Bundestag beschließt Änderungen im Städtebaurecht

Kommunen können Ausbau der Erneuerbaren beschleunigen

Uwe Roth02. Dezember 2022
Tempo machen beim Ausbau der erneuerbaren Energien – Bundesbauministerin Klara Geywitz hat am Donnerstag im Bundestag entsprechende Änderungen im Städtebaurecht erfolgreich durchgebracht. Verordnungen sollen Bebauungspläne ersetzen.

Es war kurz vor Mitternacht, als Klara Geywitz (SPD), Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, im Plenarsaal des Bundestags für die Annahme ihres Entwurfs zur Änderung des Städtebaurechts warb. Die Formulierung „sofortige Verbesserung der Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien“ im Titel der Drucksache 20/4227 macht deutlich, worauf die Reformen abzielen: Planungsprozesse abzukürzen: „Deutschland muss bei Planverfahren schneller werden“, sagte sie. „Wir müssen beim Ausbau der erneuerbaren Energien Geschwindigkeit aufnehmen.“

Verordnungen statt Bebauungspläne

Das Baugesetzbuch ist aus ihrer Sicht „ein großer Schlüssel“, um die Ziele einer schnelleren Planung und damit eines schnelleren Ausbaus zu erreichen. Die bereits umgesetzen Erleichterungen beim Windkraftausbau an Land zeigten, dass es möglich sei, Genehmigungsverfahren spürbar abzukürzen. Die nun beschlossenen Änderungen im Städtebaurecht konzentrieren sich auf ehemalige Flächen des Tagebaus sowie auf Grünstreifen entlang der Autobahnen und Schienenwege. Für den Ausbau der Fotovoltaik seien solche Flächen privilegiert. Die Installation solcher Anlagen ist künftig ohne Bebauungsplan zulässig. „Das sind Maßnahmen, die man schon vor Jahren hätte ergreifen können“, kritisierte die Ministerin die sich hinschleppende Debatte zu diesem Thema.

Die Braunkohle-Verstromung läuft aus. Der Tagebau endet. „In den Regionen der ehemaligen Reviere sind die Menschen an eine Energieproduktion gewohnt“, sagte die Ministerin. „Wir wollen, dass die Menschen auch künftig in einer Energie-Region leben. Aber in einer Region mit Erneuerbaren.“ Solche ehemaligen Abbaugebiete seien „sehr konfliktarm“ und böten sich als Flächen für die Fotovoltaik und Windkraft an. „Das große Thema Leitungsinfrastruktur ist bereits geklärt.“ Die Länder können nach der Annahme des Gesetzes mit einer Verordnung ohne aufwendiges Planverfahren ehemalige Tagebauflächen nutzen. So könnten diese Energie-Regionen bleiben.

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