Versammlungsrecht

Wie Kommunen auf Corona-„Spaziergänge“ reagieren

Karin Billanitsch04. Januar 2022
Gegen die Corona-Regeln gibt es vielerorts Proteste. Die Krikiker rufen auch zu unagemeldeten „Spaziergängen“ auf.
Keine Masken, keine Abstände: So gehen seit Wochen Gegner*innen der Corona-Politik auf die Straße, oft auch unangemeldet. Immer mehr Kommunen verbieten solche Versammlungen oder verfügen strenge Auflagen.

Eine Stadt wehrt sich „gegen ein Image, das ihr wenige Menschen deutschlandweit eingebrockt haben“. „Wir akzeptieren alle, ob geimpft, getestet oder genesen, aber wir akzeptieren keine Radikalisierung“, war die klare Botschaft von Freibergs Oberbürgermeister Sven Krüger zum Auftakt der neuen deutschlandweiten Kampagne „Wir lieben Freiberg“.

Gemeint sind die Spaziergänger, die sich in Freiberg regelmäßig versammeln. In der sächsischen „Silberstadt“ treffen sich bereits seit Monaten jede Woche Gegner der Corona-Politik zu so genannten „Montags-Spaziergängen“. In Sachsen sind laut der geltenden Corona-Notfall-Verordnung allerdings derzeit nur ortsfeste Versammlungen mit maximal zehn Teilnehmern zulässig.

Nachdem Kritik immer lauter wurde, greift die Polizei mittlerweile stärker gegen die Teilnehmer*innen der verbotenen Demonstrationen durch, auf Grundlage der genannten Verordnung. Die Bürger-Initiative „Freiberg für alle“ hatte in einem offenen Brief gefordert: „Wir fordern die Spaziergänger auf, dieses weitere Befeuern der Pandemie zu unterlassen. Von der Politik erwarten wir, diese illegalen Demonstrationen nicht länger zu dulden. Es gelten Regeln und die gelten für alle.“

Diskussion um den Begriff „Spaziergang“

Der Begriff klingt an sich ja ganz harmlos  – „Spaziergang“ nennen seit Wochen Gegner*innen der Corona-Politik Zusammenkünfte, bei denen zumeist gegen die geltenden Corona-Regeln verstoßen wird. Nicht selten kommt es bei diesen Protesten auch zu Ausschreitungen und Sachbeschädigungen. Nicht nur Freiberg, viele Kommunen sind betroffen. Jedoch dürften auch diese Spaziergänge Demonstrationen sein.

Klar ist: Die in Artikel 8 Grundgesetz geschützte Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut und gilt auch für das Demonstrationsrecht, also für Zusammenkünfte zur öffentlichen Meinungsbildung. Die Teilnehmenden müssen sich treffen, um etwas zu erörtern und nach außen hin sichtbar einen Standpunkt einnehmen. Man muss dabei die speziellen Umstände genau prüfen: Verabreden sich die Leute gezielt? Tragen sie Plakate bei sich? Laufen sie gemeinsam eine bestimmte Strecke ab? Rufen sie Parolen? All das deutet auf eine Versammlung hin und dürfte bei sehr vielen Spaziergängen zutreffen.

Allerdings gelten auch für grundgesetzlich garantierte Versammlungen Regeln: Sie müssen friedlich und ohne Waffen verlaufen. Für Versammlungen unter freiem Himmel gibt es Einschränkungen, etwa durch das Versammlungsgesetz. Sie müssen 48 Stunden vorher angemeldet und ein Versammlungsleiter benannt werden. Verbote sind auf Grundlage von §15 Abs.1 VersG gerechtfertigt, wenn unmittelbar die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet ist.

Mehrere Kommunen erlassen Allgemeinverfügungen

So hat die Stadt Stuttgart zum Jahresende 2021 eine Allgemeinverfügung erlassen, wonach sie vom 1. Januar an „alle nicht angemeldeten und als Spaziergänge deklarierte Demonstrationen in der Stuttgarter Innenstadt, die sich gegen die Corona‐Verordnung richten“, verbietet. Die Stadt begründet das mit den vorsätzlichen Verstößen gegen das Versammlungsrecht sowie mit bewussten Verstößen gegen die Masken‐ und Abstandspflicht bei vorangegangenen vergleichbaren „Spaziergängen“.

Zudem zeigten die Erfahrungen anderer Städte wie Mannheim, München oder Schweinfurt, dass die Aktionen der Bewegung zunehmend aggressiver und gewaltbereiter verlaufen, hieß es. Auch Städte wie Mannheim, Karlsruhe, Schwäbisch-Hall und zuletzt Bruchsal haben die spontanen Zusammenkünfte bereits verboten.

München zieht nach

Ebenso hat München nachgezogen: „Die Allgemeinverfügung dient dazu, einem Wildwuchs an in keiner Weise vertretbaren Demos mit zum Teil gewaltbereiten Teilnehmenden vorzubeugen, bei denen weder Mindestabstände eingehalten noch Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden“, teilte die bayerische Landeshauptstadt mit. Bei Verstößen können Bußgelder von bis zu 3000 Euro angeordnet werden.

Die Stadt München stellte aber auch klar, dass weiterhin gegen die Coronapolitik demonstriert werden darf: „Demonstrationen, die sich gegen die Pandemiebekämpfung richten, können weiterhin nach vorheriger fristgerechter Anmeldung beim Kreisverwaltungsreferat und gemäß der dort erlassenen Auflagen durchgeführt werden, soweit keine unmittelbaren Gefahren für die öffentliche Sicherheit bestehen“, heißt es in einer Mitteilung. Dabei gilt eine Anmeldefrist von 48 Stunden.

Mainzer OB Ebling: „Kein Anlass für Allgemeinverfügung“

„Aktuell sehen wir in Mainz keine Veranlassung für eine Allgemeinverfügung“, sagte der Oberbürgermeister von Mainz, Michael Ebling (SPD), auf Anfrage von demo-online.de. „Es gibt montags sogenannte Schilderläufe, die auch ordnungsgemäß als Versammlung angemeldet werden und entsprechende Auflagen erhalten: 1,5 Meter Mindestabstand zwischen den Teilnehmer*innen und Maskenpflicht gehören an erster Stelle dazu. Hier sehen wir rund 150 bis 200 Teilnehmer:innen, die sich bisher kooperativ zeigen“, erklärt Ebling die Situation.

Unabhängig davon gebe es montags auch immer mal wieder kleinere Ansammlungen von Personen, die keine Versammlung angemeldet haben. Ebling: „Es handelt sich um eine Gruppe von 30 bis 40 Personen. Hier werden die bekannten Coronaschutzmaßnahmen für Treffen im Freien streng kontrolliert; unangemeldete Versammlungen wurden auch schon aufgelöst. Bisher haben wir in Mainz kein kritisches Verhalten oder Geschehen bemerkt, beobachten die Situation aber natürlich, auch gemeinsam mit der Polizei, sehr genau.“

Freiberg: Appell an Bürger*innen

Der Freiberger Oberbürgermeister Sven Krüger wandte sich Weihnachten an die Bürger*innen und stellte fest: „Das Bild von Freiberg und der Region ist derzeit bundesweit durch „Montagsspaziergänger“ und Corona-Proteste geprägt. Es überlagert den Blick auf das, was Freiberg seit Jahrhunderten auszeichnet: Weltoffenheit und eine solidarische Stadtgesellschaft, lebendige Kultur und Wissenschaft, Respekt und Gastfreundschaft.“ Er appellierte, sich nicht an den illegalen Protesten zu beteiligen.

Und in seiner Neujahresansprache sagte er: „Der Protest ist gekippt. Er war nicht mehr auf Inhalte bezogen, ging zu Lasten unserer Stadt, unserer Bürger – zu Lasten dessen, was unsere Gesellschaft ausmacht. Es ging nicht mehr um die Suche nach Lösungen. Aus Protest wurde teilweise Provokation. Aber genau das sollte niemals der Sinn von Protest sein. Ein Protest ist erlaubt, muss auf Fehler hinweisen, aber legal. Denn für uns alle gilt: Kritik muss uns Lösungen eröffnen.“

Der Text wurde am 6. Januar aktualisiert.

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