Bauförderung

KfW-Förderung: Bundesregierung mit Lösung für Energiesparhäuser

Lars HaferkampCarl-Friedrich Höck01. Februar 2022
Eigenheimsiedlung (Symbolbild): Die Finanzierung vieler Bauprojekte stand plötzlich auf der Kippe.
Die Bundesförderung für energieeffiziente Häuser geht weiter. Die Bundesregierung hat sich am Dienstag darauf geeinigt, welche Anträge genehmigt werden sollen. Viele Kommunen atmen auf.

Der plötzliche Stopp der Förderung für den Bau energieeffizienter Häuser hatte für Irritation und Ärger gesorgt. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) hatte ihn zum 24. Januar verkündet. Für viele Bauleute kam die Ankündigung wie aus heiterem Himmel, sie fürchteten um die Finanzierung ihrer Bauvorhaben. Auch Verbraucherverbände protestierten.

„Gute und rechtssichere Lösung für alle Betroffenen“

Die Ampel-Koalition hat diesen Kurs nun korrigiert. Am Dienstag haben sich die Bundesministerien für Bauwesen, Wirtschaft und Finanzen noch einmal zusammengesetzt und eine Lösung gefunden: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) soll zunächst fortgesetzt werden. Alle förderfähigen Altanträge, die bis zum Antragsstopp 24. Januar eingegangen sind, sollen genehmigt werden.

Hierbei geht es um rund 24.000 Anträge. „Diese eingegangenen Anträge werden nun von der KfW nach den bisherigen Programmkriterien geprüft“, so die beteiligten Bundesministerien in einer gemeinsamen Presseerklärung. Die förderfähigen Anträge sollen dann genehmigt werden. „Das bietet eine gute und rechtssichere Lösung für alle Betroffenen“, heißt es in der Erklärung.

Gebäudeförderung wird neu konzipiert

Die Bundesregierung will die Gebäudeförderung künftig neu ausrichten. Das Ziel dabei ist, „eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen“, so die beteiligten Ministerien für Bauwesen, Wirtschaft und Finanzen.

Die SPD-Fraktionsvizin im Bundestag Verena Hubertz zeigte sich erleichtert: Das klare Bekenntnis, alle förderfähigen Altanträge zu genehmigen, sei eine gute Nachricht für verunsicherte Bauherr*innen im Land. „Nun arbeiten wir mit Hochdruck an einer neuen Förderung, die insbesondere die Treibhausgas-Emissionen pro Wohnfläche fokussiert. Unser Ziel ist es, günstigen und klimafreundlichen Wohnraum zu schaffen.“

Kommunen hatten auf Lösung gedrängt

Der zwischenzeitliche Stopp der KfW-Förderung hatte auch die Kommunen verärgert. Denn damit wackelte plötzlich die Finanzierung lange geplanter Bauprojekte. Mit einem gemeinsamen Schreiben haben sich die kommunalen Spitzenverbände an Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) gewandt und an ihn appelliert, die bewilligten und in der Antragsbearbeitung befindlichen kommunalen Maßnahmen voll auszufinanzieren.

Dass die Bundesregierung sich nun entschieden hat, die Alt-Anträge doch noch zu bewilligen, begrüßt der Präsident des Deutschen Landkreistages Reinhard Sager. „Die heutige Lösung verhindert Liquiditätslücken oder Neuausschreibungsnotwendigkeiten für baureife Projekte der Kommunen. Gut, dass der Bund das ermöglicht.“

Laut KfW ist die Nachfrage nach energieeffizienter Wohnraumfinanzierung in den vergangenen Jahren immer weiter gestiegen – und damit auch das Fördervolumen. 2019 habe es bei 11,2 Milliarden Euro gelegen, 2020 bei 26,8 Milliarden und 2021 bei 34,5 Milliarden.  

Zehntausende Anträge waren betroffen

Die KfW-Förderung für die Effizienzhaus-Stufe EH 55 sollte ohnehin Ende Januar auslaufen. Wohl deshalb kam es zum Schluss zu einer regelrechten Antragsflut. Die vom Bund eingeplanten Mittel reichten nicht aus, sodass Habeck am 24. Januar 2022 die Reißleine zog. Dies betraf auch die Förderung für den strengeren EH-40-Standard, weil hierfür nun ebenfalls kein Geld mehr da war.

Laut Medienberichten gab die Regierung den Förderbedarf der betroffenen 24.000 Anträge zunächst mit 7,2 Milliarden Euro an. Etwa 4.000 waren Anträge für private Eigenheime.

Neue Förderlinie bis Jahresende

Details zur Einigung der Ampel-Koalition erläutert der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Bernhard Daldrup. Zum einen habe sich die Ampel-Koalition darauf verständigt, dass alle Anträge, die bis zum 24. Januar bewilligungsreif gestellt worden sind, weiterhin wie beantragt gefördert werden. Ebenso sollen die Programme des noch stärkeren KfW-40-Standards sowie für die Gebäudesanierungen in Kürze wieder für eine Förderung unter geänderten Bedingungen geöffnet werden. Schließlich werde es spätestens bis Ende des Jahres eine neue Förderlinie geben, die sich ebenso auf soziales Bauen wie auch auf die konkrete Reduzierung von Treibhausgasemissionen konzentriert.

Um die offenen Anträge zu bearbeiten, seien fünf Milliarden Euro notwendig, so Daldrup. Das ist nach DEMO-Informationen die Summe, die bisher im Topf noch gefehlt hat, um die offenen Anträge mit einem Gesamtvolumen von 7,2 Milliarden Euro bewilligen zu können. Daldrup fügt hinzu: Eine uneingeschränkte Förderung bis Ende Januar oder gar darüber hinaus sei nicht finanzierbar und auch nicht zu begründen, da das Programm bereits mehrfach in Milliardenhöhe aufgestockt worden sei. „Das Engagement von Bauministerin Klara Geywitz stellt das Vertrauen der Antragsteller in die Zuverlässigkeit der Programme wieder her.“

Die Begriffe EH 55 und EH 40 beziehen sich auf Referenzgebäude nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes. Ein „Effizienzhaus 55“ verbraucht nur 55 Prozent so viel Wärme wie das Referenzgebäude. Ein „Effizienzhaus 40“ darf nur 40 Prozent der Energie verbrauchen. Die KfW-Förderung für das Effizienzhaus 55 gilt mittlerweile als aus der Zeit gefallen, weil die meisten Neubauten diese Vorgaben ohnehin einhalten. Deshalb hat der ehemalige Wirtschaftsminister Peter Altmaier entschieden, die Förderung Ende Januar 2022 auslaufen zu lassen.

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