Neue Verordnung

Kommunen begrüßen Regelung zu E-Scootern

Carl-Friedrich Höck20. Mai 2019
Elektro-Tretroller
Noch verboten, bald legal: Ein Mann fährt mit Elektro-Tretroller durch Berlin.
Elektro-Tretroller dürfen künftig auf Radwegen und Straßen fahren. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund sieht darin einen Baustein der Verkehrswende. Doch nun bräuchten die Kommunen Unterstützung von Bund und Ländern.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat die Entscheidung des Bundesrates zu Elektro-Tretrollern begrüßt. Die Länderkammer hatte am Freitag einer Verordnung zugestimmt, die erlaubt, mit E-Scootern auf Radwegen zu fahren. Wenn kein Radweg vorhanden ist, müssen die Roller auf die Straße. Die Regelung gilt für Tretroller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Die Nutzer müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Für die Roller sind Bremsen, Licht sowie eine Versicherungsplakette vorgeschrieben.

Gehwege bleiben Fußgängern vorbehalten – Ausnahmen möglich

„Die E-Scooter stellen einen weiteren Schritt hin zu mehr umweltfreundlicher Mobilität in unseren Städten und Gemeinden dar“, lobt der DStGB die Neuregelung. Insbesondere in Verbindung mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) seien die E-Scooter eine weitere Alternative zum Auto wenn sie etwa genutzt würden, um die Distanz zur nächsten Bus- oder Bahnhaltestelle zu überwinden. Die Einstiegshürden für alternative Verkehrskonzepte dürften nicht zu hoch gesetzt werden, „wenn das Ziel ist, die Straßen zu entlasten und für saubere Luft zu sorgen.“

Positiv sei, dass die Elektro-Tretroller den Fahrrädern gleichgestellt werden und nicht auf Gehwegen fahren dürfen. Dies hatte die Bundesregierung ursprünglich vorgesehen. Doch nach Widerstand aus dem Bundesrat hat Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) umgeschwenkt. Zur Erleichterung des Vereins Fuss e.V.: „Damit ist ein unverschämter Angriff auf den Schutzraum von Deutschlands 80 Millionen Fußgängern abgewehrt“, kommentierte der Fachverband für Fußverkehr den Rückzieher Scheuers.

Allerdings können Kommunen entscheiden, bestimmte Gehwege oder Fußgängerzonen für E-Scooter freizugeben. Aus Sicht des DStGB eine sinnvolle Regelung: „Nur hier ist die nötige Orts- und Sachkenntnis vorhanden. So können die Scooter, wenn das Verkehrsgeschehen auf einzelnen Gehwegen oder auch Fußgängerzonen vergleichsweise gering ist, genutzt werden.“

E-Scooter könnten die Infrastruktur belasten

Mit der Neuregelung kommen auf die Städte und Gemeinden neue Aufgaben zu, warnt der DStGB. Es müsse vermieden werden, dass öffentliche Flächen in der Stadt durch abgestellte oder zurückgelassene E-Scooter blockiert werden. Die Anbieter neuer Verleihsysteme sollen daher frühzeitig den Kontakt zu den Kommunen suchen, fordert der Kommunalverband. Der Hintergrund: Bereits jetzt häufen sich in vielen Städten die Klagen, weil achtlos abgestellte Leihfahrräder die Plätze und Gehwege verstopfen. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, hat gegenüber der Deutschen Presseagentur vorgeschlagen, Fahrzeuge unterschiedlicher Anbieter zu bündeln, wo öffentlicher Platz knapp sei. Dafür könnten die Städte dann Sondergenehmigungen für öffentliche Parkflächen aussprechen.

Außerdem rechnen die Städte und Gemeinden damit, dass die Elektro-Tretroller die Fahrradinfrastruktur zusätzlich beanspruchen werden. Diese müsse daher ausgebaut werden. Der DStGB fordert „massive Investitionen in die Radinfrastruktur sowie den schienen- und straßengebundenen Personennahverkehr“. Dazu benötigten die Kommunen deutliche Unterstützung des Bundes und der Länder.

Elektro-Tretroller: nicht in jedem Fall umweltfreundlich

Wie umweltfreundlich die E-Scooter tatsächlich sind, darüber wird in der Fachwelt kontrovers diskutiert. Katrin Dziekan, Fachgebietsleiterin Umwelt und Verkehr beim Umweltbundesamt, merkte gegenüber der Zeitschrift für kommunale Wirtschaft (ZfK) an: „Das Label ‘umweltfreundlich’ kann nur drauf, wenn Autofahrten ersetzt werden.“ Sei der Nutzer zuvor zu Fuß oder mit Fahrrad unterwegs gewesen, falle die Bilanz schlechter aus. Zudem müssen die Akkus der Gefährte regelmäßig gewechselt werden. Die Anbieter von Leihrollern werden voraussichtlich mit Autos durch die Stadt fahren, um die Akkus auszutauschen oder die Roller aufzuladen.

Noch ist die Genehmigung von E-Tretrollern übrigens nicht in Kraft. Die Bundesregierung muss die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen noch umsetzen, bevor die neue Verordnung im Gesetzblatt verkündet werden kann. Unabhängig davon wird sich die Bundesregierung noch mit einem Wunsch des Bundesrates befassen: Die Länder plädieren dafür, dass E-Scooter auch Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung befahren dürfen, wenn das auch für Fahrräder erlaubt ist. Dafür müsste die Straßenverkehrsordnung geändert werden.

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