Kommunalfinanzen

Kommunen schöpfen Fördermittel nicht voll ab

Karin Billanitsch04. Oktober 2019
Ein schneller Internetzugang und flächendeckendes Mobilfunknetz ist vielerorts nicht selbstverständlich.
Die deutschen Kommunen rufen Fördermittel für den Ausbau der digitalen Infrastruktur laut einer Umfrage nicht vollständig ab. Auch die Finanztöpfe des Bundes für Infrastrukturvorhaben sind nicht ausgeschöpft worden. Dafür gibt es verschiedene Gründe.

Die Städte, Kreise und Gemeinden in Deutschland rufen nach einer Umfrage die Fördermittel für den Ausbau der digitalen Infrastruktur nicht vollständig ab. Das ist das Ergebnis einer Befragung, die TÜV-Rheinland und der Innovators Club des Deutschen Städte- und Gemeindebundes gemeinsam durchgeführt haben. Laut dem „Smart Readiness Check 2018“ „nutzen die Kommunen die vorhandenen Fördermittel des Bundes nicht konsequent genug“, wie es in einer Mitteilung heißt. Die Ergebnisse der Umfrage zeigen auch, dass in vielen Fällen immer noch keine flächendeckende Breitbandinfrastruktur vorhanden ist.

Umfrage: Förderrichtlinien kompliziert

Als Gründe dafür werden die komplizierten Förderrichtlinien und das insgesamt hohe Maß an bürokratischen Anforderungen genannt. „Aus kommunaler Sicht sind die Forderungen des Finanzministers, die Vergabe von Fördermitteln zu vereinfachen und die Bürokratie insgesamt zu verringern, zu begrüßen. Viele Kommunen sind auf finanzielle Mittel zum Aufbau leistungsstarker Breitbandinfrastrukturen angewiesen“, betont Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes.

Um den Breitbandausbau in Deutschland voranzutreiben, bietet die Bundesregierung ein Förderprogramm an. Allein für das „Bundesförderprogramm für Breitbandausbau“ sind für Ausbauprojekte und Beratungsleistungen 4,5 Milliarden Euro bewilligt worden, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion hervorgeht. Davon sind bisher (Stand Mitte Juni) ca. 150 Millionen Euro an die Zuwendungempfänger ausgezahlt worden. Das entspricht einem Anteil von ca. 3,3 Prozent der Fördermittel. Die Regierung begründet die geringe Auszahlung auch damit, dass die Mittel erst nach Fertiggstellung des jeweiligen Bauabschnitts ausgezahlt werden.

Mehr Beratung nötig?

„In unserer gemeinsamen Umfrage gibt jede dritte Kommune an, nicht davon Gebrauch zu machen. Wenn Fördergelder nicht abgerufen werden, ist wahrscheinlich das Förderverfahren zu kompliziert und es mangelt an Ressourcen für die Beantragung und Umsetzung“, sagt Gürkan Ünlü, Senior Vice President Business Development bei TÜV Rheinland Consulting. Er glaubt zudem, dass neben einer Verringerung der Komplexität auch mehr Beratung erforderlich sei, „um den Ressourcenmangel in den Kommunen aktiv entgegen zu wirken“. Die Ergebnisse der Studie können hier abgerufen werden.

Infrastrukturprogramm des Bundes nicht ausgeschöpft

Nicht nur im Bereich Breitbandausbau und Digitalisierung ist dieser Trend zu beobachten. Zuletzt teilte das Bundesfinanzministerium mit, dass die Fördermittel des Bundes für finanzschwache Kommunen für Infrastrukturmaßnahmen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvG) nur 48,7 Prozent des ihnen zustehenden Geldes abgerufen hätten. Dabei geht es etwa um Gelder für energetische Sanierung von Schulen, Kitas und Krankenhäusern oder Maßnahmen zum Lärmschutz. Dabei hat Baden-Württemberg 75,8 Prozent der Gelder abgerufen, Brandenburg 77,6 und Hamburg 71,8 Prozent. Mecklenburg-Vorpommern liegt erst bei 7,6 Prozent. Betrachtet man allerdings alle bereits erfassten vorgesehenen Vorhaben, ergibt sich eine Quote von mehr als 96 Prozent.

Die Förderung durch den Bund läuft über die Bundesländer. „Die Länder wählen beispielsweise entsprechend den landesspezifischen Gegebenheiten die finanzschwachen Kommunen aus und regeln die Vergabe der Mittel (z. B. projektbezogene Vergabe über ein durchgängiges Antragsverfahren oder pauschalisierte Zuweisungen von Kontingenten), informiert das Bundesfinanzministerium. Das Infrastrukturprogramm war zu Anfang zögerlich angelaufen und aus diesem Grund bereits bis zum Jahr 2020 verlängert worden.

Das Ministerium nennt als Gründe den „erforderliche Planungsvorlauf von Investitionen“ und insbesondere „die Auszahlung der Mittel erst nach Rechnungsstellung“. Daneben könnten insbesondere konjunkturell bedingte Kapazitätsgrenzen bei baulichen Maßnahmen die Umsetzung von kommunalen Investitionsprojekten derzeit verzögern, hieß es. Der Topf des Bundes umfasst insgesamt 3,5 Milliarden Euro bis zum Jahr 2020. Gefördert werden laut dem Bundesfinanzministerium verschiedene Teilbereiche der Infrastruktur. Darüber hinaus fördert der Bund – ebenfalls mit 3,5 Milliarden Euro – die Sanierung von Schulen. Von den Förderprogrammen sollen finanzschwache Kommunen profitieren.

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