Beratung des Kita-Qualitätsgesetzes im Bundestag

Reform soll frühkindliche Bildung weiter stärken

Uwe Roth12. Oktober 2022
Die Qualität der Kita-Betreuung zu verbessern hat Vorrang vor einer allgemeinen Gebühren-Senkung. Das ist der Grundsatz des Kita-Qualitätsgesetzes. Am Mittwoch war im Bundestag die Erste Lesung. Vier Milliarden Euro investiert die Bundesregierung in den nächsten zwei Jahren.

Der Abgeordnete Erik von Malottki (SPD) bezeichnete den Gesetzesentwurf im Plenum als einen Meilenstein. Dieser bedeute mehr Qualität in der frühkindlichen Bildung. Das Gesetz garantiere eine kostenlose Bildung in der Kita-Betreuung. Bildungspakete könnten angeboten werden, ohne die Eltern mit zusätzlichen Gebühren zu belasten. Dies ist für ihn "eine wichtige Ergänzung zum kostenfreien Schulbesuch bis hin zur Hochschule". Ein Ausbau der Kita-Betreuung gebe insbesondere Müttern mehr Freiraum, eine Arbeit aufzunehmen. Mit der finanziellen Förderung könne zudem das Kita-Personal besser ausgebildet sowie finanziell bessergestellt werden. Anke Henning (SPD), die früher als Tagesmutter arbeitete, begrüßte den Entwurf, weil dieser den Bundesländern einen Ausbau der Kindertagespflege ermögliche.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) stellte klar, dass der Fokus der Finanzierung „auf der Weiterentwicklung der Qualität der Kindestagesbetreuung“ liege. Die Bundesländer sollten die Mittel des Bundes nicht dazu nutzen können, in erster Linie die Gebühren allgemein zu senken. Eltern mit wenig Einkommen sollten bei den Beiträgen weiterhin entlastet werden. Neue Maßnahmen sollen aber mit Inkrafttreten des Gesetzes ausschließlich zur Weiterentwicklung der qualitativen „Handlungsfelder von vorrangiger Bedeutung“ dienen. Künftig sollen folglich keine neuen länderspezifischen Maßnahmen zur Beitragsentlastung mehr umgesetzt werden können.

Sprachenförderung wird fortgeführt

Zur Qualität einer Kita-Einrichtung gehört aus Sicht der Bundesministerin, die Gesundheit der Kinder zu fördern und für eine gute Ernährung zu sorgen. Der Betreuungsschlüssel soll verbessert und das Personal beruflich qualifiziert werden. Ein weiterer Schwerpunkt sei die sprachliche Bildung. Das betonte die Familienministerin, um zu betonen, dass sich die Bundesregierung keineswegs aus der Förderung der Sprach-Kitas zurückziehen wolle. Diese werde in dem Kita-Qualitätsgesetz weitergeführt. CDU und Linke warfen der Ministerin vor, die bisherigen Kosten für die Sprachenförderung im künftigen Budget nicht eingepreist zu haben.

Das Bündnis für ein „Kita-Qualitätsgesetz” äußerte im Vorfeld Kritik am Gesetzesentwurf. Mitglieder sind der AWO-Bundesverband, der KTK-Bundesverband und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Der Ende August veröffentlichte Entwurf der Bundesregierung beinhalte hilfreiche Ansätze, heißt es in einer Mitteilung, um die Qualität in der Kindertagesbetreuung bundesweit zu verbessern. Er könne aber nur ein Zwischenschritt auf dem Weg zu einem echten Qualitätsgesetz sein. 

Bündnis „Kita-Qualitätsgesetz“ kritisiert Stellungnahme der Bundesländer

Der Bundesrat hatte am 7. Oktober Stellung zu dem Gesetzesvorhaben genommen. Die Länder lehnen die im Gesetzentwurf vorgesehene bundesweit verpflichtende Staffelung der Kostenbeiträge für die Kindertagesbetreuung nach vorgegebenen Kriterien ab. Diese greife unverhältnismäßig in die Länderzuständigkeit und das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen ein. Doreen Siebernik, GEW-Vorstandsmitglied für Jugendhilfe und Sozialarbeit, sagte dazu: „Die Haltung einzelner Länder und Kommunen ist ein Rückschritt im Qualitätsdialog für eine zukunftsfähige frühkindliche Bildung.” Seit Jahren habe das Qualitätsbündnis darauf gedrängt, den Fokus auf bildungspolitische Qualitätsaspekte zu legen. „Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Bund in der kommenden Periode genau das in den Blick nehmen will”, so Siebernik weiter „Die Forderung der Länder, weiter auch in Beitragsfreiheit der Eltern statt in Maßnahmen in Handlungsfeldern von vorrangiger Bedeutung investieren zu dürfen, geht in die völlig falsche Richtung.“ Damit verabschiedeten sich einzelne Länder von der Qualitätsverbesserung, so der Vorwurf des Bündnisses für ein „Kita-Qualitätsgesetz”.