Corona-Pandemie

Neues Infektionsschutzgesetz: Mit weiteren Änderungen auf dem Weg

17. November 2020
Für Rechtsverordnungen zu Beschränkungen soll eine allgemeine öffentliche Begründungspflicht eingeführt werden.
Union und SPD haben sich auf weitere Änderungen verständigt. Damit ist der Weg frei: Schon am Mittwoch sollen Bundestag und Bundesrat das neue Infektionsschutzgesetz beschließen.
Bereits in der vorletzten Woche hatte der Bundestag in erster Lesung über eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beraten. Ein Erfolg der SPD, nachdem die Union eine gesetzliche Anpassung zunächst grundsätzlich abgelehnt hatte. Die Sozialdemokrat*innen argumentieren vor allem, mit den Gesetzesänderungen die Corona-Maßnahmen rechtssicherer machen zu wollen. Dies betonte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Johannes Fechner am Montag bei einem Pressegespräch noch einmal: „Insgesamt sind wir als SPD-Fraktion sehr zufrieden mit diesen weitgehenden Änderungen, dass wir diese ziemlich schnell beschließen konnten, weil es sonst eine gewisse Rechtsunsicherheit gegeben hätte.“ An dem in erster Lesung beratenen Entwurf haben Union und SPD noch einmal einige Änderungen vorgenommen, sodass das neue Infektionsschutzgesetz bereits am Mittwoch von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden könnte.

Begründete und befristete Maßnahmen

Für Rechtsverordnungen zu Beschränkungen soll eine allgemeine öffentliche Begründungspflicht eingeführt werden, um wesentliche Entscheidungsgründe transparent zu machen. Vorgesehen ist außerdem eine Pflicht zur Befristung der entsprechenden Verordnungen. „Das macht es für Bürger und auch für die Justiz nachvollziehbarer“, so die Hoffnung von Johannes Fechner. 

Unterrichtung des Parlaments

Teil der vereinbarten Änderungen ist außerdem, dass die Bundesregierung in Paragraph 5 gesetzlich verpflichtet wird, dem Bundestag regelmäßig über die epidemische Lage zu berichten. Damit begegnet die Koalition Forderungen der Opposition nach einer stärkeren Einbindung der Parlamente. „Das stellt die Maßnahmen von März/April nicht in Frage. Damals war es okay, dass die Exekutive weitgehende Befugnisse bekommen haben. Jetzt wollen wir den Parlamenten mehr Macht zurück geben“, sagte Fechner.

Mehr Rechtssicherheit

Bislang war im Infektionsschutzgesetz nur von „notwendigen Maßnahmen“ zur Bekämpfung von Pandemien die Rede. Diese vage Formulierung soll nun konkretisiert und damit rechtssicherer werden. Im neuen Paragraphen 28a werden 17 konkrete Maßnahmen als möglicher Katalog aufgelistet. Diese sind in Absatz 3 verknüpft mit den Inzidenzwerten von 35 beziehungsweise 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen binnen sieben Tagen. Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Sabine Dittmar verteidigte diesen Wert am Montag: „Die Anzahl der Neuinfektionen triggert alle Zahlen, die danach kommen. Deswegen ist sie als Grundzahl ein sehr wichtiger Parameter.“ 

Laut Fechner sollen die konkret genannten Maßnahmen als Leitplanken für die Bundesländer wirken. „Wir haben die Möglichkeiten jetzt bundeseinheitlich geregelt, ein Flickenteppich ist damit nahezu ausgeschlossen“, sagte er. Der SPD-Bundestagsabgeordnete aus Baden-Württemberg räumte auf Nachfrage jedoch ein, dass die Auflistung der Maßnahmen nicht abschließend sei.

Hohe Hürden für Einschränkung von Grundrechten

Religionsfreiheit und Demonstrationsfreiheit sind verfassungsmäßig geschützte Grundrechte. Entsprechend sollen für deren Einschränkung auch besonders hohe Hürden gelten. Diese dürften nur verboten werden, „wenn keine anderen Möglichkeiten bestehen", den Erfordernissen des Infektionsschutzes gerecht zu werden.

Was fehlt

Die SPD hatte gefordert, analog zur Durchführung von Gottesdiensten und dem Demonstrationsrecht, auch ähnlich hohe Hürden für die Schließung von Schulen und Kindertagesstätten einzuführen. Dies sei jedoch mit der Union nicht machbar gewesen, erläuterte Fechner. Gleiches gelte für die ursprünglich in einem SPD-Positionspapier erhobene Forderung, einen Parlamentsvorbehalt einzuführen. „Diese Regelung war mit der Union nicht zu machen, bleibt aber auf der To-do-Liste“, versprach Fechner.

Der Text ist zuerst auf vorwaerts.de erscienen.

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