Geld für Schulen, Wohnungsbau und ÖPNV

Kabinett bringt Grundgesetzänderung auf den Weg

Carl-Friedrich Höck03. Mai 2018
Olaf Scholz
Bundesfinanzminister Olaf Scholz am Mittwoch in der Bundespressekonferenz
Die Bundesregierung will das Grundgesetz ändern. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kabinett am Mittwoch beschlossen. Die Neuregelung soll dem Bund erlauben, Geld in den sozialen Wohnungsbau, Schulen und den Verkehr zu investieren.

Eingebracht wurde der Gesetzentwurf von Finanzminister Olaf Scholz (SPD). „Wir haben mehrere Vorschläge für eine Änderung des Grundgesetzes vorgesehen“, berichtete er am Mittwoch nach dem Kabinettsbeschluss. „Einer davon ermöglicht es uns den sozialen Wohnungsbau zu fördern, was sonst nicht der Fall wäre. Einer ermöglicht es die zusätzlichen Mittel für Investitionen in Schulen zu tätigen, was sonst nicht der Fall wäre. Eine der Verfassungsänderungen ermöglicht uns, zusätzliche Maßnahmen für den Ausbau von Schnellbahnsystemen von U- und S-Bahnen in Ballungsräumen zu finanzieren, was sonst nicht möglich wäre.“

Mehr Geld für den sozialen Wohnungsbau

Ohne eine Verfassungsänderung dürfte der Bund den sozialen Wohnungsbau ab 2020 nicht mehr fördern. Denn seit der Föderalismusreform I aus dem Jahr 2006 liegt die Verantwortung hierfür allein bei den Ländern. Für eine Übergangsphase bis Ende 2019 wurden Kompensationsmittel – auch Entflechtungsmittel genannt – vereinbart. Derzeit überweist die Bundesregierung hierfür rund 1,5 Milliarden Euro pro Jahr an die Länder.

Der Bund darf die Mittel jedoch nicht mehr mit einer Zweckbindung versehen. „Einzelne Länder haben Mittel teilweise auch für Zwecke außerhalb des sozialen Wohnungsbaus verwendet“, wird im Gesetzentwurf der Bundesregierung beklagt. Das soll sich ändern. Künftig, so der Vorschlag der Regierung, soll der Bund wieder zweckgebundene Finanzhilfen bereitstellen dürfen, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Für die Jahre 2020 und 2021 hat der Bund hierfür jeweils eine Milliarde Euro zusätzlich eingeplant.

Investitionen in Schulen – nicht nur in armen Kommunen

Untersagt sind dem Bund auch Investitionen in Schulen, denn für die Bildungsinfrastruktur sind ebenfalls die Länder zuständig. Dieses sogenannte Kooperationsverbot wurde im vergangenen Jahr etwas aufgeweicht. Seitdem darf der Bund finanz- und strukturschwachen Kommunen finanziell unter die Arme greifen. Diese Einschränkung soll nun wegfallen. Denn nach Meinung der Bundesregierung wird es auch finanziell gut aufgestellten Kommunen schwerfallen, die Schulgebäude zügig zu sanieren und zu modernisieren. „Das betrifft insbesondere den notwendigen flächendeckenden Ausbau der Ganztagsschul- und Betreuungsangebote sowie die Bewältigung der Herausforderungen, die die schnell fortschreitende Digitalisierung in allen Lebensbereichen für das Bildungswesen mit sich bringt“, heißt es im Gesetzentwurf.

Im Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD darauf geeinigt, einen ab 2025 geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter zu schaffen. Für die Investitionen in Schul- und Betreuungsangebote wollen die Koalitionäre bis 2021 zwei Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Die Zahl findet sich auch in der am Mittwoch präsentierten Planung des Finanzministers wieder.

Schnellbahnsysteme werden gefördert

Auflagen sieht das Grundgesetz auch für die Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs vor. Der Bund will seine Finanzhilfen erhöhen, laut Verfassung dürfte das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz aber erst 2025 wieder geändert werden. Diesen Passus will die Regierung nun anpassen, um „die Möglichkeit einer sofortigen Erhöhung und Dynamisierung der Mittel“ zu schaffen.

Wie Finanzminister Scholz am Mittwoch erläuterte, will der Bund seine Zuschüsse bis 2021 von rund 330 Millionen auf eine Milliarde Euro aufstocken. Mit dem Geld soll der Ausbau von Schnellbahnsystemen in Ballungsräumen vorangetrieben werden. Das sei ein „großer Schub für den Ausbau dieser wichtigen Infrastruktursysteme, die den Verkehr in den Ballungsräumen nicht nur flüssiger machen, sondern auch die Luftreinhaltung befördern werden“, argumentiert der SPD-Politiker. Aufgrund der mangelnden gesamtstaatlichen Unterstützung sei der Ausbau in Deutschland bisher langsamer vorangegangen als in vielen anderen Ländern.

Ein weiteres Detail des Gesetzes betrifft die Bundesstraßen und präzisiert eine Regelung für die geplante bundeseigene Autobahngesellschaft. Dem Bund soll laut Gesetzentwurf die Möglichkeit eröffnet werden, „durch gesetzliche Regelung die Aufgabe der Planfeststellung und Plangenehmigung für den Bau oder die Änderung von Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs (…) einem Land in Bundesauftragsverwaltung zu überlassen, wenn ein Land dies beantragt.“

Städte freuen sich über die Grundgesetzänderung

Der Deutsche Städtetag begrüßt die geplanten Verfassungsänderungen. Dass der Bund beim sozialen Wohnungsbau und der Gemeindeverkehrsfinanzierung in finanzieller Verantwortung bleiben soll, habe der Städtetag lange gefordert, unterstrich Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy am Mittwoch. Gut sei auch, wenn der Bund die Bildungsinfrastruktur in allen Kommunen fördern kann.

„Damit die geplanten Grundgesetzänderungen ihre volle Wirkung entfalten können, sollte der Bund sie mit weiteren Maßnahmen flankieren“, fordert Dedy. „Hierzu zählt beispielsweise ein rechtlicher Rahmen, damit die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben den Kommunen bundeseigene Grundstücke rechtssicher, im beschleunigten Verfahren und zu vergünstigten Konditionen zur Verfügung stellen kann.“ Für den Bau von mehr bezahlbaren Wohnungen könne das kommunale Vorkaufrecht ausgeweitet werden. Und beim Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz „sollte es neben der höheren Förderung auch vereinfachte Fördervoraussetzungen geben, damit die Mittel leichter genutzt werden können“, schlägt Dedy vor.

weiterführender Artikel