Kommunale Reaktionen auf Bund-Länder-Beschlüsse

ÖPNV-Verband bezweifelt Kontrollierbarkeit der Maskenpflicht

Carl-Friedrich HöckKarin Billanitsch20. Januar 2021
Auch im Nahverkehr sollen die Mindestabstände eingehalten werden können.
Bund und Länder haben sich auf eine Verlängerung des Lockdowns verständigt. Die kommunalen Spitzenverbände unterstützen die teilweise Verschärfung der Corona-Maßnahmen. Der Nahverkehrsverband VDV trägt die Beschlüsse eher zähneknirschend mit. Die Reaktionen.

Offenbar wurde lange um Details gerungen, bevor die Bundeskanzlerin am späten Dienstagabend die Ergebnisse ihres Treffens mit den Ministerpräsident*innen verkündete. Ein erklärtes Ziel der neuen Corona-Maßnahmen lautet: Die Fahrgastzahlen im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) sollen weiter sinken, um Kontakte zu vermeiden. Deshalb wird Arbeitsminister Hubertus Heil eine Homeoffice-Verordnung erlassen. Um das Infektionsrisiko weiter zu senken, müssen zudem künftig medizinische Masken im Nahverkehr und in Geschäften getragen werden – also mindestens sogenannte OP-Masken oder FFP2-Masken.

ÖPNV-Betrieb soll aufrechterhalten werden

Für die Verkehrsunternehmen bedeuten sinkende Fahrgastzahlen jedoch, dass Einnahmen ausbleiben. Der Verband VDV verweist darauf, dass ohnehin nur noch 30 – 40 Prozent der sonst üblichen Fahrgäste den Nahverkehr nutzen. VDV-Präsident Ingo Wortmann betont zwar, dass er alle Maßnahmen, die für eine erfolgreiche Corona-Eindämmung notwendig sind, auch unterstütze. „Allerdings darf der für viele Fahrgäste nach wie vor notwendige ÖPNV-Betrieb nicht zu stark eingegrenzt werden.“ Wer auf den ÖPNV angewiesen sei, müsse ihn auch weiter nutzen können.

„Zahlreiche nationale und internationale wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass es keine erhöhte Infektionsgefahr im ÖPNV gibt“, betont Wortmann. Genau das ist aber zunehmend umstritten. Zweifellos kommt es in Bussen und Bahnen zu Kontakten, wenn auch meistens unterhalb der kritischen Grenzen von 15 Minuten. Und Ansteckungen, die womöglich im Nahverkehr passieren, lassen sich hinterher kaum rekonstruieren – und somit auch nur schwer auf Busse und Bahnen zurückführen. Deshalb haben die Kanzlerin und die Ministerpräsident*innen den ÖPNV bei ihrem jüngsten Treffen verstärkt in den Blick genommen.

Verkehrsverbände sagen Unterstützung zu

Der VDV-Präsident erklärt, er halte eine verschärfte Maskenpflicht im ÖPNV grundsätzlich für nicht notwendig, die Unternehmen würden diesen Beschluss aber selbstverständlich unterstützen und stünden den zuständigen örtlichen Behörden bei der Durchsetzung begleitend zur Verfügung. „Unklar ist in diesem Zusammenhang jedoch die Frage, wie allein aufgrund einer Sichtkontrolle die richtigen von den falschen Masken unterschieden werden sollen“, meint Wortmann. Zum Hintergrund: FFP2-Masken müssen einen Aufdruck mit bestimmten Angaben enthalten, etwa zur Filterleistung und CE-Zertifizierung. Bei OP-Masken ist lediglich eine CE-Kennzeichnung auf der Verpackung vorgeschrieben. (Mehr Information zu unterschiedlichen Maskentypen sind auf der Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte zu finden.)

Städtetag unterstützt Beschlüsse

Der Deutsche Städtetag hält die Verlängerung des Lockdowns bis Mitte Februar und die zusätzlichen Maßnahmen in der Corona-Krise für „nachvollziehbar und nötig“. Städtetagspräsident Burkhard Jung sagte der Deutschen Presse-Agentur: Lockerungs- und Öffnungsdiskussionen würden den Menschen zum jetzigen Zeitpunkt falsche Hoffnung geben.

Damit sich in den Bussen und Bahnen und am Arbeitsplatz weniger Menschen befinden, bemühe man sich in den Städten, den Nahverkehr so häufig wie möglich fahren zu lassen, so Jung. Er appellierte aber auch an die Arbeitgeber*innen, mehr Arbeit im Homeoffice möglich zu machen oder flexible Arbeitszeiten anzubieten. „Es ist ein guter Schritt, dass Unternehmen ihren Beschäftigten Homeoffice jetzt ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten das zulassen. Da muss mehr geschehen als bisher, um stärker Kontakte zu reduzieren.” Jung sagte zudem, die Städte als Arbeitgeber wollten mit gutem Beispiel vorangehen und den städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mehr Homeoffice ermöglichen.

DStGB lobt Verzicht auf flächendeckende Ausgangssperre

Positiv reagiert auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) auf die Corona-Beschlüsse vom Dienstag. „Die beschlossenen Verschärfungen zeigen Augenmaß“, sagt Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg. So werde es keine flächendeckenden Ausgangssperren geben, sondern nach regionalen Entscheidungen nur dort, wo die Infektionszahlen noch zu hoch sind. Eine flächendeckende Ausgangssperre wäre nicht verhältnismäßig gewesen, so Landsberg. Im Gegensatz zum VDV befürwortet er die erweiterte Maskenpflicht. Der DStGB unterstützt auch die Homeoffice-Regelungen und Pläne zur Stärkung der Gesundheitsämter.

Bund und Länder wollen die Gesundheitsämter stärken, damit zumindest bis zu einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen wieder flächendeckend die Kontakte der Infizierten ermittelt werden können. Im Beschluss heißt es dazu: „Der Bund unterstützt die Länder dabei durch eine gemeinsame Initiative, bei der Studierende auf das System SORMAS geschult werden und für die bevorstehenden Semesterferien von Mitte Februar bis Mitte April gewonnen werden sollen, die Kontaktnachverfolgung zu unterstützen. Das System SORMAS werde zur Zeit laut DStGB von mehr als 100 Gesundheitsämtern erfolgreich genutzt. Die Software wird vom Bund zur Verfügung gestellt und soll die Gesundheitsämter bei der Identifizierung und Überwachung von Kontaktpersonen.

Landkreistag: Menschen Perspektiven aufzeigen

Der Präsident des Deutschen Landkreistages Landrat Reinhard Sager betonte, es sei in dieser nach wie vor schwierigen Situation wichtiger denn je, den Menschen eine Perspektive aufzuzeigen, wie sie in den kommenden Wochen und Monaten weiter mit dem Virus leben können. „Daher unterstützen wir es, dass die Länder in den nächsten Wochen eine Öffnungsstrategie entwickeln wollen.“ Das sorge für einen längerfristigen Umgang mit der Pandemie, die unoch viele Monate andauern werde. Gut und richtig sei es auch, „dass die Länder die Gesundheitsämter personell stärken wollen“.

GEW fordert einheitliches Vorgehen in Schulen und Kitas

Heftig diskutiert wurde über die Bedingungen für Schulen und Kindergärten. Es bleibt wie bisher dabei, dass die Länder selbst definieren, in welcher Form der Unterricht und die Betreuung stattfinden. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hält den Beschluss zwar grundsätzlich für richtig. Aber GEW-Vorsitzende Marlis Tepe kritisierte gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND), dass die Öffnungsklauseln den Ländern dennoch sehr weitgehenden Spielraum ermöglichen, Schulen und Kitas offen zu halten.

„Pädagogisches Personal, Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern wollen endlich ein bundesweit einheitliches, verbindliches Vorgehen. Schulen und Kitas brauchen eine klare Strategie und einen verlässlichen Stufenplan, der vorgibt, bei welchen Inzidenzwerten welche Maßnahmen greifen“, so Tepe.