Integrationsgesetz

Warum die Kommunen die Wohnsitzauflage wollen

Carl-Friedrich Höck26. Mai 2016
Deutsche Grenze
Ein Schild hinter der deutsch-polnischen Grenzen: Um die Integration zu erleichtern, will die Regierung Asylbewerbern ihren Wohnsitz zuweisen können.
Die Bundesregierung hat ein Integrationsgesetz auf den Weg gebracht. Leitlinie sei das Prinzip „Fördern und Fordern“, betonen Union und SPD. Vertreter der Kommunen freuen sich besonders über die geplante Wohnsitzzuweisung.

Während ihrer Klausur in Meseberg hat sich die Bundesregierung auf ein Integrationsgesetz verständigt. „Kern unserer integrationspolitischen Maßnahmen ist das Prinzip des Förderns und Forderns“, formuliert das Kabinett in einer „Meseberger Erklärung“. Das bedeutet: Integrationsangebote sollen einerseits ausgebaut werden. Andererseits sollen den Asylbewerbern künftig leichter Leistungen gekürzt werden können, wenn sie die Angebote nicht annehmen, also beispielsweise nicht an einem Integrationskurs teilnehmen.

Was das Integrationsgesetz ändern soll

Geplant ist ein umfassendes Maßnahmenbündel:

  • Die Kapazitäten von Integrationskursen werden ausgebaut und ihre Dauer von 60 auf 100 Stunden verlängert. Neben der deutschen Sprache sollen darin auch Werte vermittelt werden. Flüchtlinge sollen künftig früher als derzeit an den Kursen teilnehmen.
  • Mit der Ausstellung eines Ankunftsnachweises erhalten Flüchtlinge in Zukunft rechtssicher Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Integrationsleistungen.
  • Für Asylbewerber will der Bund 100.000 zusätzliche Arbeitsmöglichkeiten schaffen, angelehnt an 1-Euro-Jobs.
  • Abhängig von der regionalen Arbeitsmarktsituation kann die Arbeitsagentur für drei Jahre auf die Vorrangprüfung verzichten. (Diese regelt, dass Asylbewerber nicht in Stellen vermittelt werden, die auch mit EU-Bürgern besetzt werden könnten.)
  • Die Ausbildungsförderung für junge Flüchtlinge wird ausgeweitet. Azubis erhalten eine Duldung für die gesamte Dauer der Ausbildung.
  • Eine unbefristete Niederlassungserlaubnis in Deutschland erhalten auch anerkannte Flüchtlinge nur, wenn sie Integrationsleistungen erbracht haben.
  • Asylbewerbern kann in Zukunft ein Wohnsitz zugewiesen werden.

Kommunen begrüßen Wohnsitzauflage

Die Wohnsitzauflage stößt bei kommunalen Verbänden auf große Zustimmung. Mit ihr will die Bundesregierung verhindern, dass zu viele Flüchtlinge in Ballungszentren ziehen. Das würde die Integration erschweren und könnte zu neuen sozialen Brennpunkten oder Parallelgesellschaften führen, fürchtet das Kabinett. Für die Kommunen bedeutet die Auflage auch mehr Planungssicherheit, wenn sie neue Integrationsangebote schaffen oder die Infrastruktur ausbauen.

Gelsenkirchens Oberbürgermeister Frank Baranowski, Vorsitzender der sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik, hält den Beschluss für richtig. „Mit der Wohnsitzauflage wird ein Instrument geschaffen, das den Kommunen helfen kann, die Aufgaben der Integration der anerkannten Asylbewerber besser zu lösen.“ Es komme Kommunen zugute, die sonst durch zu viele Asylberechtigte bei den Integrationsaufgaben überlastet würden. Die Länder müssten nun aber die Regeln zur Wohnsitz-Zuweisung konkretisieren.

Auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund bezeichnet die Auflage in einer Stellungnahme als „wichtiges Instrument“, um Integration zu erleichtern und Ghettos zu verhindern. Der Verband warnt aber auch: „Eine reine Verteilung nach freien Wohnkapazitäten ist selbstverständlich nicht ausreichend. Die Verteilung der Flüchtlinge muss mit notwendigen Mitteln und Maßnahmen kombiniert werden, um Arbeitsplätze und die notwendige Infrastruktur für die neuen Mitbürgerinnen und Mitbürger zu schaffen.“

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