Einwegverpackungen

Kommunale Unternehmen fordern gerechtere Verteilung der Reinigungskosten

Carl-Friedrich Höck11. März 2020
Müll unter einem Abfallbehälter
Hersteller von Einwegverpackungen sollten für die Straßenreinigung zahlen, meinen die Kommunalen Unternehmen. Mit einem Rechtsgutachten erhöhen sie den Druck auf die Bundesregierung. Die muss bis 2021 eine neue Kunststoffrichtlinie der Europäischen Union in deutsches Recht umsetzen.

Zigarettenkippen landen auf dem Bürgersteig, Essensverpackungen verstopfen die Abfalleimer am Straßenrand, To-go-Becher enden als Müll auf der Wiese. Beseitigen müssen das die kommunalen Reinigungsunternehmen. Das kostet viel Geld: 20 bis 30 Euro pro Jahr muss jeder Bürger für die Reinigung der Straßen und Plätze bezahlen, je nach Kommune. Wenn es nach dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) geht, sollen die Hersteller sich in Zukunft maßgeblich an den Reinigungskosten beteiligen.

Lücke im System

In den privaten Haushalten gilt das Prinzip der Herstellerverantwortung schon lange. In den 1990er Jahren wurden die Dualen Systeme eingeführt. Seitdem zahlt, wer Verpackungen in Verkehr bringt, eine Gebühr für die Entsorgung. Davon wird zum Beispiel die Gelbe Tonne bezahlt. Das Geld fließt aber nicht in die Straßenreinigung.

Diese Lücke im System müsse geschlossen werden, meint Walter Frenz. Er ist Professor an der RWTH Aachen und hat im Auftrag des VKU ein Gutachten vorgelegt. Das kommt zu dem Schluss, dass Hersteller in Zukunft für die Reinigung von Einwegprodukten auf den Straßen aufkommen müssen.

Neue Kunststoffrichtlinie der EU

Das Gutachten bezieht sich auf eine Kunststoffrichtlinie der EU, die 2019 verabschiedet wurde und bis 2021 in nationales Recht umgesetzt werden soll. Damit werden einige Kunststoffprodukte verboten, etwa Strohhalme, Wattestäbchen und Plastikgeschirr. Denn diese gelten als besonders umweltschädlich und tragen zur Verschmutzung der Meere bei. Die Kunststoffrichtlinie sieht darüber hinaus vor, dass sich die Hersteller bestimmter Einwegprodukte sich an der Entsorgung und Reinigung im öffentlichen Raum beteiligen müssen. Zudem sollen sie Kampagnen zur Abfallvermeidung mitfinanzieren.

Für Professor Frenz sind die Rechtsfolgen klar: So müssten etwa die Hersteller von Zigarettenkippen mit so hohen Kosten belastet werden, dass sie die Reinigungskosten in voller Höhe decken. Alles darunter wäre künftig als rechtswidrige Beihilfe zu werten, also eine unerlaubte Subvention der Zigarettenhersteller.

Weitergehende Regelung gefordert

Frenz empfiehlt zudem, die EU-Richtlinie nicht nur 1:1 umzusetzen, sondern darüber hinauszugehen. Nur so werde eine Lenkungswirkung erzielt. „Die Verbraucherpreise von Einwegverpackungen sollten so erhöht werden, dass Hersteller und Verbraucher auf umweltfreundliche Mehrwegsysteme umsteigen“, sagt Frenz. Auch beim Material wünscht er sich eine weitergehende Regelung. Wenn beispielsweise nur Plastikbecher verboten würden, könnten die Leute einfach auf Pappbecher umsteigen – der Müll wäre aber immer noch vorhanden.

Präsentation des VKU-Gutachtens in Berlin

VKU-Vizepräsident Patrick Hasenkamp merkt an, die Kommunen würden mit sogenannten Litteringabfällen – also in die Umgebung geworfenem Müll – regelrecht überschwemmt. Dabei spielten auch neue Trends eine Rolle. „Verpackungen allgemein haben sich seit den 1990er Jahren mehr als verdoppelt.“

Genaueres wird eine Studie herausfinden, die der VKU in Auftrag gegeben hat und die im Sommer vorliegen soll. Sie soll ermitteln, was genau an Wegwerfprodukten in den Papierkörben sowie auf Straßen und Parks endet. Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) hat bereits angekündigt, dass die Ergebnisse der Studie in die Gesetzgebung zur Kunststoffrichtlinie einfließen werden.

Tübingen führt Verpackungssteuer ein

Hasenkamp fordert: „Die Bundesregierung sollte die Umsetzung der Kunststoffrichtlinie dafür nutzen, dass Litteringproblem grundsätzlich anzugehen. Andernfalls werden wir immer mehr Insellösungen wie in Tübingen sehen.“ Dort führt die Stadt im kommenden Jahr eine Einwegverpackungssteuer ein. Für Getränkebecher fallen dann 50 Cent, für Plastikbesteck 20 Cent extra an. Ausgenommen sind Verpackungen, die der Verkäufer vollständig zurücknimmt oder die die auf Märkten, Festen und bei zeitlich befristeten Veranstaltungen ausgegeben werden.

Solche kommunalen Steuern betrachtet VKU-Vize Hasenkamp jedoch mit Skepsis. „Es steht zu befürchten, dass solche – gut gemeinten – Einzelmaßnahmen in der Summe zu einem Flickenteppich führen und bei den Verbrauchern eher Verwirrung stiften, als das Problem an der Wurzel zu packen. Außerdem sind kommunale Verpackungssteuern nach wie vor mit erheblichen Rechtsrisiken belastet.“ Unter anderem, weil diese Produkte künftig finanziell doppelt belastet würden.