Höhere Strafen für Rasen und Falschparken

Was sich die Ordnungsämter vom neuen Bußgeldkatalog erhoffen

Carl-Friedrich Höck13. Oktober 2021
Falschparken wird deutlich teurer – wenn das Ordnungsamt die Sünder*innen erwischt.
Rasen und Falschparken wird deutlich teurer. Der neue Bußgeldkatalog wurde am Freitag vom Bundesrat beschlossen. Hilft das den Kommunen, freie Rad- und Gehwege durchzusetzen? Wir haben nachgefragt.

Die Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz ist zuversichtlich. „Die Änderungen werden maßgeblich zu mehr Verkehrssicherheit, insbesondere für den Rad- und Fußverkehr beitragen“, sagt die Bremer Mobilitätssenatorin Maike Schaefer (Bündnis 90/Die Grünen). Gemeint ist der neue Bußgeldkatalog, der – nach langem politischen Ringen – am 8. Oktober vom Bundesrat beschlossen wurde.

„Falschparken ist kein Kavaliersdelikt”

Damit werden Verstöße gegen die Verkehrsordnung deutlich teurer. Wer zum Beispiel in einer geschlossenen Ortschaft mit 20 km/h zu viel auf dem Tacho erwischt wird, muss künftig 70 statt 35 Euro zahlen. Neben dem abschreckenden Effekt dürfte das auch höhere Einnahmen für die betroffenen Gemeinden bewirken.

Drastisch erhöht werden auch die Bußgelder für Falschparker*innen. Viele Großstädte klagen über das Problem, dass die vorhandenen Geh- und Radwege häufig zugeparkt sind. Das Verkehrsdezernat Wiesbaden betont: „Falschparken ist kein Kavaliersdelikt.“ Es behindere oder gefährde oft schwächere Verkehrsteilnehmer*innen und könne im schlimmsten Fall sogar Einsatzkräften den Weg blockieren. Die Erfurter Stadtverwaltung berichtet von einem „stetig zunehmenden Parkdruck im innerstädtischen Bereich“, wodurch das Problem des Falschparkens verstärkt werde.

Blockade von Geh- und Radwegen kostet bald 100 Euro

Hier will die Politik gegensteuern. Für das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen sowie das Parken und Halten in zweiter Reihe wird künftig ein Bußgeld von 100 Euro fällig. Auch wer in Feuerwehrzufahrten parkt, Rettungsfahrzeuge behindert oder Busspuren blockiert muss dann bis zu 100 Euro zahlen. Ebenfalls 100 Euro kostet die vorschriftwidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen oder Seitenstreifen durch Fahrzeuge. Bisher war das mit 25 Euro geahndet worden. Rechtswidriges Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen oder in einer scharfen Kurve kostet in Zukunft 55 Euro.

Hilft das den Behörden, das Falschparker*innen-Problem einzudämmen? Die DEMO hat mehrere Städte um eine Einschätzung gebeten. Die Antworten fallen unterschiedlich aus. Die neuen Bußgelder würden „mit Sicherheit dazu beitragen“, dass sich Falschparken für die Autofahrer*innen weniger lohne, heißt es aus Wiesbaden. Der Leiter des Erfurter Bürgeramtes Peter Neuhäuser ist sich da noch nicht sicher. Die Bußgelder würden zwar einige Fahrzeugführer davon abhalten, ihr Auto ordnungswidrig abzustellen, doch angesichts des enormen Parkdrucks in der Innenstadt werde „sicherlich von dem einen oder anderen Betroffenen auf Lücke gesetzt.“ Eine Sprecherin des Magdeburger Oberbürgermeisters Lutz Trümper (SPD) teilt mit: Eine deutliche Verhaltensänderung aufgrund der neuen Bußgelder sei zwar wünschenswert, bleibe aber abzuwarten.

Aufwand für Kommunen steigt

Werden die höheren Strafen in der Praxis auch durchgesetzt? Grundsätzlich ja, heißt es aus den zuständigen Behörden. Der neue Katalog sei verbindlich und werde überall gleich angewendet. Erfurts Bürgeramtsleiter Neuhäuser merkt jedoch an: Ungeachtet der Festlegungen im Bußgeldkatalog stehe den Behörden im Rahmen des Opportunitätsprinzips ein Ermessen bei der Festsetzung von Verwarn- und Bußgeldern zu. Im Einzelfall könne entschieden werden, die Geldbuße zu mindern oder zu erhöhen.

Ein Hindernis für die Kommunen kann auch Personalmangel sein. Dieser sei „in fast allen Behörden, welche mit der Aufgabe der Verkehrsüberwachung betraut sind, ein Thema“, heißt es aus Erfurt. Magdeburg verweist darauf, dass der neue Bußgeldkatalog zu mehr Verwaltungsaufwand führen könne. Der Grund: Bei hohen Geldstrafen ist ein Bußgeldverfahren vorgeschrieben. Damit entfällt die Möglichkeit, ein Verwarnungsgeld („Strafzettel“) zu verhängen, das mit weniger Aufwand verbunden ist. Außerdem könnten höhere Geldbußen zu einer sinkenden Akzeptanz und damit zu häufigeren Einsprüchen führen.

Kommunen wollen Nutzungskonflikte lösen

Ohnehin setzen die Kommunen im Kampf gegen das Falschparken nicht nur auf Strafen. Ein zusätzlicher Lösungsansatz kann die Parkraumbewirtschaftung sein – also die Einrichtung von kostenpflichtigen Parkzonen. In Magdeburg hat das nach Aussage der Stadt geholfen: „Übermäßiger Parksuchverkehr ist nicht zu verzeichnen.“

Die Sprecherin des Bremer Innensenators Ulrich Mäurer (SPD) schreibt zum Thema: Es komme gerade in Quartieren mit enger Bebauung und schmalen Bürgersteigen oder Straßen zu Nutzungskonflikten zwischen Fußgänger*innen, parkenden Fahrzeugen, Radfahrer*innen, Menschen mit Behinderung und weiteren. „Deswegen sind wir in besonders betroffenen Quartieren dabei, gemeinsam mit dem Verkehrsressort den ruhenden Verkehr neu zu ordnen.“

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