Corona-Pandemie

Infektionsschutzgesetz: Für wen die Impfpflicht kommt

Benedikt Dittrich14. Dezember 2021
Mit dem geänderten infektionsschutzgesetz soll das Impftempo beschleunigt und Impflücken geschlossen werden.
Bundestag und Bundesrat haben über eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes abgestimmt. Darin enthalten ist eine Impfpflicht für Pflegepersonal und die Möglichkeit, Betriebe zu schließen. Die Entscheidungsgewalt bleibt bei den Ländern.

Als der neue Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach am vergangenen Freitag im Bundestag redete, bekam er viel Applaus – auch von Seiten der Opposition. Ob es um geänderte Maßnahmen oder die konstruktive Zusammenarbeit mit allen demokratischen Fraktionen im Parlament geht: Der Sozialdemokrat betont die Notwendigkeit, gemeinsam in der Politik gegen die Pandemie, die Mutationen des Corona-Virus und die Infektionswellen zu kämpfen.

„Wir müssen hier vorgehen wie Mediziner: Hat sich der medizinische Befund verändert, dann müssen auch die therapheutischen Maßnahmen angepasst werden“, so der Epidemiologe, der fortan das Ministerium führt. Es passt zur Kommunikation des Leverkuseners in den vergangenen Wochen und Monaten: In der Pandemie müssen die Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung voraussichtlich immer wieder angepasst und geändert werden, damit sie ihr Ziel erfüllen.

Und wie dieses Ziel aussieht, daran lässt Lauterbach keine Zweifel: „Das oberste Ziel ist für uns der Schutz der Bevölkerung in dieser Gesundheitskrise.“ Gegenwärtig ist es für den Gesundheitsminister das Ziel, die Delta-Welle zu brechen. Dafür wurde das Infektionsschutzgesetz nun noch einmal nachgeschärft. Die wichtigsten Punkte – und was sie im Einzelnen bedeuten:

Impfpflicht im Pflegebereich

Lange wurde darüber debattiert, jetzt ist der Beschluss da: Für Bereiche, in denen vulnerable Gruppen betreute und gepflegt werden, soll eine Impfpflicht auf den Weg gebracht werden. Das betrifft vor allem Pflege-Einrichtungen und Krankenhäuser.

Gelten soll diese Impfpflicht ab März – es bleibt also noch genügend Zeit für Ungeimpfte, den Impfschutz nachzuholen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach erklärt in der Debatte im Bundestag außerdem deutlich den Sinn der Pflicht: „Am Ende des zweiten Jahres der Pandemie ist es in keiner Weise akzeptabel, dass in Einrichtungen, wo Menschen leben, die ihren Schutz uns anvertraut haben, dass dort noch unnötigerweise Menschen sterben, weil Ungeimpfte dort gearbeitet haben. Das können wir nicht hinnehmen.“

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass bis zum 15. März 2022 Beschäftigte im Pflegebereich ihren Nachweis – geimpft oder genesen – vorlegen müssen.

Auch die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt die einrichtungsbezogene Impfpflicht, wie Fraktionsvize Dirk Wiese am Freitag noch einmal verdeutlicht. „Die Freiheit eines jeden einzelnen gilt nicht absolut“, so der Jurist, der vor allem an die Mitverantwortung und Solidarität gegenüber Mitmenschen appelliert und deswegen auch eine Impfpflicht für vertretbar hält – ebenso eine Debatte über eine allgemeine Impfpflicht im Januar.
Impfungen in Apotheken und bei Fachärzt*innen

Um das Impftempo zu beschleunigen, sollen künftig auch Tier- oder Zahnärzt*innen impfen dürfen, eine Corona-Schutzimpfung kann außerdem auch in Apotheken angeboten werden – die Erlaubnis wird „ausnahmsweise“ erteilt, heißt es in der Begründung des Gesetzes. Entsprechende Schulungen des Personals vorausgesetzt.

Ziel ist es laut Lauterbach, das gegenwärtige Impftempo beizubehalten oder sogar noch bis Weihnachten zu beschleunigen – ganz im Sinne des von Bundeskanzler Olaf Scholz ausgegebenen Ziels, 30 Millionen Dosen bis Jahresende zu verimpfen.

Betriebsschließungen

Das geänderte Infektionsschutzgesetz beinhaltet wieder die Möglichkeit, Restaurants, Clubs, Bars, Konzerthallen und ähnliche Einrichtungen zu schließen, anstatt nur die Kapazitätsgrenzen herabzusetzen. Ebenso können Fußballspiele und andere Sportveranstaltungen künftig wieder komplett ohne Publikum stattfinden, auch Messen und Kongresse sind nicht ausgenommen.

Umsetzen und anordnen müssen diese Maßnahmen die Bundesländer, die Bundesregierung schafft mit dem Infektionsschutzgesetz nur die Möglichkeiten. „Wir geben den Ländern alle notwendigen Instrumente in die Hand, um das Infektionsgeschehen zu kontrollieren“, erklärt Lauterbach dazu.
Was nicht beschlossen wurde

Während es im Frühling 2022 also eine Impfpflicht im Pflegebereich geben soll, gibt es noch keinen Beschluss zu einer allgemeinen Impfpflicht oder im Kita- und Schulbereich. Die Diskussion dazu steht noch aus und könnte möglicherweise im Januar geführt werden. Unterstützt wird die Debatte von der SPD-Bundestagsfraktion allemal, wie Fraktionsvize Dirk Wiese am Freitag klarstellt.

Anders als im vergangenen Jahr sind auch weiterhin keine pauschalen Schulschließungen, Schließungen von Sportstätten und Ausgangssperren oder ähnliche Maßnahmen im Infektionsschutzgesetz vorgesehen – mit einer Ausnahme: Bundesländer, die solche Maßnahmen noch entlang des alten Infektionsschutzgesetzes im November beschlossen hatten, können diese Maßnahmen noch bis ins neue Jahr verlängern. Diese Ausnahmeregelung soll bis zum 19. März gelten, erklärt Lauterbach.

Der Artikel ist zuerst auf vorwaerts.de erschienen.

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