Im Jahr 2018 haben die deutschen Jobcenter von Hartz-IV-Leistungsbeziehern 18 Millionen Euro an Kleinbeiträgen bis 50 Euro zurückgefordert. Der dafür nötige Verwaltungsaufwand hat sie 60 Millionen Euro gekostet. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung und beruft sich auf Zahlen, die der CDU-Bundestagsabgeordnete Kai Whittaker bei der Bundesagentur für Arbeit angefragt hat.
SPD-Abgeordnete Mast plädiert für Bagatellgrenze
Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Katja Mast fordert nun, die Vorgaben für die Jobcenter zu ändern. „Wenn die Rückforderung von Kleinbeträgen dreimal so hohe Verwaltungskosten verursacht, dann sprechen die Zahlen für sich“, sagt sie. Der Vorschlag einer Bagatellgrenze scheine eine adäquate Lösung zu sein. „Wir wollen Menschen schnell in Arbeit bringen und nicht verwalten.“ Der CDU-Abgeordnete Whittaker kritisiert, Hartz IV verliere sich in Kleinigkeiten. Es gehe „nicht mehr um die Menschen, sondern um die Bürokratie.“
Laut dem Zeitungsbericht muss die Bundesagentur für Arbeit alle Ausstände ab einem Cent als Soll in ihrem Finanzsystem erfassen. Für Beträge bis sieben Euro liege es im Ermessen des Jobcenters, ob gemahnt wird oder nicht. Für Beträge zwischen sieben und 36 Euro müssen Erstattungsbescheide und Mahnungen verschickt werden, ab 36 Euro würden Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet.
Aufwand für Kleinbeträge ist gestiegen
Das Missverhältnis zwischen Aufwand und Ertrag sei zudem gestiegen, heißt es im Bericht. 2016 standen demnach Forderungen von zwölf Millionen Euro noch Verwaltungskosten von etwa 26 Millionen Euro gegenüber. Die Ausgaben waren also nur etwa doppelt so hoch wie die Einnahmen.
Rückstände entstehen, wenn ein Jobcenter zu viel Hartz-VI-Leistungen gezahlt hat – etwa, weil der Bezieher in der Zwischenzeit zusätzliche Einnahmen generiert hat oder sich die Situation der „Bedarfsgemeinschaft“ (beispielsweise Ehepaare) verändert hat.