Stellungnahmen

Sondierungsergebnisse: Viel Licht und etwas Schatten

Karin Billanitsch12. Januar 2018
Frank Baranowski, Vorsitzender der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (Bundes-SGK) und Oberbürgermeister von Gelsenkirchen, bewertet nach einer ersten Sichtung einige Punkte als positiv. Insbesondere vier Milliarden Euro für den Sozialen Arbeitsmarkt eröffnen laut Baranowski Perspektiven für langzeitarbeitslose Menschen und seien „ein echter Durchbruch.“ Der SGK-Chef empfiehlt trotz Bedenken Aufnahme von Koalitionsverhandlungen. Die kommunalen Spitzenverbände haben erste Bewertungen abgegeben.

Nach erster Sichtung der Sondierungsergebnisse zwischen SPD und den Unionsparteien erklärte Frank Baranowski, Vorsitzender der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (Bundes-SGK) und Oberbürgermeister von Gelsenkirchen, das Sondierungspapier berge „viel Licht, aber auch einigen Schatten.“ Positiv und zu begrüßen seien, so der Gelsenkirchener OB in einer ersten Stellungnahme, insbesondere die folgenden Punkte: Vier Milliarden Euro für den Sozialen Arbeitsmarkt eröffnen Perspektiven für langzeitarbeitslose Menschen und sind ein echter Durchbruch.“ Außerdem begrüßte Baranowski die Absicht, wonach der Bund  bis zum Jahr 2021 Mittel in Höhe von acht Milliarden Euro zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei den Flüchtlingskosten zu  Verfügung stellen will. Baranowski: „Das schafft Planungssicherheit.“

Darüber hinaus ist er ausdrücklich dafür, dass das Kooperationsverbot zwischen Bund und Kommunen aufgehoben werden soll und mehr Geld für Verkehrsinfrastruktur und bessere Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs geplant sei, dass Kinderarmut bekämpft und mehr sozialer Wohnungsbau mit höheren Bundesmitteln realisiert werden sollen. Als positiv hob er auch hervor, dass an die Stelle der überholten Strukturförderung nach Himmelsrichtungen die Förderung nach Bedürftigkeit treten soll. „Das sind deutliche Verbesserungen gegenüber der aktuellen Situation und entspricht den langjährigen Forderungen der Städte und Gemeinden. Und das entspricht dem Geist der Sozialdemokratie“, lautete sein Fazit.  

Baranowski: Strukturelle Entlastung wichtiger als Förderprogramme

Allerdings ist für die Bundes-SGK wohl das Glas nur halb voll – denn in einigen Punkten blieben die Ergebnisse der Sondierungsgespräche hinter den Erwartungen zurück. Baranowski machte jedenfalls deutlich, er „vermisse allerdings klare Aussagen zur Entlastung der Kommunen von den steigenden Soziallasten und zur Stabilisierung kommunaler Einnahmen.“ Die Kommunen seien strukturell unterfinanziert. Daher sei eine strukturelle Entlastung sehr viel wichtiger als neue Förderprogramme, betonte er und forderte: „Klar muss sein: Wenn der Bund den Kommunen neue Aufgaben gibt, dann muss er auch die Finanzierung im Sinne des Konnexitätsprinzips dafür tragen. Dies muss spätestens in Koalitionsverhandlungen nachgeholt werden.“

Der SGK-Chef empfiehlt trotz Bedenken Aufnahme von Koalitionsverhandlungen: „Das Sondierungspapier zeigt, dass die SPD sehr ernsthaft verhandelt und auch einiges durchgesetzt hat, allerdings müsste ein Koalitionsvertrag noch weitere Konkretisierungen bringen, wenn ein wirklicher politischer Aufbruch geschehen soll“, so Frank Baranowski laut einer Mitteilung der SGK-NRW.

Erste Bewertungen der kommunalen Spitzenverbände

Nach einer „ersten kurzen Bewertung“ der Ergebnisse der Sondierungsgespräche zwischen CDU, CSU und SPD erklärten der Präsident des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeister Markus Lewe aus Münster, und der Vizepräsident, Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly aus Nürnberg: „Deutschland braucht eine stabile Regierung. Der erfolgreiche Abschluss der Sondierungsgespräche ist deshalb ein Signal, das zuversichtlich macht. „Unser erster Eindruck von den Sondierungsergebnissen ist: Mehrere Vorhaben sind kommunalfreundlich. Dazu zählen zum Beispiel stärkere Investitionen in die kommunale Infrastruktur und Maßnahmen, um gleichwertige Lebensverhältnisse in Städten und Regionen zu schaffen. Nun wird es darauf ankommen, in möglichen Koalitionsverhandlungen einzelne Punkte noch genauer auszugestalten und in einigen Bereichen offene Fragen zu beantworten.“

Der Deutsche Landkreistag äußerte sich etwas kritischer in seiner ersten Bewertung der Lage. Präsident Landrat Reinhard Sager begrüßte zwar grundsätzlich, „dass die Parteien auf dem Weg zu einer neuen Regierung endlich ein großes Stück weitergekommen sind.“ Er kritisierte aber, dass das Sondierungsergebnis in „nahezu allen kommunalrelevanten Punkten“ erhebliche Einwirkungs- und Kontrollrechte des Bundes bei kommunalen Aufgaben enthalte. „Das können wir nicht gutheißen“, betonte Sager. Eine neue Bundesregierung müsse sich zum Ziel setzen, Landkreise und Gemeinden zu befähigen, die ihnen obliegenden Aufgaben und Herausforderungen aus eigener Kraft und mit eigenen Ressourcen zu bewältigen, hieß es.  „Statt weiteren Mitfinanzierungen und damit zwangsläufig Mitentscheidungen des Bundes bei kommunalen Aufgaben insbesondere im Schulbereich, aber auch im Wohnungsbau und bei der Verkehrsfinanzierung müssen die Parteien den Mut finden, zu einer Stärkung der kommunalen Steuerbasis zu gelangen. Von daher sind wir auch darüber enttäuscht, dass das Sondierungsergebnis keine Ausführungen zur Erhöhung des kommunalen Umsatzsteueranteils enthält.“

DStGB: „Ein erster Schritt ist getan“

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßt das Ergebnispapier der Sondierungsgespräche zur Bildung einer neuen Bundesregierung. „Die Ergebnisse sind aus Sicht der Städte und Gemeinden eine gute Basis für die Politik der kommenden Jahre. Wir sehen darin eine Chance für die Kommunen, für Deutschland und für Europa“ erklärte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg. „Besonders die Fortschreibung der Finanzmittel für die Kommunen in den Bereichen Integration, Bauen und Verkehrspolitik sei ein ganz wichtiges Signal.

Für den Deutschen Städte- und Gemeindebundes ist damit ein erster Schritt getan. „Wichtig ist, dass dieses Ergebnis nun auch trägt und möglichst rasch eine handlungsfähige Regierung gebildet wird, damit die vielen richtigen Ansätze auch umgesetzt werden können“, so Landsberg. Aus Sicht der Kommunen zeige das Papier, dass „die verhandelnden Parteien die Bedeutung der kommunalen Ebene klar erkannt haben und viele Maßnahmen planen, um die Städte und Gemeinden zu stärken“. Landsberg: „Neben der Fortschreibung der Integrationsmittel begrüßen wir, dass es ein klares Bekenntnis zu Gewerbesteuer und Grundsteuer gibt. Kommunen brauchen ausreichend finanzielle Spielräume, daher ist es auch richtig, dass die neue Regierung sich mit dem Altschulden befassen wird“, so Landsberg. Auch der Plan, bis 2025 leistungsstarke Breitbandnetze auf Gigabit-Basis zu schaffen, ist aus Sicht des DStGB ein richtiger Ansatz. Hier müsse allerdings darauf geachtet werden, dass dies flächendeckend erfolge und vor allem die ländlichen Regionen von einer Förderung profitierten, mahnte der kommunale Spitzenverband.

Kritisch sieht der DStGB den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter. „Auch wenn wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern müssen halten wir dies für den falschen Ansatz. Ein Rechtsanspruch schafft noch keinen Betreuungsplatz. Die so geweckten Erwartungen werden kaum zu erfüllen sein. Richtig wäre es, schrittweise den Ausbau von Ganztagsschulen anzugehen, beginnend mit den sozialen Brennpunkten“, so Landsberg. Er begrüßte allerdings, dass das Kooperationsverbot im Bildungsbereich weiter gelockert werden solle.

Konnexitätsprinzip

Im deutschen Staatsrecht versteht man unter dem Konnexitätsprinzip den Grundsatz, dass Aufgabenwahrnehmung und Ausgabenverantwortung bei derselben staatlichen Ebene, vor allem Bund und Ländern, liegen. Vonseiten der Kommunen wird allgemein kritisiert, dass sie gegenüber Bund und Ländern nicht vom Konnexitätsprinzip vor übermäßiger finanzieller Belastung durch übertragene Aufgaben geschützt werden. Grundsatz: Wer bestellt, muss bezahlen!“

Im Grundgesetz ist das Konnexitätsprinzip in Art. 104a niedergelegt: "(1) Der Bund und die Länder tragen gesondert die Ausgaben, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben, soweit dieses Grundgesetz nichts anderes bestimmt. (2) Handeln die Länder im Auftrage des Bundes, trägt der Bund die sich daraus ergebenden Ausgaben. (...)". Die Gemeinden gelten hier im Grundgesetz als Teil der Länder gelten. In den jeweiligen Landesverfassungen ist das Konnexitätsprinzip zwischen Land und Kommunen verankert.

Quelle: Kommunalpolitisches Lexikon  A- Z / Niedersachsen;

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