5G-Frequenzauktion

Kritik an Entwurf der Bundesnetzagentur

DEMO- Redaktion21. November 2018
Ob der vorliegende Entwurf der Bundesnetzagentur flächendeckende Versorgung gewährleistet, daran zweifeln mehrere Wirtschaftsverbände und der Deutsche Landkreistag.
Mehrere Verbände, darunter der Deutsche Landkreistag, üben Kritik an dem vorliegenden Entwurf der Bundesnetzagentur für die Versteigerung von 5G-Frequenzen. Sie bringen ein 2-stufiges Auktionsverfahren ins Spiel. Der Ball liegt nun beim Beirat bei der Bundesnetzagentur.

Die Bundesnetzagentur hat kürzlich in der vergangenen Woche den mit Spannung erwarteten finalen Entwurf für die 5G-Frequenzauktion vorgelegt. Am heutigen Montag soll der Beirat der Bundesnetzagentur darüber beraten. Wie die Bundesnetzagentur mitteilte, hatte sie den ursprünglichen Entwurf im Lichte der zahlreichen Stellungnahmen überarbeitet. „Dabei hatten wir im Blick zu behalten, was technisch, wirtschaftlich und rechtlich möglich ist", so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, in der vergangenen Woche. Er stellte klar: „Die Auflagen umfassen nun auch die Versorgung der Landstraßen, Wasserstraßen und Schienenwege.“ Im Gegenzug seien Möglichkeiten zu Kooperationen zwischen den Netzbetreibern gestärkt und eine gegenseitige Anrechnung der Versorgung vorgesehen worden. Doch das geht Kritikern nicht weit genug.

„Entwurf unzureichend“

Der Entwurf stieß beim Deutschen Bauernverband, dem Deutsche Industrie- und Handelskammertag, dem Deutschen Landkreistag sowie dem Zentralverband des Deutschen Handwerks auf Kritik. In einer gemeinsamen Mitteilung kritisierten die Verbände die heute bekannt gewordenen Überlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) für Versorgungsauflagen im Zusammenhang mit der Versteigerung von 5G-Frequenzen als unzureichend.

„Es ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, wenn die Mobilfunkbetreiber über die bislang vorgesehenen Versorgungsauflagen hinaus künftig auch verpflichtet sein sollen, entlang der Landstraßen und besonders intensiv genutzter Schienenstrecken jenseits der ICE-Verbindungen eine Versorgung mit 5G sicherzustellen.“ Damit halte die Bundesnetzagentur aber an ihrem Ansatz fest, Versorgungsauflagen nur für Haushalte und einen Teil der Verkehrswege vorzusehen. Die Verbände halten aber „ einen wirklich flächendeckenden Ausbau des neuen 5G-Netzes“ für notwendig. Auch der Verband kommunaler Unternehmen forderte bereits im Vorfeld dringend einen flächendeckenden Ausbau.

„Standortthema Nummer 1“

Dabei sind, das wird in der Mitteilung betont, Mobilfunknetze sind für Unternehmen in der Stadt, im städtischen Umland und ganz besonders in den ländlichen Räumen „das Standortthema Nr. 1“.

Hintergrund: Viele Unternehmen benötigen neben einer Glasfaseranbindung auch 5G für ihre Geschäftsmodelle – von der Landwirtschaft angefangen über digitale Anwendungen im Handwerk bis hin zu flächendeckenden Mobilitätskonzepten und den zahlreichen Bedürfnissen eines modernen Gesundheitswesens.

Der Deutsche Bauernverband, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, der Deutsche Landkreistag sowie der Zentralverband des Deutschen Handwerks erwarten von der Politik, – das machen sie deutlich – dass sie die Voraussetzungen für einen vorausschauenden und aufeinander abgestimmten Ausbau gigabitfähiger Infrastrukturen im Festnetz- und Mobilfunkbereich nochmals vertieft diskutiert, und dass dabei auch unkonventionelle oder neue Lösungsansätze in die Betrachtung einbezogen werden. Denn die „Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse basiert auf gleichwertiger Infrastruktur.“

Vorschlag: Zweistufige Versteigerung

Die Verbände haben dazu ein vom 5G Lab Germany in Dresden erarbeiteten Verfahrensvorschlag vorgelegt, in dessen Ergebnis eine Versorgung der Fläche mit 5G-Mobilfunk mit Anbindung an das Glasfasernetz zeitnah und nicht zuletzt auch wirtschaftlich erreicht wird.

Der von den Verbänden initiierte Vorschlag des 5G Lab Germany sieht eine zweistufige Versteigerung vor. In einem ersten Durchgang sollen demnach die nicht lukrativen Gebiete den Mobilfunkanbietern zugeteilt werden. Diese müssen durch jeweils einen Anbieter hinreichend versorgt werden. Erst dann, wenn alle betreffenden Gebiete aufgeteilt sind, dürfen nach dem Vorschlag die lukrativen Gebiete versteigert werden. Wenn die nicht lukrativen Gebiete versorgt sind, erhalten die Mobilfunkanbieter die Lizenzgebühren, die sie für die lukrativen Gebiete bezahlt haben, zurück. Die Erstattungsbeträge hängen vom Investitionsaufwand für die wirtschaftlich nicht lukrativen Gebiete ab (cash back).

weiterführender Artikel