Entsorgung

Kommunale Unternehmen fordern Nachbesserungen am Verpackungsgesetz

Yvonne Holl05. Oktober 2016
Säcke oder besser die Tonne? Aus VKU-Sicht sind vor allem einheitliche Entsorgungsstandards nötig.
Einheitliche Standards für Haus- und Verpackungsmüll und Quoten für die Verwendung von recyceltem Material: Der Verband kommunaler Unternehmen hat Vorschläge für das geplante neue Verpackungsgesetz gemacht.
Im Sommer legte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) einen Entwurf  für ein neues Verpackungsgesetz vor. Unter anderem sollen deutlich höhere Quoten für das Recycling von Kunststoff vorgeschrieben werden, nämlich 63 statt bislang 36 Prozent. Außerdem soll eine „zentrale Stelle“ die Verwertung von Verpackungsmüll und die korrekte Bezahlung der Entsorgung kontrollieren. Umweltverbände und die Grünen-Bundestagsfraktion haben bereits kritisiert, dass in den Gremien dieser  neuen Behörde hauptsächlich Händler und Hersteller sitzen sollen. „Das ist, als würde der Schiedsrichter von einer Mannschaft gestellt“, moniert Tanja Wielgoß, Vorstandsvorsitzende der Berliner Stadtreinigung (BSR). Aus ihrer Sicht kann eine transparente Kontrolle der Lizenzierung, Erfassung und Verwertung nur durch eine unabhängige öffentliche Stelle erfolgen, etwa als Teil des Umweltbundesamtes.

VKU: „Säcke reißen ein, der Müll verteilt sich“

Gemeinsam mit dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) fordert Wielgoß Nachbesserungen am Gesetzentwurf. „Der VKU begrüßt die Initiative des Umweltministeriums“, stellte VKU-Geschäftsführerin Katherina Reiche zunächst klar. „Ein gut konstruiertes Gesetz kann ein erster Schritt sein, die Verpackungsentsorgung bürgerfreundlicher, ökologischer und rechtssicherer zu organisieren.“ Um das zu erreichen seien aus VKU-Sicht jedoch vor allem einheitliche Entsorgungsstandards nötig. Derzeit entscheiden die Betreiber dualer Systeme selbst, ob etwa Verpackungen mit dem grünen Punkt in Tonnen oder Säcken gesammelt werden. Vielerorts würden Säcke verwendet, sehr zum Ärger der Entsorgungsfirmen. „Säcke reißen ein, der Müll verstreut sich“, schildert Reiche. „Und den Anruf der zu Recht verärgerten Bürger erhält dann natürlich nicht der duale Systembetreiber sondern der Bürgermeister oder die Stadtreinigung“. Die Kosten für die zusätzliche Arbeit der Müllwerker blieben wiederum beim Entsorgungsunternehmen, in Berlin also etwa der BSR, hängen. Und letztlich beim Verbraucher.

Streit um Kosten rund um den grünen Punkt

Ein weiterer Kritikpunkt des VKU ist die aus seiner Sicht mangelnde Rechtssicherheit. Immer wieder komme es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen darum, wer die Kosten für bestimmte Aufgaben tragen soll, die kommunale wie private Betreiber sich teilen. Dazu gehören gemeinsam genutzte Recyclinghöfe aber auch Beratungsstellen, die etwa von der BSR angeboten werden, inhaltlich aber das duale System betreffen. „Die Kommunen müssen für den Aufwand, den sie wegen der Verpackungen haben, einen durchsetzbaren Kostenerstattungsanspruch bekommen“, verlangt Katherina Reiche. Dieser solle im neuen Gesetz festgehalten werden.

Zeitungen aus 80 Prozent Altpapier sind Vorbild

Grundsätzlich wünscht sich der VKU Vorgaben, die schon bei der Produktion von Verpackungen ansetzen: Bislang sieht das Gesetz Quoten vor, wie viel Verpackung recycelt werden muss. Nicht geregelt ist, wie hoch der Anteil an recycelten Materialien bei einer Verpackung sein muss. Eine solche „Steuerung vom Ergebnis her“ sei aus ökologischer Sicht effektiver, so BSR-Chefin Wielgoß. Das zeige das Beispiel der Papierindustrie. Dort gibt es keine Quoten auf die Sammelmenge, wie bei den Verpackungen. Dafür bestehen Zeitungen zu 80 Prozent aus Altpapier.

Bei dem neuen Gesetz sollte „die Stärkung des Ressourcenschutzes und die Transparenz für den Verbraucher im Vordergrund stehen“, fasst Tanja Wielgoß zusammen.
 

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