Coronavirus

Das sind die neuen Maßnahmen im Kampf gegen die Omikron-Welle

Kai DoeringBenedikt DittrichKarin Billanitsch10. Januar 2022
Eine Rentnerin vor einem Schnellrestaurant in Zeiten des Lockdowns. Bundesweit und inzidenzunabhängig soll der Zugang zur Gastronomie für Geimpfte und Genesene nur noch mit einem tagesaktuellen Test erlaubt sein (2Gplus).
Am Freitag haben die Ministerpräsident*innen und Bundeskanzler Scholz verschärfte Maßnahmen im Kampf gegen die Omikron-Variante des Corona-Virus' verkündet. Die Länder müssen neue Regeln für Gastronomie und verkürzte Quarantänezeiten noch umsetzen.

Der erste Corona-Gipfel der Ministerpräsident*innen ist am vergangenen Freitag über die Bühne gegangen. Ein Überblick über die Ergebnisse und Beschlüsse nach der Ministerpräsidentenkonferenz:

2-G-Regel in Kultur- und Freizeiteinrichtungen und im Einzelhandel

Kinos, Theater, Konzerte, also Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung dürfen nur von Geimpften und Genesenen (2G) besucht werden. Ergänzend kann ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2G Plus). Das gilt bundesweit und ist unabhängig von der Inzidenz. Dabei gibt es Ausnahmen für Personen, die nicht geimpft werden können. Auch im Einzelhandel gilt bundesweit und inzidenzunabhängig die 2G-Regel. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Clubs und Diskotheken in Innenräumen bleiben bis auf Weiteres geschlossen und Tanzveranstaltungen verboten.

2-G-plus-Regel in der Gastronomie

In der Gastronomie (Restaurants, Cafés, Bars und Kneipen etc.) wird kurzfristig bundesweit die 2G-Plus-Regel eingeführt. Zugang sollen nur noch Geimpfte und Genesene mit einem tagesaktuellen Test oder mit einer Auffrischungsimpfung (ab dem Tag der Booster-Impfung) haben. Begründet wird der Schritt damit, dass in der Gastronomie Masken nicht dauerhaft getragen werden können und so ein erhöhtes Ansteckungsrisiko besteht.

Verkürzte Quarantäne

Die Quarantänezeiten für Kontaktpersonen von Infizierten werden verkürzt. Wer über einen vollständigen Impfschutz durch die Auffrischungsimpfung verfügt, soll künftig von der Quarantäne ausgenommen sein; dasselbe gilt auch für frisch Geimpfte und Genesene. Für alle anderen Kontakpersonen enden Isolation bzw. Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen. Bisher sind es 14 Tage. Nach sieben Tagen sollen Infizierte wie Kontaktpersonen die Möglichkeit erhalten, sich durch einen PCR- oder zertifizierten Antigen-Schnelltest „freizutesten“. Bislang gibt es diese Regel nicht.

Beschäftigte von Krankenhäusern, Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe müssen laut den Beschlüssen – wenn sie frühzeitig nach einer Infektion nach sieben Tagen die Isolierung beenden wollen – mindestens 48 Stunden symptomfrei sein und einen negativen PCR-Test vorweisen.

Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in den Angeboten der Kinderbetreuung kann die Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigenschnelltest beendet werden. Ausnahmen von der Quarantäne sind möglich bei bestehendem hohen Schutzniveau (etwa tägliche Testungen, Maskenpflicht etc.).

Hintergrund: Die kritische Infrastruktur könnte in den kommenden Wochen unter Druck geraten, wenn sich sehr viele Menschen auf einmal mit dem Coronavirus infizieren. Fallen aber zu viele Menschen gleichzeitig aus, weil sie als Kontaktperson gelten oder sich selbst infizieren, könnte es in vielen systemrelevanten Betrieben Personalengpässe geben – von der Verwaltung bis zur Abfallentsorgung.

Kommunen für verkürzte Quarantäne

Im Vorfeld hatte auch der Präsident des Deutschen Städtetags, davor gewarnt, die derzeitige Quarantäneregelung könnte zu großen „Personalproblemen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, bei der Feuerwehr und Gesundheitsämtern“ führen. Lewe forderte: „Deshalb sollten der Bund in Absprache mit den Ländern und dem RKI die Quarantäneregeln für die kritische Infrastruktur anpassen und verkürzen." Auch der Präsident des Deutschen Landkreistags, Landrat Reonhard Sager hatte zuvor gesagt, eine Verkürzung der Quarantäne „könne sich als sinnvoll erweisen“.

DStGB-Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg sagte nach dem Gipfel: „Die Verkürzung der Quarantänefristen kann dazu beitragen, die Funktionsfähigkeit der kritischen Infrastruktur (Feuerwehr, Wasser-/Stromversorgung, Telekommunikation usw.) zu sichern. Auch die Fortsetzung der Impfkampagne ist richtig. Das Ziel, mehr als 80 Prozent der Doppelt-Geimpften auch zu boostern, ist ein wirksames Mittel gegen die Omikron-Variante.“

3-G-Regel in Bus und Bahn

Im Öffentlichen Personennahverkehr und den Zügen des Regional- und Fernverkehrs gilt laut Mitteilung der Bundesregierung über die Beschlüsse eine zusätzlich zur Maskenpflicht die 3G-Regel. Sofern Fahrgäste nicht geimpft oder genesen sind, müssen sie bei der Nutzung eines Verkehrsmittels einen Nachweis über einen negativen Corona-Schnelltest mit sich führen. Bei Fahrtantritt darf die Testabnahme nicht länger als 24 Stunden zurückliegen.

Regeln in Alten- und Pflegeheimen

Bewohner*innen von Alten- und Pflegeheimen und andere gefährdete Gruppen wie zum Beispiel Menschen mit Behinderung, die in Wohnheimen leben, sollen besonders geschützt werden. „Der Bundestag hat deshalb die sogenannte „einrichtungsbezogene“ Impfpflicht beschlossen. Bis zum 15. März müssen Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen einen Nachweis als Geimpfte oder Genesene vorlegen“, heißt es. Außerdem müssen alle Besucher*innen sowie Mitarbeiter*innen täglich einen (negativen) Test vorlegen. Das gilt auch für Geimpfte.

Debatte um Impfpflicht

Gegenüber der Zeitung „Rheinischen Post“ kritisierte Landesberg, es seien noch viele Fragen ungeklärt, die in naher Zukunft eine Rolle spielten, etwa eine 4. Booster Impfung oder eine allgemeine Impfflicht. Dazu wurde nichts beschlossen. Der Landkreistag forderte bereits Ende des Jahres: „Die allgemeine Impfpflicht muss schnell kommen. Die Bundesregierung sollte dabei nicht lediglich eine moderierende, sondern eine aktive Rolle einnehmen. Sie steht zuallererst in der Pflicht." Burkhard Jung, Vizeprädident des Deutschen Städtetags, mahnte im MDR eine schnelle Einführung der Impfpflicht an: "Es ist die Zeit reif, dass man Tacheles spricht und sagt: Das muss jetzt sein, da müssen wir durch."

Der Artikel beruht auf einem Artikel, der auf vorwaerts.de erschienen ist und ergänzt wurde.

Weitere Quelle: www.bundesregierung.de

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