Eckpunkte für eine Reform

Landkreistag will Steuereinnahmen „gerechter verteilen”

Karin Billanitsch13. März 2019
Auf Schloss Neuhardenberg fand das diesjährige Professorengespräch des Deutschen Landkreistages statt. Thema war die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse.
Der Deutsche Landkreistag hat im brandenburgischen Neuhardenberg gemeinsam mit dem Land Sachsen-Anhalt Eckpunkte für eine gerechtere Steuerverteilung zwischen den Kommunen vorgestellt.

Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat gemeinsam mit dem Land Sachsen-Anhalt 12 Eckpunkte für eine gerechtere Steuerverteilung zwischen den Kommunen vorgestellt. Hauptgeschäftsführer Hans-Günter Henneke sagte: „Kern unseres Vorschlags ist, den auszubauenden kommunalen Anteil an der Umsatzsteuer zu einem Teil nicht nach Wirtschaftskraft, sondern nach Einwohnern zu verteilen.”

DLT-Hauptgeschäftsführer Hans-Günter Henneke und Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff.

Landkreistag sieht weiteren Unterstützungsbedarf für den Osten

Der Deutsche Landkreistag sieht demnach für den Osten des Landes weiteren Unterstützungsbedarf. Die vorgestellten Ideen sollen einen Beitrag dazu leisten, dass das Gefälle zwischen den Kommunen nicht weiter zunimmt, sondern geringer wird.

Im brandenburgischen Neuhardenberg haben sich auf Einladung des Landkreistages Rechtswissenschaftler aus ganz Deutschland getroffen. Dort haben sie Ansätze und Lösungswege diskutiert, was politisch unternommen werden muss, „damit die Menschen tatsächlich dort leben können, wo sie leben wollen“, wie es in einer Pressemitteilung des Landkreistages heißt. Hauptthema war die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse. Dabei ging es vor allem auch um die finanzielle Ausstattung schwächerer Kommunen.

Vorschlag: Kommunalen Umsatzsteueranteil einwohnerbezogen verteilen

Henneke erläuterte seinen Vorschlag zum Ausbau der kommunalen Umsatzsteuerbeteiligung: „Wesentlich ist, dass sich eine Neuverteilung des kommunalen Umsatzsteueranteils auf einen zusätzlichen Teil der Steuermittel bezieht.“ Derzeit liegt der prozentuale kommunale Anteil am Aufkommen der Umsatzsteuer bei circa zwei Prozent. Die Reform würde sich also nur auf künftige Steuer-Mehreinnahmen auswirken, die über diesen Zwei-Prozent-Anteil hinausgehen.

Als Beispiel nannte Henneke das 5-Milliarden-Euro-Paket, mit dem der Bund die Kommunen entlasten will. 2,4 Milliarden davon sollen über eine Erhöhung des kommunalen Umsatzsteueranteils an die Städte, Gemeinden und Kreise fließen. Dieses Geld soll nach den Vorstellungen des DLT – anders als bisher vorgesehen – nach Einwohnern statt nach Wirtschaftskraft verteilt werden.

Das würde dem viel kritisierten Effekt entgegenwirken, dass ohnehin finanzstarke Kommunen mehr von der Entlastung profitieren als finanzschwache. Für die Kommunen in den ostdeutschen Ländern ergäben sich bei Anwendung dieser Vorschläge Mehreinnahmen gegenüber dem bisherigen Verteilungsschlüssel von 84 Millionen Euro im Vergleich zum Status quo, so die Rechnung des Landkreistags.

Unterstützung des Bundes wegen Flüchtlingen auch über 2020 hinaus

Im Eckpunktepapier heißt es außerdem, der Bund müsse seine finanzielle Beteiligung an den flüchtlingsbedingten Kosten von Ländern und Kommunen auf Grundlage der bisherigen Verantwortungsteilung und Regelungen auch ab 2020 fortsetzen. „Diese Kosten stellen für die Kommunen eine Dauerbelastung dar und engen die finanziellen Handlungsspielräume ein. Dafür muss über das laufende Jahr hinaus eine verlässliche Lösung gefunden werden”, forderte der Hauptgeschäftsführer. Das Eckpunktepapier ist hier zu finden.

Gewerbesteuer auf dem Prüfstand

Ministerpräsident Reiner Haseloff schlug darüber hinaus zur Gewerbesteuer vor, Unternehmen, die in den ostdeutschen Ländern ihr Geld verdienten, sollten auch hier ihre Gewerbesteuern bezahlen. Kommunen im Osten fehlten Steuereinnahmen, weil die Konzerne sie lediglich am Sitz der Zentrale in Westdeutschland entrichteten. Haseloff: „Die Steuereinnahmen in Ostdeutschland zeigen eine große Diskrepanz zu den westdeutschen Werten. Wie kann es sein, dass wir im Osten gemessen am Bundesdurchschnitt je Einwohner etwa drei Viertel des Bruttoinlandsprodukts erwirtschaften, aber nur 55 Prozent der Steuereinnahmen bei uns landen?”

Er nannte ein Beispiel in Sachsen-Anhalt: „Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass Standortgemeinden von Windkraftanlagen kaum an Gewerbesteuereinnahmen profitieren. Eine Zerlegung nach der installierten Leistung würde eine angemessene und dauerhafte Beteiligung der jeweiligen Standortgemeinden gewährleisten. Sachsen-Anhalt hat sich für eine solche Änderung eingesetzt und wird das auch weiter tun.”

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