Rezension „Die Kreisumlagefestsetzung”

Die Kreisumlage bleibt ein Dauerthema

Roland Schäfer17. September 2020
Cover „Die Kreisumlagefestsetzung”
Die Kreisumlagefestsetzung ist immer wieder Stoff für Diskussionen. Wie sie funktioniert, stellt Landkreistag-Hauptgeschäftsführer Henneke in einem neu erschienenen Buch dar. Insbesondere die einschlägige Rechtsprechung werde verlässlich und verständlich wiedergegeben, meint unser Gastautor Roland Schäfer.

Die Festsetzung der Kreisumlage ist ein Dauerthema zwischen den Landkreisen und den kreisangehörigen Gemeinden. Obwohl durch die Erhebung der Kreisumlage der jeweiligen Gesamtheit von kreisangehörigen Gemeinden und Kreis keine Mittel entzogen werden, sorgt der Umfang ihrer Erhebung oft für hitzige Diskussionen, mitunter auch für offenen politischen Streit. Schließlich geht es darum, mit ihrer genauen Festlegung die kommunalpolitischen Prioritäten im jeweiligen Kreis zwischen kreisangehörigen Städten und Gemeinden einerseits und dem Kreis andererseits in finanzieller Hinsicht festzulegen und abzusichern.

Damit die Festsetzung der Kreisumlage befriedet erfolgt und von beiden Seiten letztlich akzeptiert wird, müssen Kreis und Gemeinden offen und beständig miteinander kommunizieren. In Nordrhein-Westfalen sind dafür vom Gesetzgeber in der Praxis gut funktionierende Spielregeln aufgestellt worden. In den meisten anderen Ländern ist dagegen von den Kreisen mit ihren Gemeinden jeweils ein entsprechendes Verfahren zu entwickeln.

Henneke kennt die Materie

In seiner Darstellung bereitet Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages und Kenner der Materie, die rechtlichen Grundlagen der Kreisumlage systematisch auf, einschließlich der Regelungen über ihre Verwendung und ihre zulässige Höhe sowie den bei ihrer Festsetzung zu berücksichtigenden Ermittlungspflichten und Darlegungslasten. Die Kreisumlage stellt im Gesamtsystem der öffentlichen Aufgabenfinanzierung einerseits ein sehr überschaubares, andererseits aber ein im Detail höchst bedeutsames, feingliedrig strukturiertes Element dar, das es zunächst kurz in den Gesamtrahmen der öffentlichen Aufgabenfinanzierung in Deutschland einzuordnen gilt.

Roland Schäfer

Mit Hans-Günter Henneke arbeite ich als Präsident bzw. Vizepräsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes seit nunmehr zwei Jahrzehnten trotz mancher Interessenunterschiede, die wir stets fair ausgetragen haben, offen und vertrauensvoll zusammen. Er bereitet in der vorliegenden Darstellung über die Kreisumlagefestsetzung alle dafür relevanten Fragestellungen gründlich auf, ohne dabei eine einseitige Perspektive einzunehmen. Insbesondere wird die einschlägige Rechtsprechung verlässlich und verständlich wiedergegeben. Daher ist die Lektüre hilfreich, um eventuelle Streitigkeiten vor Ort zu vermeiden, jedenfalls aber nicht ausarten zu lassen. Rechthaberei hilft bei der Kreisumlagefestsetzung keiner Seite. Schließlich wissen die Gemeinden und ihr Kreis, dass man sich im Leben nicht nur zweimal, sondern noch viel öfter sieht und eine unauflösliche Schicksalsgemeinschaft für die Menschen, die im Kreisgebiet leben, bildet.

In deren Interesse wünsche ich dieser gelungenen Darstellung über die Kreisumlagefestsetzung eine weite Verbreitung.

Hans-Günter Henneke:
Die Kreisumlagefestsetzung.

Materiellrechtliche Vorgaben – Verfahren – Höhe
Kommunal- und Schul-Verlag, Wiesbaden 2020, 345 Seiten, 39,00 Euro
ISBN 978-3-8293-1568-5

Roland Schäfer (SPD) ist Bürgermeister der Stadt Bergkamen und Präsident des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat Schäfer im Juni 2020 zum Ehrenpräsidenten ernannt.

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