liste des Tierschutzbundes eingesehen werden. Wie der Deutsche Tierschutzbund mitteilt, existieren Zuständigkeitsverordnungen auf Basis des einschlägigen Paragrafen13b Tierschutzgesetz mittlerweile in folgenden Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Um Städte, Ämter und Gemeinden vor Ort zu unterstützen, bietet seit kurzem das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein Hilfestellungen beim Katzenschutz. Dem vorausgegangen war ein Pilotprojekt zur Katzenkastration, bei dem wichtige Daten zu frei lebenden Katzen gesammelt wurden, etwa zum schlechten Zustand vieler Straßenkatzen. „Ein guter Vorstoß der schleswig-holsteinischen Landesregierung. Jetzt liegt der Ball bei den Städten und Gemeinden“, so der Deutsche Tierschutzbund.

Bundesweit einheitliches Kastrationsgebot für Katzen gefordert

Grundsätzlich begrüßen die Tierschützer zwar solche Verordnungen wie die Musterverordnung des Ministeriums – aber sie fordern darüber hinaus schon seit langem ein bundesweit einheitliches Kastrationsgebot für Freigängerkatzen. „Das Herunterdelegieren auf die Bundesländer oder auf die Gemeinden ist wenig zielführend“  heißt es. Aus diesem Grund hat der Deutsche Tierschutzbund jetzt 100.000 Unterschriften gesammelt und den Schirmherrinnen des „Parlamentskreises Tierschutz“ übergeben. Der Parlamentskreis Tierschutz tauscht sich fraktionsübergreifend zu Tierschutzfragen aus, um daraus gegebenenfalls parlamentarische Initiativen zu entwickeln.

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