Coronavirus

Was Kommunen im Fall einer Epidemie tun müssen

DEMO Redaktion06. März 2020
Regelmäßiges Händewaschen kann einen Beitrag leisten, die Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern.
Beim Kampf gegen Epidemien haben die Städte und Landkreise wichtige Aufgaben zu meistern. Auf das Coronavirus sehen sich die Kommunen in Deutschland gut vorbereitet.

In Norditalien versuchen die Behörden, die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus mit Sperrzonen und Schulbesuchsverboten zu stoppen. Doch das Virus ist mittlerweile auch in Deutschland angekommen. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund weist darauf hin, dass die Gesundheitsbehörden auf mögliche Epidemien gut vorbereitet seien.

Gesundheitsämter für Bewältigung von Epidemien zuständig

Was im Fall einer Epidemie zu tun ist, regelt unter anderem ein „Rahmenkonzept“ des Robert-Koch-Institutes. Darin steht: „Die primäre Zuständigkeit für die Bewältigung von epidemisch bedeutenden Lagen biologischen Ursprungs liegt in Deutschland bei den Landkreisen und kreisfreien Städten.“

So sind die Gesundheitsämter dafür zuständig, auf lokaler Ebene die Ursachen und Ausbreitungswege von Krankheiten zu ermitteln. Und sie können Maßnahmen zur Abwendung drohender Gefahren anordnen. Dazu zählen auch sogenannte „Absonderungsmaßnahmen“, sprich Quarantäne. Um diese durchzusetzen oder den Zugang zu Krankenhäusern zu regulieren, könne auch die Polizei herangezogen werden, heißt es im Rahmenkonzept.

Rettungsdienste regeln Transport von Infizierten

Im Fall von größeren Ausbrüchen hat die lokale Gesundheitsbehörde in der Regel das Mandat, Krisenstäbe einzuberufen. Diesen können – je nach Lage – die lokalen Veterinärbehörden, Rettungsdienste, Polizei, Vertreter*innen von Katastrophenschutz und Krankenkassen sowie Politiker*innen angehören.

Verantwortlich sind die Kommunen auch für die Rettungsdienste beziehungsweise die Feuerwehr. „Sie verfügen über Personal, Geräte und persönliche Schutzausrüstungen, um verschiedenen Lagen zu begegnen“, heißt es im Rahmenkonzept. Besonders wichtig sei, dass Menschen mit ansteckender Erkrankung adäquat transportiert werden können. Bei massenhaft auftretenden Infektionen notfalls auch mit entkernten Rettungs- oder Krankentransportwagen.

Gute Abstimmung ist das A & O

„Von entscheidender Bedeutung für die Lagebewältigung“ ist laut Robert-Koch-Institut, dass die Institutionen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene effektiv zusammenarbeiten. Auch das Bundesgesundheitsministerium kann im Fall einer Epidemie einen Krisenstab einberufen. Die Länder stimmen ihre Maßnahmen über die Gesundheitsministerkonferenz ab, der auch eine Arbeitsgruppe Infektionsschutz angegliedert ist.

Dass die Mechanismen offenbar gut funktionieren, hat der Landkreis Starnberg bewiesen. Dort waren bei einem Autozulieferer mehrere Coronavirus-Fälle aufgetreten. Die Infizierten wurden in Kliniken eingeliefert. Menschen, die Kontakt zu den Erkrankten gehabt hatten, wurden intensiv beobachtet und häuslich isoliert, bis eine Infektion ausgeschlossen werden konnte. Für die Behördenmitarbeiter*innen war die Situation eine besondere Belastung – auch, weil ständig Bürger*innen und Ärzt*innen anriefen, um Informationen zum Virus einzuholen. „Eine unserer Hauptaufgaben war, die Panik herunterzuschrauben. Teilweise herrschten völlig unbegründete Ängste“, sagte Gesundheitsamtsleiter Lorenz Schröfl dem Merkur.

„Kreise können auch die Entscheidung treffen, dass Schulen und Kindertagesstätten in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zeitweise schließen müssen, so wie es im Kreis Heinsberg geschehen ist”, so der Städte- und Gemeindebund NRW. Kreisangehörige Städte und Gemeinden könnten einen Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) bilden, „der den beim Kreis gebildeten Krisenstab unterstützt und Informationen von dort entgegennimmt”. 

Der Städte- und Gemeindebund NRW mahnt zur Besonnenheit. Nach heutigem Stand seien vor allem frühzeitiges Erkennen einer Infektion und präventive Maßnahmen geboten. Zudem sei zu empfehlen, sich regelmäßig bei offiziellen Anlaufstellen über die aktuelle Lage- und Risikobewertung zu informieren. Auch die zuständigen Stadt-und Kreisverwaltungen informieren über ortsnahe Empfehlungen im Umgang mit dem Coronavirus. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund weist auf seiner Internetseite nicht nur auf den Nationalen Pandemieplan des RKI hin, sondern auch auf Pandemiepläne der Bundesländer. 

Dieser Artikel wurde zuletzt am 9.3.2020 aktualisiert.

Mehr Informationen
FAQ des Robert-Koch-Instituts zum Coronavirus
Fragen und Antworten des Bundesinstituts für Risikobewertung
Themenseite des Robert-Koch-Instituts zum Coronavirus

Das Coronavirus in Deutschland

In fast allen Bundesländern sind Infektionsfälle mit dem neuen Coronavirus (SARS-CoV-2) bestätigt worden. Laut Robert-Koch-Institut gibt es in Deutschland aktuell 1112 Fälle. Besonders betroffen ist Nordrhein-Westfalen mit 484 Fällen, vor allen im Landkreis Heinsberg. Es folgen Bayern mit 256 und Baden-Württemberg mit 199 bestätigten Infektionen (Stand 9. März 2020, 12:30 Uhr).

Das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesinnenministerium (BMI) haben einen gemeinsamen Krisenstab eingerichtet. Dort arbeiten auch Vertreter*innen weiterer Ministerien sowie des Bundeskanzleramtes mit. Die Länder sind ebenfalls mit Verbindungsbeamt*innen oder Berater*innen im Krisenstab eingebunden. Der Krisenstab soll das Vorgehen zur Bekämpfung der Epidemie koordinieren, Empfehlungen an die Bundesländer erarbeiten und die Öffentlichkeit informieren.

Zur Frage, ob womöglich auch in Deutschland Städte abgeriegelt werden müssen, teilt das BMI mit: „Die Notwendigkeit, aber auch die Verhältnismäßigkeit der Abriegelung ganzer Städte und Gemeinden ist derzeit nicht gegeben. Für eine Entscheidung darüber wäre die jeweilige Landesgesundheitsbehörde auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes zuständig.”

Auf für die Entscheidung, ob Großveranstaltungen abgesagt werden müssen, sind die örtlichen Behörden zuständig. Der nationale Krisenstab hat hierzu lediglich eine Empfehlung ausgesprochen: Die zuständigen Behörden sollen die „Prinzipien des Robert-Koch-Instituts zur Risikobewertung von Großveranstaltungen” einhalten. Darin werden beispielsweise Veranstaltungen mit einer hohen Teilnehmer*innenzahl als risikoreich beschrieben. Auch eine enge Interaktion der Teilnehmenden – wie auf Tanzveranstaltungen – oder eine schlechte Belüftung der Räumlichkeiten könne eine Ausbreitung des Virus fördern. In Deutschland wurden bereits zahlreiche Veranstaltung aufgrund des Coronavirus abgesagt, darunter die Leipziger Buchmesse und die Internationale Tourismusbörse.

Mehr Informationen zum Thema auf der Website des Bundesinnenministeriums.

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