Gesetz gegen Hasskriminalität

Lange: „Die Meinungsfreiheit endet dort, wo das Strafrecht beginnt“

Carl-Friedrich Höck12. März 2020
Bedrohungen in sozialen Netzwerken sollen künftig entschlossener bekämpft werden (gestelltes Symbolfoto).
Im Bundestag hat Staatssekretär Christian Lange für das geplante Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsterrorismus und Hasskriminalität geworben. Es soll auch Kommunalpolitiker*innen besser schützen.

Das geplante Gesetz zur Bekämpfung von Hasskriminalität ist erstmals im Bundestag beraten worden. Der Entwurf stammt aus dem Haus von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). Ihr Parlamentarischer Staatssekretär Christian Lange hat am Donnerstag im Plenum noch einmal für das Vorhaben geworben: Der Gesetzentwurf sei zwar keine Wunderwaffe, mit der man den Rechtsterrorismus von heute auf morgen besiegen könne. Aber man gebe den Sicherheitsbehörden ein wirksames Mittel an die Hand, um den Hass und die Gewalt wirksam einzudämmen.

Adressen sollen nicht mehr als Drohung genutzt werden können

„Die Meinungsfreiheit endet dort, wo das Strafrecht beginnt“, sagte Lange. Künftig müssten Soziale Netzwerke besonders schwerwiegende Hasskommentare, in denen mit Mord oder Vergewaltigung gedroht wird, selbst dem BKA melden. Auch die Opfer des Hasses wolle die Regierung besser schützen. „Es kann nicht sein, dass die Adressen von gesellschaftlich und politisch engagierten Menschen als Drohkulisse im Netz kursieren“, so Lange. Daher werde das Melderecht geändert.

Christian Lange (Backnang)

Ganz besonders werde man Kommunalpolitiker*innen schützen, „die sich an vorderster Reihe für unser Gemeinwesen engagieren“. Lange verwies auf eine aktuelle Umfrage, laut der knapp zwei Drittel der Bürgermeister*innen schon einmal selbst beleidigt, beschimpft, bedroht oder angegriffen worden sind. Das ist deutlich mehr als vor einem Jahr, als nur gut 40 Prozent der Befragten dies angaben.

Diese Zahlen seien unfassbar, so Lange. „Darum reagieren wir: Wer Unwahrheiten oder Lügen über Kommunalpolitiker verbreitet, um diese herabzuwürdigen und verächtlich zu machen, muss künftig mit sehr viel schweren Strafen rechnen.“ Die Städte und Gemeinden seien die Wurzel der Demokratie. Diese gelte es nun zu verteidigen.

Gesetz soll „Signal an die Justiz” sein

Der Parlamentarische Staatssekretär betonte, dass das Gesetzesvorhaben nicht nur von verschiedenen Parteien unterstützt werde, sondern auch von Kommunalverbänden, dem Zentralrat der Juden und zahlreichen zivilgesellschaftlichen Organisationen. Für das Gesetz warb auch Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU). Er sieht Handlungsbedarf: „In der Praxis läuft die Zusammenarbeit zwischen unseren Ermittlern und den Plattformen, den Sozialen Netzwerken, unbefriedigend. Das muss ich klar sagen.“ Anfragen würden teilweise spät, teilweise unvollständig oder gar nicht beantwortet.

Die SPD-Abgeordnete Ute Voigt merkte an: Das Gesetz sei „auch ein Signal an die Justiz, und so wollen wir das auch verstanden haben“. Und es sei ein „Signal in die Gesellschaft“, dass man Menschen schütze, die sich in der Zivilgesellschaft und als Kommunalpolitiker*innen für Demokratie einsetzen.

Zu den Rednerinnen gehörte auch die Grünen-Abgeordnete Renate Künast, die sich jüngst in aufsehenerregenden Prozessen gegen Beleidigungen zur Wehr gesetzt hat. Man müsse gegen Rechtsextremismus gemeinsam gegenhalten. „Es trifft nicht nur uns als Politikerinnen, sondern viele engagierte Menschen, denen wir übrigens danken müssen, weil sie seit Jahrzehnten gegen Rechtsextremismus arbeiten und Schutz brauchen.“ Viele hätten Gefahr erlebt und erlitten. Es treffe demokratische Organisationen und Journalist*innen. Was mit Worten anfange, ende mit Taten, die Leben kosteten. Künast wünschte sich ein noch weitergehendes Gesetz, das etwa eine verlässlichere Finanzierung von Initiativen gegen Rechts sicherstellt. Man wolle das Gesetzgebungsverfahren kritisch begleiten.

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