Umstrittene Reform

Scholz: Kommunen werden Grundsteuer nicht erhöhen

Carl-Friedrich Höck23. Mai 2019
Bundesfinanzminister Olaf Scholz
Bundesfinanzminister Olaf Scholz auf der Verbandstagung von Haus & Grund
Finanzminister Olaf Scholz will sich daran messen lassen, dass das Gesamtaufkommen aus der Grundsteuer nach der Reform gleich hoch bleibt. Befürchtungen, die Kommunen könnten die Reform für Mehreinnahmen ausnutzen, weist er zurück.

Auf einer Tagung des Eigentümerverbandes „Haus & Grund“ hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz seine Grundsteuerpläne verteidigt. Dabei kritisierte er Berechnungen des Verbandes, nach denen die Steuer künftig drastisch steigen könnte. Denn diese Berechnungen gingen davon aus, dass der Hebesatz nach der Reform unverändert bleibe. Das sei peinlich, so Scholz.

Grundsteuer bringt Kommunen etwa 14 Milliarden Euro

Mit dem Hebesatz bestimmen die Kommunen die tatsächliche Höhe der Grundsteuer. „Kein Bürgermeister wird es überleben, wenn er den Hebesatz nicht senkt, wenn es zu Mehreinnahmen in seiner Gemeinde kommt“, sagte der SPD-Politiker. Scholz verwies aber auch darauf, dass er die Kommunen nicht zwingen könne, die Hebesätze zu senken. Denn die kommunale Autonomie sei in der Verfassung festgeschrieben.

Dennoch gab Scholz auf der Verbandstagung ein Versprechen ab. „Ich versichere Ihnen, es wird nicht zu einem höheren Steueraufkommen kommen“, legte der Minister sich fest. „Daran werde ich mich auch messen lassen.“ Derzeit beträgt das Gesamtaufkommen aus der Grundsteuer in Deutschland etwa 14 Milliarden Euro. Das Geld fließt ausschließlich an die Kommunen.

Steuermesszahl soll sinken

Um ein gleichbleibendes Gesamtaufkommen zu gewährleisten, werde die Steuermesszahl angepasst, erklärte Scholz zudem. „Der Vorschlag ist, dass er auf ein Zehntel des heutigen Wertes gesenkt wird.“ Hintergrund: Die Grundsteuer wird derzeit in drei Schritten berechnet. Ausgangspunkt ist der Wert von Grundstück und Gebäude (Einheitswert). Dieser wird mit einer Steuermesszahl multipliziert. Auf den so ermittelten Steuermessbetrag wendet dann die jeweilige Gemeinde ihren Hebesatz an. Damit legt sie die zu zahlende Steuer fest.

Die Grundsteuer muss reformiert werden, weil die Einheitswerte seit Jahrzehnten nicht mehr aktualisiert worden sind. Das Bundesverfassungsgericht hat sie daher für verfassungswidrig erklärt. Bis Ende des Jahres muss ein neues Gesetz verabschiedet werden, dass dann spätestens zum Jahreswechsel 2024/25 angewandt werden muss.

Bisher sind sich die Koalitionsparteien im Bund sowie die Länder nicht einig geworden, wie die Grundsteuer in Zukunft aussehen soll. Scholz, die SPD und die meisten Länder befürworten ein wertabhängiges Modell: Für eine Villa in begehrter Innenstadtlage soll eine höhere Steuer gezahlt werden als für ein einfaches Einfamilienhaus auf dem Dorf. Dagegen beharren Teile der Union und insbesondere die CSU auf ein reines Flächenmodell.

Umlagefähigkeit der Grundsteuer wird nicht abgeschafft

Scholz sieht noch Spielraum, um sich zu einigen. „Wenn das Gesetz am 1. Dezember im Bundestag ist, kommen wir auch noch zu Rande.“ Er hoffe aber, dass es schneller geht. Die Steuer einfach abzuschaffen sei für ihn keine Option gewesen. „Das wäre ein Anschlag auf die kommunale Demokratie in Deutschland gewesen.“

Unterdessen scheinen die Pläne vom Tisch zu sein, die Umlagefähigkeit der Grundsteuer abzuschaffen. Dies hatte zuletzt die SPD gefordert, damit Vermieter die Grundsteuer künftig nicht mehr auf die Mieter umlegen können. „Haus & Grund“-Präsident Kai Warnecke verwies während einer Podiumsdebatte am Donnerstag auf eine Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesinnenministerium Marco Wanderwitz. Dieser habe die Nachricht überbracht, dass das Bundeskabinett sich einig sei, die Umlagefähigkeit beizubehalten. Olaf Scholz widersprach dieser Darstellung nicht.

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