Mobilität

Neue Nahverkehrsmodelle als Chance für bessere Mobilität

Julian Krischan13. September 2018
Experten diskutieren beim Workshop im Rahmen der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie der Bundesregierung im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).
Neue Bedienformen im Nahverkehr können eine Chance für bessere Mobilität sein. Voraussetzung dafür ist eine konsequente Regieführung und weitere Unterstützung durch den Bund.

Carsharing, Ridesharing, Ridepooling, On-Demand-Verkehre – neue Bedienformen des Nahverkehrs sind im Trend. Wie sie mit dem klassischen ÖPNV-System verknüpft werden können, darüber diskutierten Expertinnen und Experten am gestrigen Mittwoch im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Aus der Sicht der Kommunen diskutierten Dr. Kirstin Lindloff vom Deutschen Institut für Urbanistik (Difu), Pierre Hilbig von der Duisburger Verkehrsgesellschaft und Thomas Kiel vom Deutschen Städtetag über das Thema.

Duisburg: Ridesharing-Angebot

Als erste Stadt in Deutschland hat Duisburg vor einem Jahr ein Ride Sharing-Angebot eingerichtet. Zu bestimmten Zeiten passen Kleinbusse ihre Routen an die Wünsche der Fahrgäste an, die die Kleinbusse per App rufen können. Bedient werden können viele Stellen innerhalb der durch Hafen- und Industrieanlagen großen innerstädtischen Fläche – mehr als mit einem regulären Linienbus. Das Angebot lief so gut an, dass das Bedienungsgebiet kürzlich erweitert wurde. „Der ÖPNV muss Vorbildfunktion haben“, führte Hilbig aus.

Kleinbus auf Bestellung

Auch in anderen Gebieten mit großer Fläche ist der Effekt von On-Demand-Verkehren unbestritten: In einigen Kommunen im Landkreis Vorpommern-Greifswald kommt ein Kleinbus tagsüber überall dorthin, wohin er bestellt wird. Bietet sich auf der gebuchten Strecke eine Verknüpfung zum  ÖPNV, fungiert der On-Demand-Verkehr als Zubringer. Im Rahmen eines Modellprojektes zur Daseinsvorsorge war dieses Angebot aufgebaut worden – in einer Gegend, in der es keine Taxis gibt. Auch für andere ländliche Gebiete in Deutschland hofft man auf den baldigen Start eines Förderprogramms.

Etwas anders ist die Situation in den stark wachsenden Großstädten: Hier müsse man aufpassen, dass der ÖPNV durch private Ridesharing-Anbieter nicht unterminiert werde. „Ganz wichtig ist es, dass es um bezahlbare Mobilität für alle geht“, so Kiel. Die Konzeption von ÖPNV-Angeboten ist vom schwächsten Glied her zu denken, dies auch unter der Prämisse geringer Einkommen, nicht vorhandener Technik und Mobilitätseinschränkungen. Ob private Anbieter diesen Erfordernissen gerecht werden, sei fraglich. Eine Entleerung der Verkehrsmittel des ÖPNV in den Ballungskernen, bedingt durch diese Konkurrenz, müsse in Deutschland vermieden werden.

In Berlin ist das neue Ridesharing-Angebot „BerlKönig“ gestartet

Nicht verwundern mag es, dass neben Duisburg weitere Großstädte Ridesharing-Angebote unter dem Dach ihrer kommunalen Verkehrsunternehmen eingerichtet haben. Erst letztes Wochenende startete in Berlin der „BerlKönig“. Freitags und Samstags von 17 bis 5 Uhr stehen Kleinbusse bereit, die über eine App gebucht werden können. Die App weist den Weg zum nächsten Einstiegspunkt.

Für die Durchführung kann teils mit privaten Anbietern kooperiert werden, dies jedoch unter der Regie des kommunalen Verkehrsunternehmens. Das Angebot kann so in den regulären ÖPNV-Tarif integriert werden. „Die Experimentierklausel des Personenbeförderungsgesetzes macht vieles möglich“, lautete das Fazit der Anwesenden.

Anlässlich einer geplanten Novelle dieses Gesetzes nahm die Diskussion eine weitere Wendung: Einige Vertreter privater Ridesharing-Anbieter sprachen sich für bundesweit einheitliche Standards bei der Genehmigung aus. Die kommunale Seite erweiterte diese Forderung: Es müsse darum gehen, diese juristisch gefassten „Mietwagenverkehre“ in das Korsett des klassischen ÖPNV einzubinden. „Das gehört mit in den Nahverkehrsplan. In diesem sollte festgelegt werden, wo Ridesharing eine gemeinwirtschaftliche, vergütete Leistung ist, und wo sich eine Marktinitiative behaupten darf“, so eine Mitarbeiterin des Berliner Senats.

Unterrschiedliche Zuständigkeiten

Für ihre Forderung hofft die kommunale Seite auf Unterstützung im anstehenden Gesetzgebungsprozess. Erschwert wird eine Koordination vor Ort momentan durch vielerorts unterschiedliche Zuständigkeiten für Verkehrsgenehmigung und Nahverkehrsplanung.