Bundesratsinitiative

Wie die Länder soziale Standards im ÖPNV sichern wollen

Karin Billanitsch10. Februar 2017
Länderbank Brandenburg im Bundesrat am 10. Februar 2017. Brandenburg hat am Reformentwurf zur Vergabe von ÖPNV-Leistungen mitgewirkt.
Der Bundesrat hat eine Gesetzesinitiative eingebracht, mit der eine Gesetzeslücke im Personenbeförderungsrecht geschlossen werden soll: Wettbewerbsverzerrungen und Lohndumping bei Vergabeverfahren im ÖPNV sollen eingedämmt werden.

Die Bundesländer haben einen Gesetzentwurf im Bundesrat für faire Löhne und Sozialstandards im öffentlichen Personennahverkehr beschlossen. Die Initiative wurde von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Brandenburg eingebracht, um drohende Wettbewerbsverzerrungen und Lohndumping zu verhindern.

Ungleichgewicht durch private Anbieter

Das Problem entsteht bei der Vergabe von ÖPNV-Leistungen: Sofern private Unternehmen garantieren, dass sie ohne kommunale Zuschüsse auskommen, genießen sie automatisch Vorrang vor den öffentlichen Auftraggebern. Das ist im Personenbeförderungsgesetz seit der Novelle 2013 geregelt. Während die öffentlichen Anbieter aber bestimmte soziale und qualitative Standards einhalten, sind private Unternehmen daran nicht gebunden. Dadurch könnten Ungleichgewichte entstehen, befürchten die Länder.

Die kommunalen Spitzenverbände haben deshalb gefordert, dass die Entscheidungshoheit der Kommunen bei Fragen der Organisationsform des Nahverkehrs gestärkt werden müssen. „So müssen die Kommunen u.a. die Möglichkeit haben, Qualitätsvorgaben machen zu können, an die sich alle Anbieter halten müssen“, fordert der Deutsche Städte- und Gemeindebund.

Privatisierung sogar gegen den Willen der Kommune

Im Extremfall haben die Entwicklungen in einzelnen Städten gezeigt, dass Privatisierungen sogar gegen den Willen der Kommunen durchgesetzt werden konnten. Beispiel Pforzheim: Ein bewährtes kommunales Verkehrsunternehmen musste abgewickelt und Mitarbeiter mussten entlassen werden. „Kommunale Investitionen in Fuhrpark und Gebäude werden dadurch entwertet“, warnte der DStGB.

Der heute im Bundesrat beratene Länderantrag sei ein wichtiger Schritt in diese Richtung, kommentierte der DStGB. Der Gesetzentwurf bestimmt, dass Behörden bei Ausschreibungen im Straßenbahn oder Busverkehr soziale Standards, Tarifbindung oder Übernahme von Beschäftigten in die Anforderungen der Vergabe mit aufnehmen können. Auch Standards für Umweltaspekte oder Anforderungen an die Betreuung von Kunden können verlangt und müssen erfüllt werden.

Allerdings geht der Entwurf dem kommunalen Verband in Teilen nicht weit genug: „Langfristiges Ziel muss bleiben, den Vorrang eigenwirtschaftlicher Verkehre ganz zu streichen“, heißt es.  Damit würde die kommunale Entscheidungshoheit gestärkt und die schon in der ÖPNV-Verordnung vorgesehene Direktvergabe von Verkehrsleistungen durch eine Kommune an ein kommunales Unternehmen abgesichert. Zunächst wird sich die Bundesregierung mit der Länderinitiative beschäftigen und schließlich den Entwurf mit ihrer Stellungnahme an den Bundestag weiterleiten.

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