Kampf gegen Luftverschmutzung

Warum in München von 2018 an Fahrverbote für Dieselautos drohen

Karin Billanitsch02. März 2017
Bald sauberere Luft in München? Die bayerische Landeshauptstadt muss sich auf Fahrverbote für Dieselautos einstellen
Im Streit um den Luftreinhalteplan in München hat die Deutsche Umwelthilfe einen Sieg errungen. Das Bayrische Verwaltungsgericht hat den Freistaat angehalten, Vorbereitungen für Diesel-Fahrverbote zu treffen. Die DUH klagt bundesweit für 15 Städte Maßnahmen für bessere Luftreinhaltung ein. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, Helmut Dedy, forderte eine zügige Regelung für eine „Blaue Plakette“ durch den Bund.

Im Kampf um saubere Luft in der bayerischen Landeshauptstadt München hat sich die Deutsche Umwelthilfe vor Gericht durchgesetzt: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einem am 1.3.2017 bekannt gewordenen Beschluss den Druck auf den Freistaat erhöht, wirksame Maßnahmen zur Einhaltung von der Grenzwerte für Stickstoffdioxid und Feinstaub im Stadtgebiet zu treffen. Es drohen insgesamt 10.000 Euro Zwangsgeld, wenn der Freistaat Bayern nicht in drei Stufen bestimmte Vorbereitungen zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans trifft. Konkret bedeutet das, dass in München ab 2018 mit Fahrverboten für Dieselfahrzeuge gerechnet werden muss. Zuletzt hatte die Landesregierung in Baden-Württemberg mit einem Fahrverbot für ältere Diesel ab 2018 an Tagen mit Feinstaubalarm Schlagzeilen gemacht. Erst kürzlich hatte die EU-Kommission Deutschland wegen Überschreitung der Grenzwerte verwarnt.

Langjähriger Streit um Luftreinhalteplan

Zwischen der Deutschen Umwelthilfe und dem Freistaat Bayern herrscht schon länger dicke Luft. Seit 2012 gibt es ein Urteil, das den Freistaat dazu verpflichtet, den Luftreinhalteplan fortzuschreiben. Allerdings blieb der Freistaat Bayern untätig, wie die DUH beklagte. Deshalb haben die Umweltschützer im November 2015 ein Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet und einen Antrag auf Androhung eines Zwangsgeldes wegen andauernder Überschreitung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) in München gestellt. In der daraufhin im Februar 2017 stattfindenden Sitzung folgte der Vorsitzende Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, Rainer Schenk, den Argumenten des Antragsstellers: „Es führt kein Weg an Verkehrsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge vorbei.“ Das Gericht sehe darüber hinaus nach wie vor "eklatante Überschreitungen des Stickstoffdioxidwertes" und "keinen günstigen Trend".

Im nun veröffentlichten schriftlichen Beschluss sieht sich DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch in seiner Position bestätigt: „Das heutige Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zum Luftreinhalteplan in München macht deutlich: Für die Stadt München wird das Land Bayern Fahrverbote für Dieselfahrzeuge für besonders mit Stickoxiden belastete Straßen vorbereiten müssen.“

Allerdings hängt noch ein weiteres Verfahren im Raum: Noch in diesem Jahr, im Sommer oder spätestens bis Herbst 2017, will das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Rechtslage entscheiden, ob Fahrverbote nach jetziger Rechtslage in den Städten bereits angeordnet werden können. Diese Entscheidung wird richtungsweisend sein. Das Land NRW lässt die Rechtslage klären, nachdem das Verwaltungsgericht Düsseldorf im Jahr 2016 Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Düsseldorf angeregt hatte. Die Deutschen Umwelthilfe hatte hier die Bezirksregierung Düsseldorf verklagt. Klagen laufen nach Auskunft der DUH auch in Berlin, Gelsenkirchen, Essen, Bonn, Aachen, Frankfurt, Mainz und Stuttgart. Rechtskräftige Urteile gibt es bereits, wie erwähnt in München und Düsseldorf, und darüber hinaus in Reutlingen, Darmstadt, Offenbach, Wiesbaden und Limburg.

Städtetag fordert Regelung für die „Blaue Plakette“

Der Deutsche Städtetag rechnet nach dem Beschluss zum Lufreinhalteplan in München damit, dass sich in absehbarer Zeit auch in einigen weiteren deutschen Großstädten begrenzte Fahrverbote für Dieselfahrzeuge nicht mehr abwenden lassen. Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, forderte: „Wir brauchen nun zügig eine Regelung für die blaue Plakette durch den Bund, um die nötigen Kontrollen von Fahrverboten zu erleichtern und den Einsatz emissionsarmer Dieselfahrzeuge zu fördern. Da muss auch die Autoindustrie liefern.“ Bislang ist die Einführung der „Blauen Plakette“

Der Städtetag sieht die Städte „in einem echten Dilemma“. Einerseits sind sie dem Gesundheitsschutz ihrer Bürgerinnen und Bürger verpflichtet. Andererseits wollen und können sie Dieselautos nicht gänzlich aus den Innenstädten fernhalten, ohne die Städte lahmzulegen. Die Städte sind nicht Verursacher des Problems, müssen die Folgen aber ausbaden.

Zahl der Dieselfahrzeuge nimmt zu

Vielen Städten in Deutschland bescheinigte Dedy, die Luftqualität zu verbessern, indem sie den Verkehr flüssiger lenkten, mehr Busse und Bahnen einsetzten und den Radverkehr förderten. Doch er legt den Finger auf das Problem: „Aber wegen der deutlichen Zunahme von Dieselfahrzeugen wird das in einigen Städten nicht ausreichen, um die Grenzwerte einzuhalten und so die Gesundheit der Menschen besser zu schützen.“

Er forderte aber darüber hinaus im Fall von Fahrverboten klar geregelte Ausnahmen, beispielsweise für notwendige Lieferverkehre, Rettungswagen oder Taxis. Er plädiert auch dringend für ein Förderprogramm, um den öffentlichen Nahverkehr, besonders die Busflotten, auf umweltfreundliche Antriebe umzurüsten, um die die Schadstoffbelastung wirksam senken.“ Die Städte erwarten laut Dedy außerdem, dass die Fahrzeuge die Grenzwerte in Zukunft tatsächlich im Echtbetrieb auf der Straße und im Stadtverkehr einhalten. Ferner sollte auf europäischer Ebene die EURO 6-Norm weiterentwickelt werden, um die Schadstoffe an der Quelle wirksamer zu reduzieren."

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