Urteil im NPD-Verbotsverfahren

Landsberg bedauert Scheitern des Parteiverbots der NPD

Karin Billanitsch18. Januar 2017
Andres Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Das Urteil zum NPD-Verbotsverfahren bietet Stoff für Diskussionen.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund bedauert, dass das Parteiverbot der NPD vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert ist. Hauptgeschäftsführer Gerd Landberg fordert, die Positionen der NPD in kommunalen Parlamenten konsequent zu bekämpfen.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund bedauert, dass das Parteiverbot der NPD vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert ist. Die juristische Begründung hält der DStG allerdings für nachvollziehbar, da die deutsche Verfassung an ein Parteiverbot ganz besonders hohe Anforderungen stelle. „Es gilt, jetzt vor Ort weiter konsequent die politischen Positionen der 338 Mandatsträger der NPD in kommunalen Parlamenten in Deutschland zu bekämpfen", sagte DStGB- Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg in Berlin. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hatte am gestriegen Dienstag den Antrag des Bundesrats auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit und Auflösung der NPD und ihrer Unterorganisationen (Art. 21 Abs. 2 GG) einstimmig als unbegründet zurückgewiesen.

In einer Pressemitteilung des Gerichts hieß es zur Begründung des Urteils, dass die NPD zwar „ein auf die Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtetes politisches Konzept“ verfolge. Sie wolle die bestehende Verfassungsordnung durch einen an der ethnisch definierten „Volksgemeinschaft“ ausgerichteten autoritären Nationalstaat ersetzen. Die NPD arbeite auch „planvoll und mit hinreichender Intensität auf die Erreichung ihrer gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Ziele“ hin. Aber trotz dieser gewichtigen Faktoren sahen die Richter keine konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es möglich erscheinen lassen, dass dieses Handeln zum Erfolg führt, wie es hieß. (Urteil vom 17. Januar, 2 BvB 1/13). Plakativ gesagt: Die NPD hat zwar verfassungsfeindliche Ziele, ist aber zu schwach, sie tatsächlich durchzusetzen. „Das Ergebnis des Verfahrens mag der eine oder andere als irritierend empfinden“, sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle am Tag der Urteilsveröffentlichung. Das Verbot einer Partei sei jedoch „kein Gesinnungs- oder Weltanschauungsgebot“.

“Hetze entgegentreten“

Von der Politik kamen gemischte Reaktionen: „Zweifelsohne eine Entscheidung die schmerzt!“, äußerte SPD-Politiker Patrick Dahlemann. Der parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern hatte im Vorfeld für ein Verbot geworben und tritt weiter für seinen Kurs ein: „Gerade jetzt müssen wir zusammenrücken und der rassistischen Hetze entgegentreten.  Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Homophobie und Antisemitismus haben in unserem Land keinen Platz!“ Auch Bremens Bürgermeister Carsten Sieling äußerte seine Enttäuschung laut Weser-Kurier: „Dieses Urteil ist keine Entwarnung. Im Gegenteil: die Erfahrung zeigt, wie schnell vermeintlich kleine Parteien groß werden können.“ Auch auf Twitter gab es einen Appell.

Im Deutschlandfunk befürwortete Klaus von Klaus von Dohnanyi, ehemaliger SPD-Bürgermeister in Hamburg, das Urteil. „ Da bin ich wiederum ganz bei der Seite des Bundesverfassungsgerichts. Die NPD ist minimal in den Landtagen, sie geht zurück, sie hat kein Geld mehr.“ Er sehe nicht, dass,„die Demokratie gefährdet wird, dadurch, dass es Vertrauensverlust in die Parteien gibt. Wir haben schon eine immer noch sehr starke Zustimmung zu den inzwischen klassischen Parteien der Republik.“

Wie der Einsatz gegen Rechts in den Kommunen vor Ort aussehen könnte, dazu hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund bereits im Jahr 2010 die Handreichung „Gemeinsam Handeln“ herausgegeben, die auf ihrer Internetseite heruntergeladen werden kann. Sie bietet auch aktuell Orientierung vor allem in Umgang mit Rechtsextremismus in ländlichen Räumen.

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