Arbeit

Ein Jahr Teilhabechancengesetz: Wie der soziale Arbeitsmarkt funktioniert

Vera Rosigkeit 22. Januar 2020
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) trifft unter anderem DB-Mitarbeiter Tilo Szszech am Berliner Ostbahnhof.
Langzeitarbeitslose brauchen Chancen und eine gute Betreuung, dann bleibe auch die Abbruchquote gering, erklärt SPD-Minister Hubertus Heil. Am Montag hat er Bilanz nach einem Jahr Teilhabechancengesetz gezogen.

Tilo Szszech ist 63 Jahre alt. Sechs Jahre war er erwerbslos, seit November 2019 arbeitet er in einem Pilotprojekt der Deutschen Bahn und wird als Langzeitarbeitsloser über das Teilhabechancengesetz qualifiziert. Zwei Jahre lang in Vollzeit mit Tariflohn arbeiten sei gut, um wieder reinzukommen, sagt der Berliner und hofft, dass es danach für ihn weitergeht.

Langzeitarbeitslose gut vorbereiten

Seine Chancen für eine Weiterbeschäftigung stehen gut. Bei einem Termin am Berliner Ostbahnhof erklärt DB-Bundesvorstand Martin Seiler, dass sie den neuen Kolleginnen und Kollegen eine Übernahme in eine unbefristete Beschäftigung in Aussicht gestellt haben. Gemeinsam mit Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und dem Chef der Bundesagentur für Arbeit Daniel Terzenbach traf Seiler am Montag einige neue Mitarbeiter der Bahn.

Es sei oft schwierig, einen neuen beruflichen Anfang zu schaffen, sagt Seiler. Deshalb sei es besonders wichtig, die neuen Beschäftigten auf ihre Aufgaben gut vorzubereiten. „Wir wollen uns weiter in diesem Bereich engagieren“, erklärt er. „Es ist für uns selbstverständlich, dass wir einen Teil der gesellschaftlichen Verantwortung übernehmen.“

Bilanz nach einem Jahr

Rund 42.000 Menschen sind seit Einführen des Sozialen Arbeitsmarktes durch das Teilhabechancengesetz vor genau einem Jahr in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gekommen. Drei viertel davon im privaten Sektor, betont SPD-Minister Hubertus Heil. Trotz guter Lage auf dem Arbeitsmarkt gebe es noch immer viel zu viele Menschen in Langzeitarbeitslosigkeit. Menschen mit geringen Chancen auf dauerhafte Beschäftigung.

„Vor einem Jahr sind wir mit dem Teilhabechancengesetz angetreten, das zu ändern“, erklärt Heil und zieht Bilanz. Es war wichtig, mit dem Gesetz so viel Flexibilität zu schaffen, dass die Jobcenter mit diesen Instrumenten auch die richtigen Menschen erreichen können. Ein wesentliches Instrument sei das begleitende Coaching, ist Heil überzeugt. Die Abbruchquote falle mit zehn Prozent äußerst gering aus.

Sozialer Arbeitsmarkt funktioniert

Das ist für BA-Chef Terzenbach ein Zeichen, dass der „soziale Arbeitsmarkt funktioniert“. Anders als Instrumente vorher, die viel höhere Abbruchquoten hätten, werde mit diesem Gesetz Nachhaltigkeit gefördert. Und es seien immer noch rund 720.000, die „langzeitarbeitslos sind und denen wir eine Hilfe geben können, die wir in der Art und Weise lange nicht zur Verfügung hatten“, betont er. Ein teures Instrument, doch sei es grundsätzlich sinnvoller, in Arbeit zu investieren als in Arbeitslosigkeit.

Insgesamt vier Milliarden Euro stehen der Bundesagentur für die Eingliederung zur Verfügung, eine halbe Milliarde sei bereits abgerufen worden. In Berlin und im Ruhrgebiet habe sich die Langzeitarbeitslosigkeit besonders gefestigt, die Nachfrage sei groß. In anderen Gebieten Deutschlands hingegen würde das Budget weniger gebraucht. Heil stellt hier eine Umverteilung der Gelder in Aussicht: „Hier wolle man nachjustieren“, verspricht er.

Der Artikel ist zuerst auf vorwaerts.de erschienen.

Lohnkostenzuschuss von bis zu 100 Prozent

Im Januar 2019 wurde das Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ eingeführt. Damit können Arbeitsverhältnisse von Menschen gefördert werden, die älter als 25 Jahre und mindestens seit zwei Jahren arbeitslos sind. Für sie kann künftig ein Lohnkostenzuschuss von 75 Prozent im ersten und 50 Prozent im zweiten Jahr gezahlt werden.

Für Menschen, die in den vergangenen sieben Jahren mindestens sechs Jahre erwerbslos waren, kann in den ersten beiden Jahren ein Zuschuss von 100 Prozent des gezahlten Entgelts bezahlt werden – wobei der Tariflohn innerhalb der Firma als maßgeblich gilt. Danach schmilzt der Zuschuss pro Jahr um zehn Prozent ab. Die maximale Förderung beträgt fünf Jahre. Hinzu kommen begleitende Betreuung wie Coaching.

Mehr Informationen unter www.bmas.de

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