Kommunalfinanzen

Koalitionsvertrag: Kommunen von Altschulden entlasten

Karin Billanitsch25. November 2021
Es gibt viele Kommunen mit hohen Altschulden, die sich nicht mehr aus eigener Kraft aus dieser Situation befreien können.
Immer wieder haben die Städte auf ihre fehlende Finanzkraft hingewiesen. Nun will die Ampel endlich das Altschuldenproblem angehen. Dafür braucht es jedoch eine Grundgesetzänderung.

Die Städte drängen schon lange auf eine Altschuldenlösung. Erst vor knapp einem Monat haben zahlreiche Bürgermeister wieder in dem Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ auf defizitäre Haushalte, hohe Kassenkredite und die unzureichende Kommunalfinanzsituation hingewiesen. „Unsere Verfassung garantiert die Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen.

Doch in der Praxis gibt es ein großes Ungleichgewicht. „Sag mir, wo du wohnst, und ich sage dir, welche Gebühren du bezahlst“, brachte es Remscheids OB Burkhard Mast-Weisz kürzlich in einem DEMO-Interview auf den Punkt. Das Problem der Kassenkredite schwebe „wie ein Damoklesschwert“ über vielen Städten.

Olaf Scholz hält an seinem Plan fest

Kanzlerkandidat Olaf Scholz hatte bereits als Finanzminister auf eine Altschuldenlösung gedrängt, allerdings vergeblich. Im Wahlkampf hat der SPD-Kandidat immer wieder deutlich gemacht, dass er an diesem Ziel festhält. Das Problem der Altschulden nimmt der Koalitionsvertrag jetzt auf. „Wir brauchen leistungsstarke und handlungsfähige Kommunen. Es gibt viele Kommunen mit hohen Altschulden, die sich nicht mehr aus eigener Kraft aus dieser Situation befreien können. Ihnen fehlt die Finanzkraft für dringend notwendige Investitionen. Wir wollen daher diese Kommunen von Altschulden entlasten“, heißt es im Kapitel VIII „Zukunftsinvestitionen und nachhaltige Finanzen“ unter der Überschrift „Bund-Länder Kommunalfinanzen“.

Bundesrat muss zustimmen

Um diese Kommunen von den Altschulden zu entlasten, ist eine Grundgesetzänderung notwendig. Im Wortlaut heißt es: „Dies kann nur in einem übergreifenden Konsens gelingen, der das Einvernehmen der Länder erfordert und einer Änderung des Grundgesetzes bedarf, für die die entsprechende Mehrheit im Deutschen Bundestag und Bundesrat nötig ist.“

Allerdings wird die Unterstützung der betroffenen Kommunen im Koalitionsvertrag an Bedingungen geknüpft: Es soll dafür Sorge getragen werden, dass eigene Beiträge zur Entschuldung geleistet werden und eine erneute derartige Überschuldung künftig rechtssicher verhindert wird, die Innovationskraft gestärkt und ein enges Monitoring etabliert wird.

Eigener Passus für ostdeutsche Kommunen

Den ostdeutschen Kommunen ist ein eigener Passus gewidmet, die „ebenfalls durch unverschuldete Altlasten“ herausgefordert sind. „Dabei wollen wir auch Themen wie die Situation der alten kommunalen Wohnungsgesellschaften und das Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) adressieren.“

Von einer Lösung der Altschuldenfrage insbesondere wegen einer hohen Kassenkreditverschuldung würden laut Kreditanstalt für Wiederaufbau insbesondere Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland profitieren. Für Solidarität in dieser Frage hat sich die SPD-Bundestagsfraktion stark eingesetzt, weil die im Grundgesetz postulierte Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland bedroht ist, wenn Kommunen kaum handlungsfähig sind und die notwendige Daseinsvorsorge nicht mehr hinreichend gewährleisten können.

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