Abstandsregeln

Länder sollen über Windrad-Abstände entscheiden

Carl-Friedrich Höck19. Juni 2020
Die umstrittenen einheitlichen Abstandsregeln für Windkraftanlagen sind vorerst vom Tisch.
Der Bundestag hat beschlossen, die Deckelung der Solarstrom-Förderung aufzuheben. Auch über die umstrittenen Abstandsregeln für Windkraftanlagen wurde nun entschieden: Die Länder dürfen selbst Mindestabstände von bis zu 1.000 Metern festlegen.

Um die geplanten Abstandsregeln für Windkraftanlagen wurde in der schwarz-roten Koalition lange gerungen. Nun hat der Bundestag eine Entscheidung getroffen. Beschlossen wurde eine sogenannte Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch. Diese erlaubt es den Bundesländern, einen Mindestabstand von bis zu 1000 Metern zwischen Windenergieanlagen an Land und Wohngebäuden festzulegen.

Ursprünglich wollte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) einen pauschalen Mindestabstand von 1.000 Metern zur nächsten Siedlung vorschreiben – was schon zur Anwendung gekommen wäre, sobald mehr als fünf Wohnhäuser beieinander stehen. Die SPD bemängelte, dass dann kaum noch geeignete Flächen gefunden werden könnten, um den Windkraftausbau voranzubringen. Ohnehin ist der Windkraftausbau an Land zuletzt stark ins Stocken geraten.

Solarkraft-Ausbaudeckel fällt weg

Dagegen hatte die Solarbranche ein gegenteiliges Problem: Die Gesamtleistung der Anlagen in Deutschland nähert sich zügig der Grenze von 52 Gigawatt. Bis zu diesem Volumen war die Förderung der Solarkraftanlagen bisher gedeckelt. Diesen Deckel hat der Bundestag nun aufgehoben. Neue Photovoltaik-Anlagen können also auch dann noch gefördert werden, wenn die Gesamtleistung von 52 Gigawatt überschritten ist.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) sieht darin einen Erfolg. Für die Abschaffung des Solardeckels und einen Windkraft-Ausbau ohne pauschale Abstandsregelungen habe sie sich lange eingesetzt, twitterte die Ministerin. „Ich bin froh, dass es endlich gelungen ist, diese Ausbaubremsen zu lösen.“

Energieeinspar-Vorgaben werden vereinheitlicht

Die genannten Neuregelungen wurden aus Zeitgründen in das Gebäudeenergiegesetz (GEG) mit aufgenommen, das am Donnerstag vom Bundestag verabschiedet wurde. Damit sollen die Energieeinspar-Vorgaben für Gebäude vereinheitlicht werden. Bisher gab es hierfür zwei Regelwerke, nämlich das Energieeinsparungsgesetz (mit der Energieeinsparverordnung) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Das Nebeneinander der Regelwerke habe zu Schwierigkeiten geführt, weshalb man die Vorgaben entbürokratisieren wolle, begründete die Bundesregierung den Gesetzentwurf.

Die Deutsche Umwelthilfe kritisiert, dass die Effizienzstandards für Neubau und Sanierung nicht angehoben würden. Die stellvertretende DUH-Geschäftsführerin Barbara Metz hält das Gesetz daher für überflüssig. Dagegen lobt der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) das GEG ausdrücklich: „Was lange währt, wird endlich gut“, kommentierte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Mit dem Wegfall des Photovoltaik-Deckels und dem Verzicht auf pauschale Abstandsregeln würden zwei Bremsklötze weggeräumt, die den Ausbau der Erneuerbaren Energie behindert hätten.

Das Gebäudeenergiegesetz enthalte zudem Regelungen, die kommunalen Unternehmen neue Möglichkeiten bei der Wärmewende einräumen, erklärt Liebing. So schaffe es erstmalig die Grundlage, um Anforderungen an eine effiziente und nachhaltige Wärmeversorgung von Gebäuden in Form von Quartierslösungen zu erfüllen. „Damit wird der Blick vom Einzelgebäude auf das Quartier gerichtet. Durch diesen ganzheitlichen Ansatz können neue Potenziale bei der lokalen Umsetzung der Energiewende gehoben werden.“

 

Weitere Informationen
bundestag.de (Drucksachen und Redebeiträge)
Statement des VKU

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