Coronavirus

Maskenpflicht: Alle Bundesländer ziehen nach

Karin BillanitschChristian Rath29. April 2020
Ein Mann sitzt mit Mundschutz in einer Tram. In immer mehr Bundesländern und Kommunen wird das verpflichtende Tragen einer Maske diskutiert.
Mittlerweile haben sich alle Bundesländer für eine Maskenpflicht, etwa im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen entschieden. Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es aber nicht

Aktualisierung vom 29. April: Auch das Land Berlin hat sich entschlossen, Maskenpflicht im Einzelhandel vorzuschreiben. Sie gilt ab Mittwoch, dem 29. April.

Aktualisierung vom 22. April: Mittlerweile haben sich alle 16 Bundesländer für eine Maskenpflicht sntschiden. Als Letztes zog Bremen nach wie tagesschau.de berichtete. Am Freitag will der Senat entsprechende Regelungen beschließen. Die Tragepflicht soll im ÖPNV sowie in Geschäften gelten. 

Auch das zuerst zögernde Nordrhein-Westfalen hat sich zu dem gleichen Schritt entschieden. Die Pflicht zum Mund-Nasenschutz gilt ab dem 27. April in Bussen und Bahnen und beim Einkaufen, teilte die Landesregierung mit. Zulässig seien so genannte Alltagsmasken, aber auch ein Schal, hiess es. 

Stand 21. April: Eine Maskenpflicht gibt es bereits in der Stadt Jena, die als erste Stadt das Bedecken von Mund und Nase im Personennahverkehr und Einzelhandel zur Pflicht machte. Es folgte Sachsen erstes Bundesland mit Maskenpflicht, die schon seit Montag gilt. Thüringen wird am Freitag (24.4.2020) folgen. In Bayern heißt es ab kommendem Montag (27.4.2020) Masken auf im Nahverkehr und in Geschäften, auch Baden-Wüttemberg hat das heute beschlossen. In Mecklenburg-Vorpommern gilt die Tragepflicht ebenfalls ab kommenden Montag, aber nur im öffentlichen Nahverkehr und in Taxis.

Keine bundeseinheitliche Regelung

Auch Hamburg, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt ziehen nach,  Laut NDR begründete Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) den schritt damit, dass bloße Empfehlungen gegen die weitere Ausbreitung der Corona-Pandemie nicht ausreichend gefruchtet hätten. In Berlin beschloss der Senat das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in den Bussen, S-Bahnen und U-Bahnen, wie der Regierende Bürgermeister Michael Müller nach einer Sondersitzung mitteilte.

Eine bundeseinheitliche Regelung gibt es nicht. Der Bund hat das Tragen von einfachen Gesichtsmasken lediglich „dringend empfohlen". Das beschlossen Kanzlerin Merkel und die 16 Länder-Chefs vor knapp einer Woche.

Der Bund-Länder-Beschluss selbst hat keine rechtliche Wirkung. Die Bundesländer sind an ihn nur politisch gebunden. Entscheidend ist daher, was die Bundesländer daraus machen. Im wesentlichen sind es die Länder, die das Infektionsschutzgesetz umsetzen. Der Bund kann den Ländern dabei keine Vorschriften machen.

Kein Selbstschutz

Auch die kommunalen Gesundheitsbehörden haben hier mehr zu sagen als die Bundesregierung. Bestes Beispiel ist die Stadt Jena. Dort hat Oberbürgermeister Thomas Nitzsche (FDP) mit Wirkung ab 6. April eine kommunale Maskenpflicht für Einkäufe und im Nahverkehr angeordnet. Auch er stützte sich auf das Infektionsschutzgesetz. Als erste nordrhein-westfälische Stadt hat auch Münster Maskenpflicht im Nahverkehr und in Geschäften und Banken beschlossen. Sie soll vom kommenden Montag an (27.4.2020) gelten. In Baden-Würtemberg galt die Pflicht laut tagesschau.de bereits in Sulz am Neckar und Kirchheim unter Teck.

Kanzlerin Merkel deutete in der vergangenen Woche an, dass man über die Verbindlichkeit erneut reden könne, „je mehr Masken vorhanden sein werden“. Der Verzicht auf eine Maskenpflicht ist letztlich also vor allem dem Mangel an Masken geschuldet. Merkel sieht den Staat aber nicht in der Pflicht, solche einfachen „Alltagsmasken“ zu beschaffen. Aufgabe des Staates sei es nur, Ärzte und Pfleger mit medizinisch hochwertigen Masken zu versorgen, so Merkel.

In Österreich, wo schon seit dem 6. April eine Maskenpflicht in Supermärkten gilt, muss der Handel den Kunden kostenlos „Schutzvorrichtungen“ zur Verfügung stellen. Insofern ist der Verzicht auf eine Maskenpflicht auch eine Entlastung von Händlern und Nahverkehrsbetrieben. Bislang werden in Gebieten mit Maskenpflicht auch selbst gebastelte Mund-Nasen-Schutze akzeptiert.  Das Tragen einfacher Alltagsmasken dient nicht dem Selbstschutz, sondern dem Schutz der Mitbürger.

Anordnung rechtmäßig

Eine Maskenpflicht ist ein Grundrechtseingriff. Wer nur noch mit Mund-Nasen-Schutz einkaufen oder Bus fahren darf, ist in seiner „allgemeinen Handlungsfreiheit“ eingeschränkt. Ein erstes Gerichtsurteil hierzu gibt es bereits. Das Verwaltungsgericht Gera hat Anfang April den Eilantrag eines Bürgers gegen die Maskenpflicht in Jena abgelehnt. Die Richter verwiesen auf eine Empfehlung des Robert-Koch-Instituts zum Tragen von Mundschutz. Die Pflicht verstoße nicht gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Allerdings müsse die Stadt regelmäßig überprüfen, ob die Vorgabe wirklich hilft, die Infektion einzudämmen.

Das Infektionsschutzgesetz gibt den Behörden die Befugnis, alle "notwendigen Schutzmaßnahmen" anzuordnen. Sollte es Zweifel geben, ob diese Generalklausel auch eine allgemeine Maskenpflicht abdeckt, könnte der Bundestag das Gesetz entsprechend nachbessern. Für Ausgangsbeschränkungen gab es Ende März bereits eine ausdrückliche Klarstellung im Gesetz.