Eltern mit wenig Geld können Schulsachen kaum bezahlen

Schulranzen für bedürftige Kinder

Karin Billanitsch14. April 2016
Schulkinder auf dem Weg nach Hause. Familien mit wenig Geld haben oft Schwierigkeiten, den Schulbedarf ihrer Kinder zu zahlen.
Das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung deckt nach einer neuen Studie der Evangelischen Kirche Deutschlands bei weitem nicht die tatsächlichen Kosten des Schulbedarfs. Wie ein Projekt in der Region Ostprignitz-Ruppin (OPR) hilft, diese Lücke zu schließen.

Bedürftige Familien mit schulpflichtigen Kindern haben häufig zu wenig Geld, um die Schulsachen ihrer Kinder zu bezahlen. Eine neue Studie des Sozialwissenschaftlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bestätigt den Bedarf an Unterstützung sogar für Familien, die staatliche Leistungen, etwa aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, erhalten. Die Autoren haben untersucht, ob das 2011 eingeführte Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung (BuT) genügend Mittel zur Verfügung stellt, um Kindern aus Familien mit wenig Geld gleichberechtigte Teilhabe am Schulleben zu ermöglichen. Die Untersuchung belegt, dass die Schulbedarfskosten mit der Leistung zur Ausstattung im SGB II und dem BuT in der Tat bei weitem nicht gedeckt werden können. Die Autoren der Studie empfehlen daher, die entsprechenden Leistungen anzupassen und in den Schulen mehr Kostenklarheit einzuführen.

Kosten für Schulbedarf schwanken

Je nach Jahrgangsstufe schwanken die durchschnittlichen Schulbedarfskosten pro Schuljahr stark. Die höchstenKostenbeträge entstehen im Einschulungsjahr (300 Euro), im Übergang zu einer weiterführenden Schule (350 Euro) und in den Klassenstufen 7/8. In keinem der Schuljahre 1 bis 10 liegen die durchschnittlichen Schulbedarfskosten unter 150 Euro. In Gymnasien, Realschulen, Oberschulen und Gesamtschulen bewegen sie sich in den Klassenstufen 5 bis 10 immer über 200 Euro.

Die Differenz zwischen staatlicher Unterstützung und tatsächlichem Bedarf wird in der Region Ostprignitz-Ruppin (OPR) durch das Projekt „Schulstart – Gleiche Chancen für alle!“ geschlossen. Ziel des Projektes ist es, allen bedürftigen schulpflichtigen Kindern (bis zur 10. Klasse) bzw. deren Familien, die auf die Dienstleistungen der Neuruppiner Tafel angewiesen sind, den jährlichen Kauf einer Grundausstattung an Schulbedarf zu ermöglichen. Für jedes schulpflichtige Kind bekommen die Familien einen Gutschein in Höhe von 50 Euro. Dieser kann in einem Schreibwarengeschäft in Neuruppin eingelöst werden. Der jährliche Bedarf an Gutscheinen wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Neuruppiner Tafel beziehungsweise seit 2014 auch von den Sozialarbeiterinnen des Übergangswohnheims in Neuruppin für den gesamten Landkreis OPR ermittelt.

Zusätzlich bekommen alle Kinder der Zielgruppe, die eingeschult werden, ein Schulranzen-Set mit Schulranzen und  Federmappe, Sportbeutel sowie einer Brotbüchse  im Wert von 150 Euro bis 200 Euro. „Wir haben uns bewusst für hochwertige Schulranzen-Sets entschieden, da nicht schon am ersten Schultag soziale Unterschiede an materiellen Dingen deutlich werden sollen,“ erklärt Projektleiter Ivo Haase. Die schönen Utensilien würden die Kinder motivieren und ihnen eine besondere Freude bereiten.

Ziel: Kinderarmut bekämpfen

„Wir wollen damit einen Beitrag leisten, dass wir uns nicht mit der bestehenden Situation zufrieden geben, sondern weiter gemeinsam daran arbeiten, (Kinder-)Armut zu bekämpfen und zu überwinden.“ Für Haase sind die  Gutscheine ideal, weil die gemeinsame und selbst bestimmte Auswahl der Schulmaterialien ein elementarer Teil des Projektes ist. „Bei den Flüchtlingskindern soll die Unterstützung durch „Schulstart“ zusätzlich ein Zeichen des Willkommens sein und ihnen sowie ihren Familien zeigen, dass sie zu uns gehören und unsere Solidarität haben.“ Seit dem Jahr 2014 sind nicht nur die Familien, die die Dienstleistungen der Neuruppiner Tafel nutzen, sondern alle Familien mit schulpflichtigen Kindern aus Flüchtlingsfamilien im Landkreis OPR Zielgruppe von „Schulstart“.

Zusätzlich wird es 2016 ein unkompliziertes Beratungsangebot für die Eltern geben, um um diese über die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes zu informieren und ihnen gegebenenfalls bei der Antragstellung zu helfen, so Haase. Der Bedarf an Gutscheinen und Schulranzen-Sets wird im Jahr 2016 den Bedarf des vergangenen Jahres weit übersteigen, schätzt der Projektleiter. Das habe in erster Linie mit der steigenden Anzahl an schulpflichtigen Kindern aus Flüchtlingsfamilien im Landkreis zu tun. „Wir freuen uns, dass so viele geflüchtete Kinder eingeschult werden oder bereits zur Schule gehen, auch wenn das unser Projekt vor große Herausforderungen stellt“, so Ivo Haase. „Aber wir schaffen das und wir wollen es auch unbedingt schaffen!“

Projekt Schulstart – Gleiche Chancen für alle!

Seit dem Projektstart im Jahr 2010 wurden über 500 Kinder und deren Familien erreicht über die Neuruppiner Tafel. Seit 2014 waren kamen 70 Kinder und deren Familien (Flüchtlinge im Landkreis OPR) hinzu.

„Schulstart“ verzichten auf Antragsverfahren, unnötige Bürokratie, Einzelfallprüfung und Verwendungsnachweise. Der einzige Nachweis ist der Gutschein). Das spart Ressourcen, senkt die Hemmschwelle für die Mitglieder unserer Zielgruppen und respektiert die Würde der betroffenen Menschen.

„Schulstart“ wird Stipendiat bei startsocial: Damit das Projekt auch in den kommenden Jahren erfolgreich sein kann, hat es sich in diesem Jahr erfolgreich bei der Initiative „startsocial“ beworben. Ziel des Stipendiums ist es, Unterstützung bei der Umsetzung verschiedener Ziele zu erhalten, darunter die Akquise von Spenden über eine Online-Plattform sowie die bessere Einbeziehung von Unterstützerinnen und Unterstützern.

Die Online-Spendensammlung wurde inzwischen eingerichtet und ist unter folgendem Link erreichbar: www.betterplace.org. Die Spendensammlung ist sowohl für die Unterstützerinnen und Unterstützer, als auch für das Projekt kostenlos.

Internetseite „Schulstart“: www.schulstart-gleiche-chancen.de

Fanseite (FB) „Schulstart“: www.facebook.com/Schulstartspendensammlung

Spendenkonto:
Projektträger: AWO OPR e. V.
Bankverbindung: DE65 1605 0202 1621 0124 56 (IBAN; Sparkasse OPR)
Stichwort: „Spende“

Hinweis: Zuwendungsbescheinigungen können ausgestellt werden.
 

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