Corona-Pandemie

Kommunen sollen über Feuerwerks-Verbotszonen entscheiden

Carl-Friedrich Höck24. November 2020
Gruppen, die bei einem Feuerwerk zusammenstehen – in diesem Jahr soll das vermieden werden.
Ein grundsätzliches Verkaufsverbot für Feuerwerk ist wohl vom Tisch. In einem gemeinsamen Entwurf schlagen die Bundesländer vor, dass die örtlichen Behörden über Böllerverbote auf belebten Straßen und Plätzen entscheiden sollen. Die Städte und Gemeinden fordern personelle Unterstützung.

Große Gruppen von Feiernden, die sich um ein Feuerwerk versammeln – das soll in diesem Jahr vermieden werden. Vor den nächsten Bund-Länder-Beratungen am Mittwoch haben die Ministerpräsidenten einen gemeinsamen Beschlussentwurf vorgelegt. Darin schlagen sie vor, Silvesterfeuerwerk auf belebten Straßen und Plätzen zu verbieten. „Die örtlich zuständigen Behörden bestimmen die betroffenen Plätze und Straßen“, zitieren Medien aus dem Papier.

Zuvor hatten vor allem die Grünen eine Debatte um ein generelles Feuerwerksverbot vorangetrieben. In Berlin begründete die Partei dies unter anderem damit, die Krankenhäuser in der Corona-Pandemie entlasten zu wollen. Allerdings hatten sich die Grünen auch in den vergangenen Jahren schon für Böllerverbote ausgesprochen, nicht zuletzt wegen der Feinstaubbelastung. Aus anderen Parteien kam teils Kritik, teils Zuspruch. Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach sagte gegenüber Die Welt: „Silvesterfeuerwerke mit privaten Feiern wären ein unangemessener, denkbar schlechter Start in das neue Jahr“. Zuletzt hatten die SPD-geführten Bundesländer dafür geworben, den Verkauf von Böllern und Raketen zu untersagen.

Verantwortung liegt bei Behörden vor Ort

Nun sollen die Kommunen entscheiden, ob und wo sie Verbotszonen einrichten. An sich ist das nichts Neues. Auch im vergangenen Jahr hatte es in vielen Städten Feuerwerksverbote gegeben – zum Beispiel in Hannover, Köln, Göttingen, München und Berlin. Die Kommunen können diese Zonen auf Grundlage der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz ausweisen, erklärt Marc Elxnat, Referent beim Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB).

Den Beschlussentwurf der Länder wertet Elxnat als Kompromiss, nachdem manche ein Verkaufsverbot für Pyrotechnik gefordert hatten und andere sie generell zulassen wollten. Im kleinen, privaten Raum würde Feuerwerk damit gestattet bleiben. Noch unklar sei, wie diese Regelung im Detail ausgestaltet werde. „Die Frage der Kontrolle ist natürlich das Entscheidende“, merkt der DStGB-Referent an. Polizei und Ordnungsdienste könnten ein Verbot nicht flächendeckend kontrollieren, denn es gebe begrenzte Personalkapazitäten. Wenn nun die Verantwortung bei den Kommunen liege, bestimmte Zonen auszuweisen, müssten die Länder das mit entsprechendem Personal unterstützen. „Ich sehe die Länder da schon in der Pflicht“, betont Elxnat.

Das größte Problem sind illegale Böller

Unklar ist, wie stark die Rettungsstellen durch Böllerverbote tatsächlich entlastet werden können. Laut Elxnat gibt es dazu bisher kaum aussagekräftige Statistiken. Er verweist aber darauf, dass Verletzungen oft durch illegale Feuerwerkskörper verursacht werden. Daher sei fraglich, ob ein Verkaufsverbot oder eine Verbotszone solche Unfälle verhindern würden. „Die zugelassenen Sachen sind Sprengstoffe der Kategorie 1 und 2 mit eher geringer Gefahr für das körperliche Wohlbefinden.“ Die Städte und Gemeinden rechneten deshalb eher nicht mit einer Überlastung der Rettungsstellen. Zumal Verletzungen vor allem dann zu beklagen seien, wenn Feuerwerk in große Gruppenansammlungen gefeuert werde – und diese dürfte es in diesem Jahr ohnehin seltener geben.

Der Deutsche Städtetag will sich auf der Präsidiumssitzung am Mittwoch mit dem konkreten Vorschlag der Länder befassen und ein Stimmungsbild dazu einholen. Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy hatte sich in den vergangenen Tagen gegen ein Generalverbot für Feuerwerk ausgesprochen, weil die städtebaulichen Gegebenheiten und das lokale Infektionsgeschehen verschieden seien. Klar sei aber, dass Silvester in diesem Jahr nur in kleinem Kreis und nicht mit großen Partys gefeiert werden könne.

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