Nachhaltige Mobilität

So will die Regierung E-Mobilität mit einem Steuerpaket ankurbeln

Karin Billanitsch02. August 2019
Eine Ladestation für ein E-Auto.
Mehr Elektroautos sollen auf deutschen Straßen rollen. Welche Anreize die Bundesregierung setzen will, damit Elektromobilität weiter vorangebracht wird. Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) lobt das Paket, sieht aber noch weiteren Handlungsbedarf.

Mehr Elektroautos sollen auf deutschen Straßen rollen. Die Bundesregierung will Anreize setzen, damit Elektromobilität weiter vorangebracht wird. Deutschland soll zum „Leitmarkt für Elektromobilität werden, heißt es in dem Regierungsentwurf. Dabei geht es hier insbesondere um steuerliche Förderungen. Die Fristen für verschiedene steuerliche Erleichterungen werden verlängert.

Steuerprivileg bei E-Dienstwagen wird verlängert

So können Fahrer von Elektroautos mit einer längeren steuerlichen Förderung rechnen. Nutzt jemand seinen Dienstwagen – ein betriebliches Elektrofahrzeug oder extern aufladbares Hybridelektrofahrzeug – privat, so muss er dies versteuern. Dabei wird die Bemessungsgrundlage halbiert. Diese Regelung war laut einer Mitteilung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) bis 2021 befristet und soll nun bis zum Jahr 2030 verlängert werden.

Falls der Fahrer das Elektro- oder Hybridelektrofahrzeug im Betrieb des Arbeitgebers aufladen kann, soll dieser Vorteil weiterhin von einer Steuer befreit sein. Ebenso könnten betriebliche Ladevorrichtungen an Beschäftigte überlassen werden, ohne dass dieser Vorteil versteuert werden muss.

Sonderabschreibung für E-Lieferfahrzeuge

Darüber hinaus ist ab 2020 bis 2030 auch eine Sonderabschreibung für neue elektrische Lieferfahrzeuge geplant. „Damit können Unternehmen bereits im Jahr der Anschaffung eines solchen Fahrzeugs zusätzlich zu den regulären Abschreibungsmöglichkeiten die Hälfte der Anschaffungskosten steuerlich abschreiben“, erläutert der DStGB.

Außerdem sieht der Gesetzentwurf steuerliche Verbesserungen bei Job-Tickets vor. Es soll eine neue Pauschalbesteuerung der Zuschüsse des Arbeitgebers bzw. des geldwerten Vorteils  ohne Anrechnung auf die Entfernungspauschale geben.

DStGB: Vorreiterrolle für Kommunen

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund äußerte sich positiv zu dem Maßnahmenpaket: Es verlängere „viele nennenswerte Anreize“ für die Verbreitung der Elektromobilität in Deutschland. Besonders hob der kommunale Spitzenverband auch die Sonderabschreibungen für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge hervor: Dies helfe auch bei der Elektrifizierung kommunaler Flotten.

„Gerade die Städte und Gemeinden können durch die dienstliche Nutzung von Elektromobilität vor Ort eine Vorreiterrolle übernehmen und für Sichtbarkeit alternativer Antriebsformen sorgen“, heißt es.

VKU fordert weitergehende Regeln

Auch die Hauptgeschäftsführerin des Verbandes Kommunaler Unternehmen Katherina Reiche lobte das geplante Paket: „Für Stadtwerke ist … besonders wichtig, dass der Kabinettsentwurf Sonderabschreibungen für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge und neue steuerliche Regelungen zu Jobtickets beinhaltet. Das beschleunige die Elektrifizierung des kommunalen Fuhrparks, stärke den ÖPNV und liefere einen wichtigen Beitrag zur Verkehrswende vor Ort.

Allerdings fordert der VKU weitergehende, flankierende Regeln: „Klar ist aber auch: Nach Steuerrecht muss auch energiewirtschaftliche Regulierung nachziehen.“ Sie nennt hier auch Regelungen für den Aufbau privater Ladepunkte im Wohnungsbau sowie die Förderung privater Ladeinfrastruktur. Hier sieht der VKU weiterhin dringenden Handlungsbedarf.