Keine Finanzierung verfassungsfeindlicher Parteien

Warum Kommunale Nachbesserungen fordern

Karin Billanitsch19. Mai 2017
Keine öffentlichen Gelder mehr für rechtsextreme oder rassistische Parteien. Verfassungsfeindlichen Parteien soll u.a. mittels einer Grundgesetzänderung die staatliche Parteienfinanzierung entzogen werden.
Der Deutsche Städte und Gemeindebund begrüßt die Gesetzesentwürfe zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung. Doch der DStGB fordert darüber hinaus eine rechtssichere Regelung für Kommunen, die den gewählten Mandatsträgern verfassungsfeindlicher Parteien die Unterstützung streichen wollen.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) begrüßte die heute in erster Lesung beratenen Gesetzentwürfe der Bundestagsfraktionen der Union und der SPD, sieht aber noch Nachbesserungsbedarf. „Grundsätzlich begrüßen wir die Vorstöße von Bund und Ländern, verfassungsfeindlichen Parteien die staatliche Parteienfinanzierung zu entziehen“, sagte ein Sprecher des kommunalen Spitzenverbandes. Allerdings enthalten die vorgelegten Entwürfe keine speziellen Regelungen für Kommunen, die der DStG im Vorfeld gefordert hatte. „Das Gesetz betrifft die gewählten Mandatsträger von derartigen Parteien in den Kommunen nicht. Das haben wir bereits frühzeitig gefordert und hielten wir auch für einen wichtigen Schritt, um die Arbeit von erkennbar verfassungsfeindlichen Parteien einzuschränken“, betonte der Sprecher.

Keine Leisungen an verfassungsfeindliche Parteien

Verfassungsfeindlichen Parteien soll nach den Plänen der Bundestagsfraktionen von Union und SPD die staatliche Unterstützung entzogen werden können. Hintergrund: Das Karlsruher Bundesverfassungsgericht hatte in einem Urteil vom 17. Januar 2017 zwar die Verfassungsfeindlichkeit der NPD festgestellt, sie aber gleichwohl nicht verboten, da sie – zusammenfassend gesagt – zu unbedeutend ist. Aber die Richter hatten in ihrer mündlichen Urteilsbegründung darauf hingewiesen, dass unterhalb des förmlichen Verbots die Parteienfinanzierung eingeschränkt werden kann. Bislang gibt es keine Möglichkeit, die Parteienfinanzierung zu streichen, wenn die Partei nicht verboten ist.

In der Bundestagsdebatte unterstrich SPD-Abgeordnete Eva Högl, dass Deutschland eine wehrhafte Demokratie sei. „Wenn Feinde der Demokratie sie abschaffen wollen, sehen wir nicht tatenlos zu“ sagte sie im Bundestag. Und Boris Pistorius, Minister für Inneres und Sport im Land Niedersachsen bekräftigte: „Es ist ein starkes Signal für die wehrhafte Demokratie wenn der Bundestag diesen historischen Schritt geht.“ Die Länder hatten im Bundesrat auf Initiative von Niedersachsen dafür gestimmt, exrtemistische Parteien von der Parteienfinanzierung auszuschliessen. Pistorius sagte nachdrücklich, eine Partei dürfe keine staatliche Unterstützung bekommen, um ihre Hetze zu verbreiten. Um das zu erreichen, müssen Artikel 21 des Grundgesetzes sowie unter anderem weitere Regeln im Parteiengesetz und Bundesverfassungsgerichtsgesetz geändert werden. Die steuerlichen Begünstigungen der Parteien und der Zuwendungen an diese Parteien sollen auch gestrichen werden.

Rechtsunsicherheit auf der kommunalen Ebene: Fall Büdingen

Der Entzug dieser staatlichen Teilfinanzierung würde die NPD allerdings nicht dort treffen, wo sie am stärksten ist, nämlich auf der kommunalen Ebene, moniert der Deutsche Städte- und Gemeindebund. Zurzeit habe die NPD in den Bundesländern rund 340 Sitze in kommunalen Parlamenten. Wie üblich erhalten die Mandatsträger und die entsprechenden Fraktionen Leistungen der Stadt oder Gemeinde.

Um diese Gelder gab es zuletzt einen Streit, der bis vor den Hessischen Verwaltungsgerichtshof gelangte. Die Stadt Büdingen hatte ihrer NPD-Fraktion im Stadtrat die Zuwendungen gekürzt, wogegen die Betroffenen geklagt hatten. Das Gericht hat eine Satzungsbestimmung der Stadt wegen Verstoßes des Gleichbehandlungsgebotes für rechtswidrig erklärt. Nun soll der Fall vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig kommen.

Ermächtigung für Landesgesetzgeber gefordert

Es gibt ein Rechtsgutachten von dem Staatsrechtler Professor Johannes Dietlein im Auftrag des DSTGB, das eine Grundgesetzänderung mit einer kommunalen Annexregelung empfiehlt: Mit ihr sollte festgelegt werden, dass die Landesgesetzgeber berechtigt oder sogar verpflichtet werden, kommunale Mandatsträger, Gruppen und Fraktionen, die sich aus Mitgliedern verfassungsfeindlicher Parteien zusammensetzen, von Geld- und Sachleistungen auszunehmen. „Der Weg, den wir von Professor Dietlein aufgezeigt bekommen sagt, dass dies der rechtssichere Weg ist, um auf kommunale Mandatsträger und Fraktionen abzustellen“, betont der Sprecher. „Daher würden wir uns wünschen, dass ein solcher Weg begangen wird.“

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