Bezahlbarer Wohnraum und Leerstand

Eine kommunale Wunschliste für den Wohnungsmarkt

Carl-Friedrich Höck17. Oktober 2017
Wohnen am Fenster
Trautes Heim: In Ballungsräumen wird Wohnen immer teurer, anderswo stehen die Häuser manchmal leer. (Symbolbild)
Vor Beginn der Sondierungen für eine Jamaika-Koalition rückt der Deutsche Städte- und Gemeindebund die Wohnungspolitik in den Fokus. In Wismar wurden zehn Kernforderungen vorgestellt. Und auch der Mieterbund präsentiert eine Wunschliste.

In wachsenden Städten wird Wohnraum immer knapper und teurer, gleichzeitig stehen in wirtschaftsschwachen Regionen rund zwei Millionen Wohnungen leer. Darauf müsse die künftige Bundesregierung mit einer Wohnungsbauoffensive reagieren, fordert der Deutsche Städte und Gemeindebund (DStGB). Bei einer Tagung in Wismar stellte der kommunale Spitzenverband zehn Kernforderungen vor:

  • Der Bund soll die Ausgleichsförderung für den sozialen Wohnungsbau von 1,5 auf 2 Milliarden Euro erhöhen.
  • Soziale Wohnraumförderung soll wieder als gesamtstaatliche Aufgabe definiert werden, für die der Bund zuständig ist.
  • Bund und Länder sollen kommunale Wohnungsbaugesellschaften – ebenso wie genossenschaftliches Wohnen – gezielt fördern, damit sie bezahlbaren Wohnraum schaffen können.
  • Der Bund soll selbstgenutztes Wohneigentum besser fördern, insbesondere für junge Familien mit Kindern und „Schwellenhaushalte“, die nur mit staatlicher Förderung Wohneigentum erwerben können.
  • Landesplanerische Vorgaben sollen flexibilisiert und die Gestaltungsmöglichkeiten der Gemeinden erhöht werden.
  • Der Bund soll die Möglichkeiten, Bauland zu mobilisieren, mit bodenpolitischen Maßnahmen noch weiter ausweiten.
  • Durch gezielte steuerliche Anreize soll der Neu- und Umbau von preiswertem Wohnraum gefördert werden. Zugleich sollen bestehende Bauvorschriften kritisch geprüft und reduziert werden – etwa im Energiebereich.
  • Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen vereinfacht und die 16 Landesbauordnungen stärker vereinheitlicht werden. Bei Themen wie Schallschutz oder Stellplatzvorschriften wünscht sich der DStGB flexiblere Regelungen. Planungsprozesse sollen auch stärker digitalisiert werden.
  • Standardisierungen und serielles Bauen sollen vorangetrieben werden, damit schneller und günstiger gebaut werden kann.
  • Die Städtebauförderung soll finanziell gestärkt und die Verfahren sollen vereinfacht werden. Die Entwicklung der Innenstädte soll Vorrang vor Neubau am Stadtrand haben. Ländliche Gebiete sollen von den Programmen profitieren, indem leerstehende Gebäude umgenutzt werden und die Infrastruktur ausgebaut wird.

Mieterbund mit DStGB teilweise einig

Zeitgleich hat sich auch der Deutsche Mieterbund (DMB) mit einer ähnlichen Liste zu Wort gemeldet. Er fordert eine Wohnungsbauoffensive mit besseren Abschreibungsbedingungen für bezahlbare Mietwohnungen sowie steuerliche Förderungen, verbunden mit einer Mietpreisbremse. Wie der DStGB wünscht sich auch der Mieterbund eine dauerhafte Zuständigkeit des Bundes für die soziale Wohnraumförderung und mehr Geld hierfür.

Die Mietpreisbremse, die sich nach Meinung des DStGB als „nicht geeignet“ erwiesen hat, will der Mieterbund beibehalten. Er wünscht sich sogar bundesweit einheitliche Regelungen ohne Ausnahmen. Das Gesetz müsse jedoch nachgebessert werden – mittels nachprüfbaren Angaben zur Vormiete und Sanktionen für Vermieter, die die Mietpreisbremse umgehen.

Darüber hinaus schlägt der Mieterbund vor, dass Mietspiegel flächendeckend in ganz Deutschland eingeführt werden und die Kappungsgrenzenregelung verschärft wird. Das Wohngeld soll in kürzeren Abständen und automatisch an die Mieten- und Preisentwicklung angepasst werden.

Energetische Sanierung soll sozialverträglicher werden

Ein besonderes Augenmerk richtet der Mieterbund auf die energetische Sanierung. Während der DStGB Bauvorschriften im Energiebereich „auf den Prüfstand“ stellen will, nimmt der Mieterbund in einer gemeinsamen Erklärung mit der Deutschen Umwelthilfe eine andere Position ein. Die Hauptgründe, dass Bauen immer teurer werde, seien eher in den gestiegenen Grundstückspreisen oder Grunderwerbssteuern zu suchen, weniger in den Energieeinsparverordnungen. Die Rahmenbedingungen für Sanierungsmaßnahmen müssten jedoch sozialverträglicher gestaltet werden.

Die gesetzliche Regelung, dass elf Prozent der Modernisierungskosten zeitlich unbefristet auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden dürfen, sollte entfallen, meint DMB-Geschäftsführer Ulrich Ropertz. „Als erster Schritt sollte die Modernisierungsumlage unserer Ansicht nach auf sechs Prozent reduziert werden.“

 

Links zu den Statements
Kernforderungen des DStGB
Kernforderungen des Mieterbundes