Saubere Luft

Luftreinhalteplan: Warum in Köln nachgebessert werden muss

Karin Billanitsch13. September 2019
Im Nebel verschwinden die Türme des Kölner Doms. Um die saubere Luft in der Stadt drehte sich ein neues Urteil des OVG Köln.
Der Luftreinhalteplan für Köln ist nach einem Gerichtsurteil nicht ausreichend. Strassensperrungen für Dieselfahrzeuge sind wahrscheinlich die Folge. Flächendeckende Fahrverbotszonen wird es aber nicht geben.

Der Luftreinhalteplan der Stadt Köln vom 1. April 2019 ist rechtswidrig. Das haben die Richter des Oberverwaltungsgerichts geurteilt. Begründet hat der zuständige Senat die Rechtswidrigkeit damit, dass die vorgesehenen Maßnahmen nicht ausreichen, um die festgelegten Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) nach der EU-Richt­linie 2008/50/EG vom 21. Mai 2008 und nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zu erreichen.

Land NRW nun in der Pflicht

Das bedeutet, das der Luftreinhalteplan für Köln überarbeitet werden muss. „Das Land Nordrhein-Westfalen muss ihn fortschreiben“, hieß es in einer Mitteilung der Justizbehörden. Demnach müssten Fahrverbote für Diesel­fahrzeuge der Abgasnorm Euro 5/V und älter in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden. So soll erreicht werden, dass der Grenzwert für Stickstoffdioxid schneller eingehalten werden kann.

Es gibt mehrere Messstellen in der Stadt. „Welche konkreten Straßenabschnitte dafür gesperrt und welche Fahrzeuge von den Fahrverboten ausgenommen werden, muss die Bezirksregierung Köln – als Vertreterin der Landes NRW – prüfen und festlegen“, heißt es in der Mitteilung. Ausgenommen vom Fahrverbot könnten zum Beispiel Fahr­zeuge von Handwerkern oder Anwohnern oder nachgerüstete Fahrzeuge sein.

DUH begrüßt die Entscheidung

Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Mit dem neuen Urteil wurde die Entscheidung der Vorinstanz – Verwaltungsgericht Köln – zum Teil bestätigt. Die Richter haben allerdings nicht darüber entschieden, dass auf jeden Fall eine Fahrverbotszone eingerichtet werden muss; das bedeutet, einzelne Fahrverbote auf bestimmten Strecken könn­ten unter Umständen genügen.

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt, freute sich über die Entscheidung: „Ein Rechtszustand, bei dem fixe Grenzwerte seit 10 Jahren überschritten werden, ist eines Rechtsstaats unwürdig. Köln sollte das verstehen, das Land muss das erkennen. Wenn Stadt und Land bis heute über diese vielen Jahre hinweg nicht in der Lage sind, den Grenzwert einzuhalten, müssen sie andere Maßnahmen ergreifen.“ Jürgen Resch, der Bundesgeschäftsführer der DUH sagte nach dem Urteil mit Blick auf 12 weitere anhängige Verfahren, es werde im Oktober Vergleichsgespräche mit der Landesregierung geben.

Helmut Dedy: „Autohersteller in der Pflicht“

Obwohl es also erst einmal kurzfristig nicht zu Fahrverboten in Köln kommen wird, sieht Städtetags-Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy in dem Urteil noch „keinen Grund zur Entwarnung“. Dedy teilte in einem Statement mit: „Die Stickoxid-Grenzwerte einzuhalten, bleibt in den Städten mit zu hohen Werten aber eine erhebliche Herausforderung. Allein in Nordrhein-Westfalen laufen noch ein Dutzend weitere Verfahren gegen das Land zu Luftreinhalteplänen.“ 

Dedy sieht „vor allem die Autohersteller in der Pflicht, um Fahrverbote zu vermeiden.“ Die ersten Einbauten für die Hardwarenachrüstung hätten jetzt endlich eine Betriebserlaubnis erhalten. „Die Autohersteller müssen ihre Kunden rasch damit versorgen und die Kosten für die Hardware-Nachrüstung tragen, denn sie haben das Problem verursacht. Die Besitzerinnen und Besitzer von Dieselautos dürfen die Nachrüstung nicht aus eigener Tasche zahlen müssen“, mahnt der Städtetags-Hauptgeschäftsführer.

Der Senat hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.

Aktenzeichen: 8 A 4775/18 (I. Instanz: VG Köln 13 K 6684/15)