Koalitionsvertrag

Im Koalitonsvertrag ist viel Gutes für die Kommunen

Blick ins Plenum des Bundestages.
Bewertung aus kommunaler Sicht

Ein neuer Zusammenhalt für unser Land“, ist der Titel des Koalitionsvertrages und damit wird eine zentrale Aussage getroffen, die sich wie ein roter Faden durch das Vertragswerk zieht.

„Wir wollen, dass Kinder unabhängig vom Elternhaus die gleichen Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe erhalten und ihre Fähigkeiten entwickeln können.“ Die Bildungschancen in Deutschland sollen im gemeinsamen Schulterschluss von Bund und Ländern verbessert werden. Der Bund wird neben dem laufenden Schulsanierungsprogramm in Kinderbetreuung, Ganztagsschulen, die Digitalisierung der Schulen und die Verbesserung der Berufsschulen investieren. Die Bildungsoffensive ist ein Schwerpunkt des Koalitionsvertrages.

Neues gesamtdeutsches Fördersystem für strukturschwache Regionen

Die Frage des Zusammenhalts in unserem Land stellt sich nicht nur bei der Frage der Chancengerechtigkeit für den Einzelnen, sie stellt sich genauso bei der Frage der Chancengerechtigkeit zwischen Städten, Gemeinden und Kreisen, zwischen den verschiedenen Regionen.
„Mit welchen Maßnahmen können gleichwertige Lebensverhältnisse gesichert bzw. wiederhergestellt werden? Gleichgültig, wie genau man die Gleichwertigkeit definiert: Es ist offensichtlich, dass die regionalen Ungleichheiten in Deutschland zunehmen. Daher müssen die Debatten und Antworten zu dieser Frage für die kommende Legislaturperiode zentral sein. Bund und Länder müssen sich den immer weiter wachsenden regionalen Unterschieden entgegenstellen.“ Mit diesen Worten beginnt der Gemeindefinanzbericht 2017 des Deutschen Städtetages. Der Koalitionsvertrag greift dieses Thema ausführlich auf und betont „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ zu schaffen. Es wird ein neues gesamtdeutsches Fördersystem für strukturschwache Regionen geben. „Wir wollen, dass die Menschen in allen Regionen einen guten Zugang zu Leistungen der Daseinsvorsorge einschließlich Bildung haben. Sie sollen am Aufbau neuer, moderner Infrastrukturen teilhaben. Wir wollen, dass der Strukturwandel in den Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit gelingt und die wirtschaftlichen Unterschiede weiter abgebaut werden. Wir richten deshalb unsere Maßnahmen zweck- und bedarfsgerecht auf ländliche und städtische Räume aus und berücksichtigen dabei die gegenseitigen Wechselbeziehungen.“

Und dabei wird deutlich gemacht, dass die Kommunen im Zentrum dieser Aufgabe stehen. „Kommunen sind die Heimat der Menschen und das Fundament des Staates. Der Bund setzt sich intensiv für ­eine Verbesserung der kommunalen Finanzlage und eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung ein. … Unser Ziel sind gleichwertige Lebensverhältnisse in handlungs- und leistungsfähigen Kommunen in städtischen und ländlichen Räumen in Ost und West.“

Es ist wichtig, dass es uns in den ­Koalitionsverhandlungen gelungen ist, dass der Bund sich zum ersten Mal zu dem Grundsatz bekennt: „Wer bestellt bezahlt.“ So heißt es: „Die grundgesetzlich garantierte Selbstverwaltung sichert den Kommunen Handlungsfreiheit. Staatliche Leistungen müssen deshalb auch auf kommunaler Ebene auskömmlich finanziert sein. Es gilt der Grundsatz: Wer eine Leistung veranlasst, muss für ihre Finanzierung aufkommen.“

Kommunale Steuerquellen werden gesichert

Die kommunalen Steuerquellen werden mit dem Koalitionsvertrag gesichert: „Wir werden alle bisher kommunal entlastend wirksamen Finanzprogramme fortführen, sicherstellen und zweck- und bedarfsgerecht anpassen. Dazu gehören u. a. die Städtebauförderung sowie die bisherigen Programme im Zusammenhang mit Flucht, Zuwanderung und Integration. Die kommunalen Steuerquellen werden wir sichern. Die Grundsteuer ist eine unverzichtbare Einnahmequelle der Kommunen. Diese wird unter Beachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, der Sicherung des derzeitigen Aufkommens sowie unter Beibehaltung des kommunalen Hebesatzrechtes neu geregelt. Durch Schaffung einer Grundsteuer C schaffen wir für die Gemeinden die Möglichkeit, die Verfügbarmachung von bebaubaren Grundstücken für Wohnbauzwecke zu verbessern.“

Leider ist es uns im Rahmen der Verhandlungen nicht gelungen, dass sich der Bund zu einer weiteren Entlastung der Kommunen bei Sozialausgaben, wie den Kosten der Unterkunft oder der Eingliederungshilfe, verpflichtet hätte. Dieser Punkt muss aus kommunaler Sicht weiterhin auf der Tagesordnung bleiben, wenn wir das strukturelle Grundproblem finanzschwacher Kommunen angehen wollen. Immerhin ist es gelungen, dass der Bund sich mit diesem Koalitionsvertrag dazu verpflichtet auch das Thema der Altschuldenproblematik in den Kommunen aufzugreifen.

Vier Miliarden für einen sozialen Arbeitsmarkt

Neben diesen hier angeführten Punkten enthält der Vertrag noch wichtige andere für die Kommunen positiv zu bewertende Inhalte: Die Schaffung eines sozialen Arbeitsmarktes mit vier Milliarden Euro, das Bekenntnis zur kommunalen öffentlichen Daseinsvorsorge und zum Querverbund, eine Fortführung der Beteiligung des Bundes an der sozialen Wohnraumförderung über 2019 hinaus, die Fortführung und Dynamisierung des GVFG-Bundesprogramms bis zu eine Milliarde jährlich und die Förderung des Ausbaus der digitalen Infrastruktur mit einem Recht auf Breitband.

Zusammenfassend lässt sich sagen: In diesem Koalitionsvertrag steht zu viel Gutes für die Kommunen, um ihn ablehnen zu können.

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD kann hier heruntergeladen werden.

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