Abstimmung am Donnerstag

Infektionsschutzgesetz: Ampel-Parteien verschärfen Corona-Maßnahmen

17. November 2021
Abstand halten ist in Straßenbahnen oft nicht möglich. Im Nah- und Fernverkehr könnten künftig 3G-Regeln gelten. (Archivbild Oktober 2020)
Am Donnerstag soll das Infektionsschutzgesetz in geänderter Form im Bundestag beschlossen werden. Die Ampel-Parteien wollen ihren Entwurf nun noch einmal verschärfen. Kontaktbeschränkungen sollen auch künftig möglich sein.

„Wir haben uns mit Bündnis 90/Die Grünen und FDP darauf verständigt, den Ländern mit dem Infektionsschutzgesetz verschärfte Maßnahmen an die Hand zu geben. Die Landesparlamente können damit wirkungsvoll gegen die derzeit stark steigenden Infektionszahlen zielgenau vorgehen“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Dirk Wiese am Montag. Die Ampel-Parteien präsentierten an diesem Tag weitgehendere Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie.

3G-Regel in Bussen und Bahnen

Unter anderem soll die Möglichkeit, Kontaktbeschränkungen im privaten und im öffentlichen Raum anordnen zu können, in den Maßnahmenkatalog ergänzend aufgenommen werden. Außerdem soll es eine Öffnungsklausel für die einzelnen Bundesländer geben. Maßgeblich dafür soll der Beschluss des jeweiligen Landesparlamentes sein. Danach können beispielsweise Freizeit-, Sport- und Kulturveranstaltungen untersagt oder eingeschränkt, der Alkoholkonsum im öffentlichen Raum verboten oder Hochschulen geschlossen werden.

Zudem soll künftig bundesweit im Nah- und Fernverkehr, also in allen Bussen und Bahnen, einschließlich Schülerbeförderung und Taxen, die 3G-Regel gelten. Die Nutzung ist somit nur noch für Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete erlaubt. Der Bundestag erhält die Möglichkeit, die bis zum 19. März 2022 geltende Regelung noch einmal um maximal drei Monate zu verlängern. „Wir sehen den Ernst der Lage und sorgen dafür, dass auch in den kommenden Monaten rechtssichere und erforderliche Instrumente zur Verfügung stehen, um die Pandemie einzudämmen. Das ist verantwortliches Handeln“, betonte Dirk Wiese.

Home-Office-Pflicht und 3G am Arbeitsplatz

Weiterhin soll 3G auch am Arbeitsplatz gelten, wenn möglich sollen Beschäftigte von zu Hause aus arbeiten (Homeoffice). Für Beschäftigte und auch Besucher*innen bestimmter Einrichtungen wie z.B. von Pflegeheimen, Krankenhäusern oder Arztpraxen soll eine verschärfte Testpflicht gelten. Über eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen wurde zwar nachgedacht, sie ist aber nicht im Gesetz enthalten.

Bereits in der vergangenen Woche hatten die Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen und FDP den Entwurf für die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes vorgestellt. Am Donnerstag wurde der Entwurf in erster Lesung im Bundestag beraten. In der Debatte sagte SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz, es sei nun ganz wichtig, alle Maßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheit der Menschen zu schützen.  (mit KB)

Dieser Artikel ist zuerst auf vorwaerts.de erschienen. Mehr Informationen zum geplanten Gesetz: bundestag.de

 

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