Klimaschutz

Mieterbund-Präsident: „Die CO2-Abgabe darf nicht bei den Mietern ankommen.“

Kai Doering11. Januar 2021
Mietshaus in Berlin: Die Lenkungswirkung, der CO2-Abgabe kann sich nur entfalten, wenn sie von den Vermieter*innen bezahlt wird, meint Miterbund-Präsident Lukas Siebenkotten.
Seit dem 1. Januar müssen Mieter*innen eine CO2-Abgabe bei den Heizkosten zahlen. Der Präsident des Mieterbunds, Lukas Siebenkotten, fordert, dass die Abgabe vollständig von den Vermieter*innen gezahlt wird. Diese sollten belohnt werden, wenn sie mehr für den Klimaschutz tun.
Seit dem 1. Januar müssen Mieter*innen eine CO2-Abgabe bei den Heizkosten zahlen. Der Präsident des Mieterbunds, Lukas Siebenkotten, fordert, dass die Abgabe vollständig von den Vermieter*innen gezahlt wird. Diese sollten belohnt werden, wenn sie mehr für den Klimaschutz tun.

Was die CO2-Abgabe bedeutet für Mieter*innen?

Die CO2-Abgabe ist eine Mehrbelastung für alle Mieterinnen und Mieter. Zwar werden die Kosten zunächst vom Vermieter eingefordert, doch darf dieser sie nach geltender Rechtslage als Heizkosten vollständig an die Mieterinnen und Mieter weitergeben. Deshalb ist der Mieterbund auch sehr daran interessiert, diese Rechtslage zu verändern.

Lukas Siebenkotten

Wie hoch ist die Mehrbelastung durch die Abgabe für Mieter*innen?

Das ist sehr schwer zu sagen, weil das zum einen von der jeweiligen Situation der Mieterinnen und Mieter abhängt und es zum anderen viele Dinge gibt, die als Entlastung gegengerechnet werden, etwa die Deckelung der EEG-Umlage. Wenn man aber die reine CO2-Abgabe betrachtet, gehen wir bei einer Ölheizung in diesem Jahr von Mehrausgaben von etwa 85 bis 100 Euro aus, bei einer Gasheizung von 65 bis 80 Euro. Mit einer steigenden CO2-Abgabe wird natürlich auch die Belastung größer. Auch wenn 80 oder auch 100 Euro im Jahr nicht viel klingen, muss man sehen, dass das für Menschen, die ohnehin nicht viel Geld haben, durchaus eine große Belastung ist.

Für diese Menschen soll das Wohngeld erhöht werden. Reicht das nicht aus?

Es stimmt: Es gibt das Wohngeld-CO2-Bepreisungsentlastungsgesetz. Es hilft sicher denjenigen, die wenig haben, aber dafür müssen sie eben auch Wohngeld erhalten. Die Verdienstgrenzen sind da sehr strikt und wer sie auch nur mit einem Euro überschreitet, erhält nichts mehr. Von dem neuen Gesetz betroffen sind nur drei Prozent der Mieterinnen und Mieter. Denen hilft die Entlastung aber tatsächlich.

Die SPD-Bundestagsfraktion will, dass die gesteigerten Heizkosten vollständig von den Vermieter*innen getragen werden. Unterstützen Sie die Forderung?

Ja. Auch wir sind der Meinung, dass die CO2-Abgabe überhaupt nicht bei den Mietern ankommen darf, weil sie auch kaum Möglichkeit haben, CO2-Einsparungen beim Heizen vorzunehmen, außer sie lassen die Heizung aus. Dadurch wird aber klimapolitisch auch nicht umgesteuert. Da ist der Vermieter in der Pflicht, indem er etwa CO2-ärmere Heizungen einbaut. Die Lenkungswirkung, die die CO2-Abgabe ja haben soll, kann sich nur hier entfalten, nicht aber bei den Mieterinnen und Mietern.

Wie könnten zusätliche Anreize aussehen?

Die Vermieter sollten die CO2-Abgabe vollständig zahlen, aber eine Belohnung erhalten, wenn sie etwas für den Klimaschutz tun. Das könnte aus dem Topf bezahlt werden, in den die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung fließen. Es handelt sich dabei ja nicht um eine neue Steuer für den Staat, sondern um eine zweckgebundene Maßnahme für mehr Klimaschutz. Wenn etwa ein Vermieter die alte Ölheizung austauscht und damit den CO2-Austausch verringert, sollte er hinterher eine Prämie erhalten.

Mit der CO2-Abgabe sollen Vermieter*innen angeregt werden, mehr für den Klimaschutz im Gebäudebereich zu tun. Teilt der Mieterbund dieses Ziel?

Ja, natürlich. diese Lenkungswirkung ist sinnvoll und auch notwendig. Man muss dafür aber beim Vermieter ansetzen. Er muss einen Anreiz haben, alte Systeme auszutauschen und so mehr für den Klimaschutz zu tun. Wir sind klarer Befürworter der energetischen Gebäudesanierung. Da müsste sogar noch deutlich mehr gemacht werden. Allerdings ist es wichtig, immer auch auf die soziale Balance zu achten. Energetische Sanierungen bedeuten in der Regel für den Mieter, dass er hinterher mehr bezahlen muss, da bis zu acht Prozent der Investitionskosten dauerhaft auf die Kaltmiete aufgeschlagen werden dürfen. Dank der SPD gibt es aber seit einiger Zeit zumindest eine Kappungsgrenze. Damit wurde erreicht, dass die Entmietungen über Luxussanierungen deutlich zurückgegangen sind. Das ist ein großer Erfolg.

Der Artikel erschien zuerst auf vorwaerts.de.

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